Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

2023.RRGR.357

I 267-2023 Buri (Konolfingen, GLP) Sind die Berner Pensionskassen bereit, sich ein ambitioniertes Klimaziel zu setzen? Antwort des Regierungsrates

Rubrum

I

Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 267-2023 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2023.RRGR.357

Eingereicht am: 07.12.2023

Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Buri (Konolfingen, GLP) (Sprecher/in) Stampfli (Wabern, SP) Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:

RRB-Nr.: 346/2024 vom 03. April 2024 Direktion: Finanzdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Sind die Berner Pensionskassen bereit, sich ein ambitioniertes Klimaziel zu setzen?

Im Jahr 2021 hat das Berner Stimmvolk dem Klimaschutzartikel in der Kantonsverfassung mit über 60 Prozent JA-Stimmen deutlich zugestimmt. Absatz 4 des angenommenen Klimaschutzartikels verpflichtet den Kanton Bern und seine Gemeinden ausdrücklich, «die öffentlichen Finanzflüsse insgesamt auf eine klimaneutrale und gegenüber der Klimaveränderung widerstandsfähige Entwicklung auszurichten». Der Grosse Rat hat mit der Überweisung verschiedener Vorstösse bekräftigt, dass er diesem Ziel gerecht werden will, u. a. mit der Motion 261-2021 «Die öffentlichen Finanzflüsse gemäss Kantonsverfassung auf Klimaschutz und Klima-Resilienz ausrichten» (teilweise als Postulat überwiesen).

Als eine der 20 grössten Pensionskassen der Schweiz ist auch die Bernische Pensionskasse (BPK) gefordert, ihren Beitrag zu leisten. Mit dem Vermögen von rund 15 Milliarden Franken, das sie für ihre Versicherten verwaltet, verfügt sie über einen gewichtigen Hebel, um den Klimaschutz zu fördern. Gemäss dem Fact Sheet Nachhaltigkeit der BKP1 unternimmt sie bereits einiges, um ihre Anlagen nachhaltiger auszurichten. Dies ist sehr erfreulich, da ihr als Pensionskasse der öffentlichen Hand eine besondere Verantwortung und Vorbildfunktion zukommt. Allerdings hat sie noch kein verbindliches Klimaziel festgelegt und hat auch gemäss dem letzten WWF-Pensionskassenrating noch Verbesserungspotenzial. 2 Unter anderem investierte sie gemäss dem WWF-Bericht noch nicht in Index-Produkte, die CO 2-reduziert sind oder aus denen fossile Brennstoffe komplett ausgeschlossen werden (S. 89).

Auch die etwas kleinere Bernische Lehrerversicherungskasse (BLVK) verfügt mit rund 8 Milliarden Franken, die sie für ihre Versicherten verwaltet, über gewichtige Einflussmöglichkeiten. Auch sie engagiert sich erfreulicherweise bereits heute für nachhaltiges Anlegen, wofür sie in der letzten Nachhaltigkeitsprüfung von 2022 mit AA das zweithöchste ESG-Rating erhielt. Dass https://bpk.ch/fileadmin/redaktion/2_Navigation/2.2_Vermoegensanlagen/2.2.8_Nachhaltigkeit/Factsheet_Nachhaltigkeit.pdf https://bpk.ch/fileadmin/redaktion/2_Navigation/2.2_Vermoegensanlagen/2.2.8_Nachhaltigkeit/WWF_PK_Rating18 -19_edas Rating noch nicht das höchste Level erreicht, zeigt aber, dass es noch Optimierungsmöglichkeiten gibt. Ausserdem hat auch die BLVK hat noch kein verbindliches Klimaziel.

Der Regierungsrat wird gebeten, diese Interpellation gemeinsam mit den beiden öffentlichrechtlichen Berner Pensionskassen zu beantworten.

Der Regierungsrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

Erwägungen

1. Die Bernische Pensionskasse erwähnt in ihrem Fact Sheet Nachhaltigkeit, dass sie am 2. und 3. Klimaschutzverträglichkeitstest des BAFU (2-degree Alignement Test) teilgenommen hat. Wie hat sie bei diesen beiden Tests abgeschnitten? Es wird um eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Resultate und das Abschneiden im Vergleich zu anderen Instituten gebeten.

2. Bis wann kann damit gerechnet werden, dass sich die Bernische Pensionskasse ein fixes Klimaziel setzt?

3. Ist die Bernische Pensionskasse bereit, sich ein ambitioniertes Klimaziel (z. B. Netto-Null 2035 oder 2040) zu setzen? Falls nicht, wird um eine Erläuterung der Gründe gebeten.

4. Bis wann kann damit gerechnet werden, dass sich die Bernische Lehrerversicherungskasse ein fixes Klimaziel setzt?

5. Ist die Bernische Lehrerversicherungskasse bereit, sich ein ambitioniertes Klimaziel (z. B. Netto-Null 2035 oder 2040) zu setzen? Falls nicht, wird um eine Erläuterung der Gründe gebeten.

Antwort des Regierungsrates

Der Regierungsrat weist einleitend darauf hin, dass die Festlegung der Ziele und Grundsätze der Vermögensverwaltung sowie der Durchführung und Überwachung des Anlageprozesses unübertragbare und unentziehbare Aufgaben der Verwaltungskommission sind und somit in deren alleinigen Zuständigkeitsbereich fallen (Art. 51a Abs. 2 Bst. m BVG und Art. 49 Abs. 1 BVV 2). Vorsorgeeinrichtungen verwalten ihr Vermögen so, dass Sicherheit, genügender Ertrag, eine angemessene Verteilung der Risiken sowie die Deckung des voraussehbaren Bedarfs an flüssigen Mitteln gewährleistet sind (Art. 71 Abs. 1 BVG und Art. 51 und 52 BVV 2). Nachhaltigkeitsziele sind im BVG und der BVV 2 nicht enthalten. Es ist jedoch unbestritten, dass die treuhänderische Pflicht hinsichtlich des Aspektes des finanziellen Risikos auch die Berücksichtigung von ESG-Kriterien betreffend Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) umfasst.

Zur Beantwortung der Fragen 1 – 3 wurden entsprechende Auskünfte bei der Bernischen Pensionskasse (BPK) und zu den Fragen 4 – 5 bei der Bernischen Lehrerversicherungskasse (BLVK) eingeholt, welche nachfolgend eingeflossen sind.

1. Die Bernische Pensionskasse erwähnt in ihrem Fact Sheet Nachhaltigkeit, dass sie am 2. und 3. Klimaschutzverträglichkeitstest des BAFU (2-degree Alignement Test) teilgenommen hat. Wie hat sie bei diesen beiden Tests abgeschnitten? Es wird um eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Resultate und das Abschneiden im Vergleich zu anderen Instituten gebeten.

Die Resultate der BPK im Rahmen des 2. und 3. Klimaverträglichkeitstests des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) sowie das Abschneiden der BPK im Vergleich zu anderen Instituten

lassen sich kurz wie folgt zusammenfassen: Sowohl bei den Finanzanlagen wie auch bei den Immobilien bescheinigen die BAFU-Studien der BPK einen weit unterdurchschnittlichen CO2-Ausstoss und damit ein Anlageverhalten, welches mit dem Pariser Klimaabkommen in Linie ist.

Ergänzend sei erwähnt, dass diese Einschätzung auch von der Klima-Allianz geteilt wird, welche die BPK im Anfang 2024 veröffentlichten Klima-Rating Finanzanlagen mit «hellgrün» einstuft3. Diese Einstufung entspricht einer «Good Practice», d.h. im Prinzip Kurs auf Netto- Null im Jahr 2050.

2. Bis wann kann damit gerechnet werden, dass sich die Bernische Pensionskasse ein fixes Klimaziel setzt?

3. Ist die Bernische Pensionskasse bereit, sich ein ambitioniertes Klimaziel (z. B. Netto-Null 2035 oder 2040) zu setzen? Falls nicht, wird um eine Erläuterung der Gründe gebeten.

Die Verwaltungskommission der BPK hat im Dezember 2023 die neue Klimastrategie verabschiedet4. Damit verfolgt die BPK das Ziel, die CO2-Emissionen ihrer Immobilienanlagen bis spätestens im Jahr 2040 auf Netto-Null zu reduzieren.

4. Bis wann kann damit gerechnet werden, dass sich die Bernische Lehrerversicherungskasse ein fixes Klimaziel setzt?

5. Ist die Bernische Lehrerversicherungskasse bereit, sich ein ambitioniertes Klimaziel (z. B. Netto-Null 2035 oder 2040) zu setzen? Falls nicht, wird um eine Erläuterung der Gründe gebeten.

Die BLVK befasst sich seit Jahren mit ESG-Kriterien und hat ein eigenes Nachhaltigkeitskonzept in Kraft gesetzt; die entsprechenden Vorgaben im Bereich der Nachhaltigkeit sind im Anhang 4 des Anlagereglements geregelt. Als Teil dieses Konzepts unterzieht die BLVK ihre Anlagen regelmässig einer externen Analyse durch eine dafür spezialisierte Anbieterin oder einen dafür spezialisierten Anbieter, verbunden mit einem generellen ESG-Rating. Mindestens alle zwei Jahre unterzieht die BLVK ihre Anlagen zusätzlich einer Klima-Analyse und - Bewertung. Beide Massnahmen werden mit dem Ziel verfolgt, das ESG-Rating und den ökologischen Fussabdruck stetig zu verbessern. In der Nachhaltigkeitsprüfung 2022 erhielt das Portfolio der BLVK mit AA das zweithöchste ESG-Rating. Bei der im Jahr 2023 durchgeführten Klima-Analyse lag die CO2-Intensität der Aktien- und Obligationenportfolios 21,6 Prozent tiefer als die marktüblichen Benchmarks. Diese erfreulichen Ergebnisse wurden ohne das Setzen eines fixen Klimaziels erreicht. Das weitere Vorgehen – Beibehalten oder Anpassen der ESG-/Klimaziele – wird die BLVK im Rahmen der eben angestossenen, periodischen Überprüfung der Anlagestrategie entscheiden.

Die BLVK verfügt aktuell über keine Wertschwankungsreserve, weist sogar eine Deckungslücke auf. Unter diesen Voraussetzungen muss im Rahmen der Anlagestrategie das Rendite- Risiko-Profil besonders vorsichtig beurteilt werden. Der Einbezug von ESG- und Klimaziel- Kriterien erfordert ein gut überlegtes Vorgehen. Die BLVK hat ihr Nachhaltigkeitskonzept unter diesem Gesichtspunkt mehrmals angepasst und erweitert.

https://www.klima-allianz.ch/wp-content/uploads/Klima-Rating_Gruen-Rot-Einstufung-Anlagevolumen240108.pdf https://bpk.ch/vermoegensanlagen/klimastrategie

Mit Blick auf die ESG-Risiken bietet sich ein ambitioniertes Klimaziel vor allem bei direkt gehaltenen Immobilien an. Immobilien sind eine wichtige Anlagekategorie im Anlageuniversum der Schweizer Pensionskassen. Sie machen zudem bei Privathaushalten einen grossen Anteil an den Treibhausemissionen aus. Die BLVK investiert aber nur indirekt über zahlreiche Anlagefonds, Anlagestiftungen und Immobiliengesellschaften in Immobilien. Ratings zu ESG- und Klimazielen sind in diesem Bereich leider noch nicht zuverlässig und ausreichend standardisiert. Die Verwaltungskommission verzichtet deshalb aktuell auf das Setzen eines ambitionierten Klimaziels wie z. B. Netto-Null 2040.

Verteiler ‒ Grosser Rat

Provisions amended since

This decision construes provisions whose act has since been consolidated again. Whether the article itself changed is not recorded.

  • Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge, Art. 51a and Art. 71 — read in the version of January 1, 2024; the act was consolidated again on July 1, 2024 and January 1, 2025.