2023.RRGR.359
P 269-2023 Fiechter (Oberwil im Simmental, SVP) Direkte Demokratie stärken – Unterschriftenzahlen für Initiativen, Referenden und Volksvorschläge anpassen. Antwort des Regierungsrates
Rubrum
P
Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 269-2023 Vorstossart: Postulat Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2023.RRGR.359
Eingereicht am: 07.12.2023
Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Fiechter (Oberwil im Simmental, SVP) (Sprecher/in) Widmer (Bern, GRÜNE) Vögeli (Frauenkappelen, GLP) Kohli (Wabern, Die Mitte) Kullmann (Thun, EDU) Zbinden (Mittelhäusern, SVP) Weitere Unterschriften: 0
Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:
RRB-Nr.: 434/2024 vom 08. Mai 2024 Direktion: Staatskanzlei Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Ablehnung
Direkte Demokratie stärken – Unterschriftenzahlen für Initiativen, Referenden und Volksvorschläge anpassen
Dem Regierungsrat wird folgender Prüfungsauftrag erteilt:
Erwägungen
1. Dem Grossen Rat ist ein Bericht über die Analyse verschiedener Lösungsvarianten vorzulegen, um die äusserst hohen Anforderungen für das Zustandebringen von Volksinitiativen, Referenden und Volksvorschlägen zu senken.
2. Im Besonderen sollen folgende Varianten geprüft werden: a. Senkung der benötigten Unterschriftenzahlen für Volksinitiativen von heute 15 000 innert sechs Monaten auf neu 7500 innert sechs Monaten sowie eine Senkung der benötigten Unterschriftenzahlen für Referenden und Volksvorschläge von heute 10 000 innert drei Monaten auf neu 5000 innert drei Monaten b. prozentuale Koppelung der benötigten Unterschriften für Volksinitiativen, Referenden und Volksvorschläge an die Gesamtzahl der Stimmberechtigten
Begründung:
Nachfolgende Übersicht gibt Auskunft über die benötigten Unterschriften in den drei bevölkerungsreichsten deutschsprachigen Kantonen:
Grundlagendaten ZH BE AG Ständige Wohnbevölkerung (per 31.12.2022)1 1 564 662 1 047 422 703 086 Anzahl Stimmberechtigte (per 22.10.2023) 967 147 747 385 443 249
Volksinitiative ZH BE AG Benötigte Unterschriftenzahl 6000 15 000 3000 Sammelzeit 6 Monate 6 Monate 12 Monate Durchschnitt der benötigten Unterschriften pro Monat 1000 2500 250 Verhältnis zur Anzahl Stimmberechtigte (Anzahl Stimmbe- 161,19 49,82 147,74 rechtigte geteilt durch benötigte Unterschriftenzahl) Quorum in Prozent der Stimmberechtigten 0,62 % 2,00 % 0,67 %
Referendum (und Volksvorschlag) ZH BE AG Benötigte Unterschriftenzahl 3000 10 000 3000 Sammelzeit 60 Tage 3 Monate 90 Tage Durchschnitt der benötigten Unterschriften pro Monat 1500 3333,33 1000 Verhältnis zur Anzahl Stimmberechtigte (Anzahl Stimmbe- 322,38 74,73 147,74 rechtigte geteilt durch benötigte Unterschriftenzahl) Quorum in Prozent der Stimmberechtigten 0,31 % 1,33 % 0,67 %
Die benötigten Unterschriftenzahlen für Volksinitiativen, Referenden und Volksvorschläge ist im Kanton Bern im Vergleich zu den anderen grossen deutschsprachigen Kantonen äusserst hoch angesetzt. Um eine breitere politische Partizipation zu ermöglichen, scheint eine Anpassung der benötigten Unterschriften deshalb angezeigt. Es soll für Privatpersonen, Inter essengruppen, Parteien und sonstige Organisationen wieder einfacher möglich sein, Volksbegehren zustande zu bringen. Zu einer Initiativflut ist es beispielsweise im Kanton Zürich trotz 220 000 Stimmberechtigten mehr als im Kanton Bern nicht gekommen – so sind 2022 beispielsweise fünf Volksinitiativen zustande gekommen, zwei Volksinitiativen konnten wegen zu wenig Unterschriften nicht eingereicht werden. Das Referendum wurde im Jahr 2022 im Kanton Zürich hingegen gar nie ergriffen. Im Kanton Aargau wurden 2022 zwei Volksinitiativen erfolgreich ergriffen, allerdings kamen ebenfalls keine Referenden zustande.
Das vorliegende Postulat hat das Ziel, dem Grossen Rat eine umfassende Entscheidgrundlage für das weitere Vorgehen vorzulegen, wie die direkte Demokratie und die Volksrechte im Kanton Bern gestärkt werden können.
Antwort des Regierungsrates
Im Rahmen der Totalrevision der Kantonsverfassung (Inkrafttreten 1. Januar 1995) wurden die Unterschriftenzahlen bei Volksbegehren letztmals überprüft. Dabei wurde die seit 1893 geltende Unterschriftenzahl für Initiativen auf Teilrevision der Verfassung unverändert bei 15 000 belassen, jene für Gesetzesinitiativen von 12 000 auf 15 000 erhöht.3 Die Zahl der notwendigen Unterschriften für Referenden wurde von 5000 auf 10 000 erhöht. Neu eingeführt wurde das Instrument des Volksvorschlags mit 10 000 erforderlichen Unterschriften.
Quelle: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/75536/umfrage/schweiz-bevoelkerung-nach-kantonzeitreihe/#:~:text=Bev%C3%B6lkerung%20der%20Schweiz%20nach%20Kantonen%202022&text=Damit%20war%20Z%C3%BCrich%20der%20Kan- Quelle: Eidg. Wahlen vom 22. Oktober 2023, bzw. 2. Wahlgänge Ständerat vom 19. November 2023 Die Zahl der für eine Volksinitiative auf Totalrevision der Verfassung nötigen Unterschriften wurde von 15‘000 auf 30‘00 0 erhöht
Seit der letzten Totalrevision der Verfassung hat sich die Zahl der Stimmberechtigten stetig erhöht. Anfang 1995 waren 675 583 Personen im Kanton Bern stimmberechtigt. Bis Ende 2023 stieg die Zahl der Stimmberechtigten um gut 10 Prozent auf 747 385 Personen an. Relativ gesehen verringerte sich somit in den letzten 30 Jahren die Hürde, um eine Initiative oder ein Referendum einzureichen: das nötige Quorum für eine Initiative sank von 2,2 Prozent auf 2,0 Prozent der Stimmberechtigten, bei den Referenden von 1,5 Prozent auf 1,3 Prozent der Stimmberechtigten.
Ein Vergleich mit den sieben grössten Kantonen zeigt, dass sich der Kanton Bern beim notwendigen Quorum für die Einreichung einer Initiative oder eines Referendums im Mittelfeld bewegt. Die Kantone Waadt, St.Gallen und Genf kennen höhere Quoren, während die Quoren in den Kantonen Zürich, Aargau und Luzern tiefer liegen.
Kanton Stimmbe- Nötige Unterschriften Quorum in Prozent der rechtigte Stimmberechtigten Zürich 968 595 Initiative4: 6 000 Initiative: 0,6 % Referendum: 3 000 Referendum: 0,3 % Bern 747 576 Initiative: 15 000 Initiative: 2,0 % Referendum: 10 000 Referendum: 1,3 % Waadt 476 572 Initiative: 12 000 Initiative: 2,5 % Referendum: 12 000 Referendum: 2,5 % Aargau 443 581 Initiative: 3 000 Initiative: 0,7 % Referendum: 3 000 Referendum: 0,7 % St.Gallen 331 512 Verfassungsinitiative: 8 000 Verfassungsinitiative: 2,4 % Gesetzesinitiative: 6 000 Gesetzesinitiative: 1,8 % Referendum: 4 000 Referendum: 1,2 % Luzern 285 958 Verfassungsinitiative: 5 000 Verfassungsinitiative: 1,8 % Gesetzesinitiative: 4 000 Gesetzesinitiative: 1,4 % Referendum: 3 000 Referendum : 1,1 % Genf 278 541 Verfassungsinitiative: 5 571 Verfassungsinitiative: 2,0 % Gesetzesinitiative: 4 178 Gesetzesinitiative: 1,5 % Referendum: 4 178 Referendum: 1,5 % Stand: März 2024
In den Jahren 1995 bis 2023 konnte die Stimmbevölkerung im Kanton Bern über 81 kantonale Vorlagen abstimmen, wobei es sich in 52 Fällen um Volksbegehren (Initiativen, fakultative Referenden und Volksvorschläge) handelte. Dies entspricht einem Durchschnitt von 1.8 Volksbegehren pro Jahr. Selbst wenn im Kanton Bern nur die letzten zehn Jahre betrachtet werden, so zählt man 18 Volksbegehren resp. Durchschnitt 1.8 Volksbegehren pro Jahr. Diese Zahl entspricht genau dem Durchschnitt der letzten 30 Jahre. Die Zahl der Volksbegehren blieb somit in den letzten Jahren stabil. Die Hürden für die Unterschriftenzahlen wurden 1995 offenbar so festgelegt, dass die Abstimmungsdemokratie weder überlastet (zu tiefe Hürden) noch ausgehebelt wird (zu hohe Hürden).
Die Rahmenbedingungen für das Sammeln von Unterschriften haben sich seit den 90er-Jahren stark verändert. Einerseits stimmen seit der Einführung der generellen brieflichen Stimmabgabe im Jahr 1991 immer mehr Personen brieflich ab und das gezielte Sammeln von Unterschriften
In den Kantonen ZH, BE, VD und AG gelten für Verfassungs- und Gesetzesinitiativen die gleichen Unterschriftenzahlen.
vor dem Urnenlokal fällt weitgehend weg. 5 Andererseits haben neue technische Möglichkeiten das Unterschriftensammeln vereinfacht. Per E-Mail, über soziale Medien oder spezialisierte Plattformen können politische Gruppierungen ihre Zielgruppen mit verhältnismässig wenig Aufwand und direkt erreichen. Stimmberechtigte können ohne viel Aufwand einen Unterschriftenbogen ausdrucken und unterschreiben. Insgesamt dürfte das Sammeln von Unterschriften nicht schwieriger geworden sein. So reichten Komitees in den letzten Jahren in der Regel deutlich mehr Unterschriften als notwendig ein 6.
Der Regierungsrat hat einen Bericht zu E-Collecting in Erfüllung von Ziffer 2 und 3 der Motion 173-2020 von Arx (Spiegel b. Bern, glp) sowie der Motion 131-2021 Zimmerli (Bern, FDP), welche beide als Postulat angenommen wurden, verabschiedet. E-Collecting würde das Sammeln von Unterschriften weiter erleichtern. Der Grosse Rat wird voraussichtlich in der Herbstsession 2024 mit dem Bericht befasst werden. Für den Fall einer Einführung von E-Collecting würde die Zahl der notwendigen Unterschriften im Rahmen des entsprechenden Projekts einlässlicher geprüft werden.
Ähnlich lautende Vorstösse, die die Unterschriftenzahlen bei Volksbegehren senken wollten, wurden in den Jahren 2018 und 2013 eingereicht. Die Motion 127-2018 Ammann (Bern, AL) «Direktdemokratische Instrumente stärken» wurde mit 56 Ja- zu 86 Nein-Stimmen bei 11 Enthaltungen abgelehnt. Mit der exakt gleichen Anzahl Ja- und Nein-Stimmen lehnte der Grosse Rat fünf Jahre zuvor die Ziffer 1 (Halbierung der Anzahl Unterschriften) der Motion 190-2013 Fuchs (Bern, SVP) «Volksrechte im Kanton Bern stärken!» ab.
Zusammengefasst sieht der Regierungsrat aktuell keinen Anlass, die notwendige Anzahl Unterschriften bei Initiativen, Referenden und Volksvorschlägen zu senken. Die politische Mitwirkung der Bevölkerung ist gewährleistet und die Nutzung der direktdemokratischen Instrumente hat in den letzten Jahren trotz der sich ändernden Rahmenbedingungen nicht abgenommen. Im Vergleich zu anderen bevölkerungsreichen Kantonen ist die Hürde für die Einreichung eines Volksbegehrens im Kanton Bern weder besonders hoch noch besonders tief. Eine gewisse Hürde ist zudem sachgerecht. Die Demokratie zeichnet sich nicht durch eine möglichst hohe Zahl von Volksabstimmungen aus, sondern dadurch, dass Vorlagen von einer gewissen Relevanz oder solche, gegen die sich eine ernsthafte Opposition formiert, dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden können.
Der Regierungsrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
Verteiler ‒ Grosser Rat
Bspw. stimmten bei den eidgenössischen Wahlen 2023 in der Stadt Bern knapp 88% der Stimmenden brieflich ab (vgl. Bericht eidgenössische Wahlen 2023). vgl. Initiativen seit 2003 und Referenden und Volksvorschläge seit 2004