2023.RRGR.346
M 256-2023 SP-JUSO (Dunning, Biel) Gemeindeautonomie für politische Rechte! Antwort des Regierungsrates
M
Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 256-2023 Vorstossart: Motion Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2023.RRGR.346
Eingereicht am: 06.12.2023
Fraktionsvorstoss: Ja Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: SP-JUSO (Dunning, Biel/Bienne) (Sprecher/in) GRÜNE (Ammann, Bern) EVP (Messerli, Nidau) GLP (Zaugg-Graf, Uetendorf) Kohli (Wabern, Die Mitte) Weitere Unterschriften: 17
Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:
RRB-Nr.: 514/2024 vom 22. Mai 2024 Direktion: Staatskanzlei Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Annahme
Gemeindeautonomie für politische Rechte!
Der Regierungsrat wird beauftragt, die Rechtsgrundlagen zu ändern, damit die Gemeinden frei sind, das kommunale Stimm- und Wahlrecht auf andere Einwohnerkategorien als Schweizerinnen und Schweizer, die ihren Wohnsitz in ihren Gemeinden haben und über 18 Jahre alt sind, zu erweitern. Der Kanton kann dies an bestimmte Auflagen knüpfen.
Begründung:
Im Kanton Bern ist der demografische Kontext je nach Gemeinde sehr unterschiedlich. In gewissen Gemeinden ist der Ausländeranteil sehr gering, in anderen kann er über einen Drittel der Bevölkerung ausmachen und trägt insbesondere durch Steuerbeiträge zum Wohlstand der Gemeinde bei. In diesem Fall entsprechen die Gemeindebeschlüsse nicht immer den Bedürfnissender gesamten Bevölkerung, da ein Drittel der Bevölkerung von den demokratischen Entscheidungsprozessen ausgeschlossen ist. Gewisse Städte und Gemeinden, wie zum Beispiel die Stadt Biel 1, sind davon überzeugt, dass die politische Mitwirkung den Personen erlaubt, sich umfassend für das Leben in einer Stadt zu engagieren, dass dieses Recht ein besseres Zugehörigkeitsgefühl zur Gemeinde vermittelt und für einen besseren Zusammenhalt der Gesellschaft sorgt. Deshalb wollen sie politische Rechte für Ausländerinnen und Ausländer auf Gemeindeebene einführen.
Die Gemeindeautonomie ist ein hoher Wert im Kanton Bern: Die Gemeinden haben viel Verantwortung und sind in vielen Sachbereichen unabhängig. Es ist daher wichtig, dass sie auch
Der Bieler Stadtrat hat am 20. Februar 2020 ein Postulat verabschiedet, das die Stadt Biel beauftragt, an den Kanton Bern zu gelangen, um die Rechtsgrundlagen dahingehend ändern zu lassen, dass die Gemeinden den Ausländerinnen und Ausländern auf Gemeindeebene politische Rechte gewähren können.
selbst über die politischen Rechte in der Gemeinde entscheiden können. Die Gemeinden sollen also selbst beurteilen können, ob Ausländerinnen und Ausländer – und warum nicht auch Jugendliche – das Recht erhalten sollen, an Beschlüssen teilzunehmen, die die Schule, die Kultur, die Stadtentwicklung usw. betreffen, da sie diese Infrastrukturen schliesslich mitfinanzieren. Da der Kanton Bern grundsätzlich die Gemeindeautonomie für Gegenstände respektiert, die spezifisch zum Handlungsfeld der Gemeinden gehören, gibt es keinen objektiven Grund, weshalb dies nicht auch für die politischen Rechte auf Gemeindeebene der Fall sein sollte.
Selbstverständlich soll der Kanton Bern einen Rahmen mit bestimmten Auflagen namentlich in Bezug auf die Anzahl Niederlassungsjahre in der Schweiz und im Kanton und/oder die Art der Niederlassungsbewilligung vorgeben können.
Antwort des Regierungsrates
Die Motion verlangt eine Ausdehnung der Gemeindeautonomie im Bereich der politischen Rechte. Hauptforderung der Motion ist die fakultative Einführung eines Ausländerstimmrechts auf Gemeindeebene. In der Begründung des Vorstosses wird zudem – wenn auch eher beiläufig – auf die Möglichkeit verwiesen, den Gemeinden auch die Ausdehnung des Stimmrechts auf Jugendliche zu gewähren. Da die Stimmbevölkerung erst im Jahr 2022 eine Vorlage zur Senkung des Stimmrechtsalters auf 16 Jahre mit rund 67 Prozent Nein-Stimmen deutlich abgelehnt hat, geht der Regierungsrat auf die Ausdehnung des Stimmrechts auf Jugendliche nicht weiter ein. Wie die Motion konzentriert sich die Vorstossantwort auf die Forderung nach einem fakultativen, kommunalen Ausländerstimmrecht.
Auf Gemeindeebene können im Kanton Bern alle Schweizerinnen und Schweizer abstimmen und wählen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in der Gemeinde wohnen (Art. 114 der Kantonsverfassung; KV). Das Stimmrecht in kommunalen Angelegenheiten steht somit, unter Berücksichtigung der Wartefrist, Personen zu, die auch in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind (Art. 55 KV). Ausländerinnen und Ausländer sind weder auf kantonaler noch auf kommunaler Ebene stimmberechtigt. Die Kantone sind grundsätzlich befugt, das Stimmrecht auf kantonaler und kommunaler Ebene zu regeln (Art. 39 der Bundesverfassung; BV). Die Einführung eines fakultativen, kommunalen Ausländerstimmrechts würde eine Teilrevision der Kantonsverfassung und des Gemeindegesetzes bedingen.
Verschiedene Kantone kennen Regelungen zum Ausländerstimmrecht auf Gemeindeebene. So haben Ausländerinnen und Ausländer unter gewissen Bedingungen (Mindestwohnsitzdauer) in vier Kantonen (FR, NE, JU und VD) das volle Stimmrecht auf Gemeindeebene. Im Kanton Genf verfügen sie über das Recht, an kommunalen Wahlen und Abstimmungen teilzunehmen, jedoch dürfen sie selber nicht zur Wahl vorgeschlagen werden. In der Deutschschweiz kennen drei Kantone (AR, BS und GR) ein fakultatives Ausländerstimmrecht. Sie erlauben ihren Gemeinden, das kommunale Ausländerstimmrecht einzuführen.
Auf Bundesebene wurde das Ausländerstimmrecht erst kürzlich politisch diskutiert. Der Nationalrat hat sich in der Sommersession 2022 gegen eine parlamentarische Initiative ausgesprochen, die Ausländerinnen und Ausländern nach fünf Jahren in der Schweiz das Stimmrecht auf kommunaler Ebene gewährt hätte (21.414 «Stimmrecht für alle kommunalen Angelegenheiten nach fünf Jahren Wohnsitz in der Schweiz»).
In der Vergangenheit gab es im Kanton Bern immer wieder Versuche, ein fakultatives Ausländerstimmrecht auf Gemeindeebene einzuführen (bspw. M 093-2017, M 141-2006, M 135-2006). Dabei hat sich der Regierungsrat jeweils dafür ausgesprochen, ein fakultatives, kommunales
Ausländerstimmrecht einzuführen. Eine entsprechende Initiative wurde durch die bernische Stimmbevölkerung im Jahr 2010 mit rund 72 Prozent Nein-Stimmen jedoch deutlich abgelehnt.
Der Regierungsrat hat sich letztmals im Jahr 2020 mit der Forderung nach einem fakultativen Ausländerstimmrecht auf Gemeindeebene befasst. In seiner Antwort zum fast identisch lautenden Vorstoss M 047-2020 «Gemeindeautonomie auch bei den politischen Rechten» hat er sich – auch im Lichte des erwähnten negativen Volksentscheids – ablehnend gegenüber einer Ausdehnung der Gemeindeautonomie im Bereich der politischen Rechte geäussert. Der Grosse Rat ist dem Antrag des Regierungsrates gefolgt und hat die Motion an seiner Sitzung vom 26. November 2020 mit 76 zu 69 Stimmen bei drei Enthaltungen abgelehnt.
Der Regierungsrat ist wie bis anhin der Meinung, dass mit der Möglichkeit zur Einbürgerung, ein bewährter Weg offensteht, um politisch auf sämtlichen Ebenen mitbestimmen zu können. Es gibt aber auch Fälle, in denen die Einbürgerung nicht als echte Alternative zur Gewährung politischer Rechte an Ausländerinnen und Ausländer erscheint (etwa für Personen aus Ländern mit einem Verbot der doppelten Staatsbürgerschaft, z. B. Österreich).
Die Verfassung sieht vor, dass das kantonale Recht den Gemeinden einen möglichst weiten Handlungsspielraum gewähren soll (Art. 109 Abs. 2 KV). Der Regierungsrat gewichtet das Prinzip der Gemeindeautonomie hoch. Es erscheint ihm deshalb als sachgerecht, Gemeinden das Recht einzuräumen, sesshaft gewordenen Ausländerinnen und Ausländern, nach einer noch zu definierenden Wohnsitzdauer und allfälligen weiteren Voraussetzungen wie bspw. das Vorliegen einer Niederlassungsbewilligung, das Stimmrecht auf kommunaler Ebene zu erteilen. Der Regierung beantragt dem Grossen Rat, die vorliegende Motion anzunehmen.
Verteiler ‒ Grosser Rat