2023.RRGR.358
M 268-2023 Vögeli (Frauenkappelen, GLP) Steuerentlastungen für natürliche Personen durch Progressionsglättung. Antwort des Regierungsrates
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Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 268-2023 Vorstossart: Motion Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2023.RRGR.358
Eingereicht am: 07.12.2023
Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Vögeli (Frauenkappelen, GLP) (Sprecher/in) Buri (Konolfingen, GLP) Schild (Bern, GLP) Jost-Morandi (Herzogenbuchsee, GLP) Weitere Unterschriften: 0
Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:
RRB-Nr.: 287/2024 vom 20. März 2024 Direktion: Finanzdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Annahme
Steuerentlastungen für natürliche Personen durch Progressionsglättung
Der Regierungsrat wird beauftragt, eine Revision des Steuergesetzes vorzulegen, in der die Progression weniger stark ansteigt.
Begründung:
Der Kanton Bern hat nicht nur hohe Steuern, sondern auch eine hohe Progression – gerade bei mittleren und tiefen Einkommen. Die hohe Progression macht den Kanton nicht nur unattraktiv für die Ansiedlung von Unternehmen mit hoch qualifizierten Arbeitsplätzen, sie setzt auch negative Erwerbsanreize. Tiefe Einkommen sind im Vergleich zu anderen Kantonen stark belastet, was deren Kaufkraft schwächt. Anzustreben ist deshalb eine Absenkung des steilen Anstiegs der Progression insbesondere bei Einkommensklassen des Mittelstands, wobei negative Schwelleneffekte auch in höheren Einkommensklassen zu vermeiden sind. Eine Angleichung an die Progressionskurve an jene des Kantons Aargau würde gezielt den Mittelstand und die arbeitende Bevölkerung entlasten.
Antwort des Regierungsrates
Der Regierungsrat hat am 16. November 2023 seine Steuerstrategie ab 2023 aktualisiert.1 Im Bericht an den Grossen Rat 2 mit dem Titel «Grundlagen, Ziele und Stossrichtungen ab 2023» wird als Stossrichtung 1.3 festgehalten:
«Mit der Steuergesetzrevision 2027 wird die verhältnismässig starke bernische Progression bei tiefen Einkommen überprüft und es werden maximal 200 Millionen Franken (Kanton) zur Glättung eingesetzt. Die Gemeinden wären ebenfalls mit maximal rund 100 Millionen Franken betroffen.»
Damit entspricht die Forderung der Motionärinnen und Motionäre im Grundsatz der bereits im November kommunizierten Stossrichtung des Regierungsrates. Dabei sollen die beschränkten Mittel gezielt für Entlastungen von Personen mit tiefen Einkommen eingesetzt werden, worunter die in der Motion erwähnten hochqualifizierten Arbeitskräfte erfahrungsgemäss gerade nicht fallen. Für Steuerpflichtigen mit höheren Einkommen sind weiterhin Senkungen der Steueranlage geplant (Stossrichtung 1.1 im Bericht).
Es wird vor diesem Hintergrund Annahme der Motion beantragt.
Verteiler ‒ Grosser Rat
Medienmitteilung vom 16.11.2023: «Regierungsrat will Steuerbelastung senken.» Steuerstrategie des Kantons Bern, Grundlagen, Ziele und Stossrichtungen ab 2023