2023.RRGR.351
M 261-2023 Schneider (Biel, SVP) Transparente und bedarfsgerechte Tempokontrollen. Antwort des Regierungsrates
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Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 261-2023 Vorstossart: Motion Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2023.RRGR.351
Eingereicht am: 07.12.2023
Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Schneider (Biel/Bienne, SVP) (Sprecher/in) Fiechter (Oberwil im Simmental, SVP) Fuchs (Bern, SVP) Rashiti (Gerolfingen, SVP) Weitere Unterschriften: 0
Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:
RRB-Nr.: 457/2024 vom 08. Mai 2024 Direktion: Sicherheitsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Ablehnung
Transparente und bedarfsgerechte Tempokontrollen
Der Regierungsrat wird beauftragt, die Gesetzgebung so anzupassen, dass die Kantonspolizei regelmässig die Standorte der stationären und semistationären Radaranlagen bzw. Geschwindigkeitsmessgeräte veröffentlicht.
Begründung: Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit sollen im Kanton Bern die Standorte der stationären und semistationären Radaranlagen durch die Kantonspolizei veröffentlicht werden. Als Standort anzugeben seien dabei der Name der Gemeinde sowie der Strassenname. Sieben Kantone (z. B. SG, LU, BS, SO) praktizieren dies bereits, und aus Erfahrungsberichten zeigt sich eine deutliche Verbesserung der Verkehrssicherheit. Überhöhte Geschwindigkeit ist die häufigste Ursache für tödliche Unfälle auf Schweizer Strassen (Quelle: BFU). Gemäss Via sicura ist es so, dass es der Polizei erlaubt ist, auf Standorte von Polizei- oder Radarkontrollen hinzuweisen. Markus Hackenfort, Professor für Verkehrspsychologie an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW), hat im März 2023 gegenüber SRF festgehalten: «Mit der Botschaft, die Standorte der Tempokontrollen mitzuteilen, vermittelt man die Gefahrenorte.» Diese Publikation erlaubt es den Bürgerinnen und Bürgern überdies, den Behörden Standorte mitzuteilen, wo die Verkehrssicherheit ein besonders grosses Bedürfnis darstellt (z. B. innerorts bei Schulen). Die heutige Standortauswahl wie bspw. die fadengerade Autobahnstrecke der A6 auf Höhe Münchenbuchsee fallen hier definitiv weniger darunter. Mit der Veröffentlichung der Standorte von Geschwindigkeitsmessgeräten würde der Kanton gegenüber der Bevölkerung auch deutlich
machen, dass es ihm nicht um monetäre Gründe geht.
Antwort des Regierungsrates
Seine Haltung zur Thematik der vorliegenden Motion hat der Regierungsrat bereits in den Jahren 2015 in seiner Antwort zur Motion 106-2015 Hess (Bern, SVP) «Informationspflicht bezüglich der Standorte von Radaranlagen» und 2020 in der Antwort zur Motion 154-2020 Schneider (Biel/Bienne, SVP) «Mehr Transparenz bei Radarkontrollen» sehr ausführlich dargelegt. Beide Motionen wurden vom Grossen Rat in den Sessionen von September 2015 und März 2021 deutlich abgelehnt. Die damals gemachten Ausführungen haben noch heute ihre Gültigkeit und die Position des Regierungsrats zu dieser Thematik hat sich zwischenzeitlich nicht ver ändert. Hinzu kommt, dass die Kantonspolizei ihre Strategie in Bezug auf Geschwindigkeits- und Abstandskontrollen Ende 2023 erneut eingehend überprüft und weiterhin als zeitgemäss und als in der Sache richtig befunden hat.
Unverändert gilt, dass überhöhte und nicht angepasste Geschwindigkeit sowie ungenügender Abstand Hauptunfallursachen im Strassenverkehr darstellen. Mit Geschwindigkeits-, Rotlicht- und Abstandskontrollen (technischen Kontrollen) soll die Verkehrssicherheit erhöht werden.
Nicht zuletzt wird mit Rotlicht- und Geschwindigkeitskontrollen den spezifischen Bedürfnissen der Gemeinden entsprochen. Bei der Kantonspolizei gehen jährlich bis zu 90 Anfragen von Gemeinden und Privaten nach Geschwindigkeitskontrollen ein. Den Anfragen der Gemeinden kann in der Regel entsprochen werden. Diejenigen von Privaten werden an die örtlich zuständigen Gemeinden weitergeleitet.
In ihrer Strategie hält die Kantonspolizei fest, dass unangekündigte technische Verkehrskontrollen auf dem gesamten öffentlichen Strassennetz durchgeführt werden. Fahrzeuglenkende sollen jederzeit und überall mit einer Kontrolle rechnen müssen. Auf diese Weise wird im Sinne der Generalprävention den geltenden Höchstgeschwindigkeiten flächendeckend Nachdruck verschafft. Dabei legt die Kantonspolizei das Hauptaugenmerk auf – unfallkritische Stellen und Strecken (Unfallschwerpunkte, Autobahnbaustellen und -zufahrten, Ausserortsstrecken etc.), – Kindergärten und Schulen (Schulwegsicherung), Krankenhäuser und Pflegeheime, – Strassensituationen, die einen zusätzlichen Schutz der zu Fuss Gehenden, Benutzenden von fahrzeugähnlichen Geräten oder Radfahrenden erfordern, – Strassenabschnitte, auf welchen sich aufgrund einer speziellen Lage Geschwindigkeitskontrollen aufdrängen (z.B. Schnellfahrerstrecken), – Durchsetzen von Immissionssenkungen (insbesondere Lärm), – Durchsetzen von Verkehrsbeeinflussungssystemen, – Wünsche von Gemeinden, – Ungenügender Fahrzeugabstand (speziell auf Autobahnen).
Die Motionärin und die Motionäre begründen ihr Anliegen u. a. mit den Ausführungen von Herrn Markus Hackenfort, Professor für Verkehrspsychologie an der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaft (ZHAW), welcher im März 2023 gegenüber SRF 1 die Publikation von Standorten von Tempokontrollen begrüsst. Nicht erwähnt wird, dass Herr Stefan Siegrist, Direktor der Beratungsstelle für Unfallverhütung, im gleichen Artikel die Meinung vertritt, dass Transparenz gut und wichtig ist – Kontrollen aber überraschend sein müssen.
Indem die Kantonspolizei Geschwindigkeitskontrollen auch mit gut sichtbaren Anhalteposten durchführt, regelmässig über Raserdelikte und Verkehrssicherheitsaktionen öffentlich informiert und die fix installierten sowie die semistationären Verkehrsüberwachungssysteme für aufmerk-
URL: https://www.srf.ch/news/schweiz/radarkontrollen-in-der-schweiz-blitzer-welche-kantone-die-standorte-bekanntgeben (Stand 26.01.2024)
same Fahrzeuglenkende ohne Weiteres gut sichtbar sind, macht sie transparent, dass Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt werden. Indem sie Verkehrskontrollen aber nicht ankündigt und nicht vor solchen warnt, werden sie unvorhersehbar und entfalten im Sinne der Generalprävention ihre volle Wirkung.
Hinsichtlich der in der Motion genannten «Gefahrenorte» wird verkannt, dass das gesamte Verkehrsgeschehen dynamisch ist. Als Beispiel kann ein Schulweg in einer fiktiven Berner Gemeinde dienen. Wo ist hier der konkrete Gefahrenort? Liegt er irgendwo auf der von den Schulkindern begangenen und mit Fahrrädern befahrenen Nebenstrasse, evtl. ohne Trottoir und ohne Veloweg, oder ist er direkt vor dem Schulhaus mit Trottoir und einem gut gesicherten Fussgängerstreifen zu finden?
Die aus Sicht der Verkehrssicherheit richtige Antwort ist: Der Gefahrenort kann im konkreten Einzelfall und je nach momentaner Konstellation sowohl irgendwo auf der Nebenstrasse wie auch vor dem Schulhaus liegen. Somit ist es wichtig, dass die geltenden Höchstgeschwindigkeiten auf dem gesamten Strassennetz eingehalten und repressiv durchgesetzt werden. Speziell mit Blick auf die beschränkten polizeilichen Ressourcen ist im Sinne der Generalprävention die von der Kantonspolizei Bern verfolgte Einsatztaktik zielführend und für die Verkehrssicherheit gewinnbringend. Die von der Motion geforderte Bekanntgabe der Standorte von stationären und semistationären Geschwindigkeitsmessanlagen würde dem entgegenstehen.
Die Motionärin und die Motionäre suggerieren mit ihrer Bemerkung zur Autobahn A6 Nord, dass der Abschnitt vor Münchenbuchsee hinsichtlich Verkehrssicherheit unproblematisch ist. Dies trifft nach wie vor nicht zu. Für die Jahre 2020 bis 2022 werden in der Verkehrsunfallstatistik für die Strecke zwischen Schüpfen und Schönbühl insgesamt 47 Unfälle ausgewiesen. Dabei wurden 14 Personen leicht und 2 Personen schwer verletzt.
Gestützt auf die gemachten Ausführungen beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat die Ablehnung der Motion.
Verteiler ‒ Grosser Rat