Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

2023.RRGR.50

I 028-2023 Ammann (Bern, AL) Schwerverletzte Person nach Gummigeschosseinsatz in Biel. Antwort des Regierungsrates

Rubrum

I

Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 028-2023 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2023.RRGR.50

Eingereicht am: 06.03.2023

Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Ammann (Bern, AL) (Sprecher/in)

Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit verlangt: Ja Dringlichkeit gewährt: Nein 09.03.2023

RRB-Nr.: 663/2023 vom 14. Juni 2023 Direktion: Sicherheitsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Schwerverletzte Person nach Gummigeschosseinsatz in Biel

Durch den Einsatz von Gummigeschossen am 24. Februar 2023 in Biel wurde gemäss medialer Berichterstattung erneut eine Person schwer im Gesicht und am Auge verletzt. Gemäss Angaben aus Fankreisen kann es sein, dass die Person ein Auge verliert. Die Nutzung von Gummigeschossen ist aufgrund der hohen Verletzungsgefahr hoch umstritten. Andere Länder kennen deswegen ein Verbot, gewisse Korps setzen die Geschosse nicht bei Grossveranstaltungen ein.

Der Regierungsrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

Erwägungen

1. Die Darstellungen in der Medienmitteilung der Polizei und jene der Fribvrgensis-Ultras weichen in wesentlichen Punkten voneinander ab. Ist eine externe Untersuchung des Einsatzes geplant?

2. Die Darstellungen in der Medienmitteilung der Polizei und jene der Fribvrgensis-Ultras weichen in wesentlichen Punkten voneinander ab. Ist eine interne Untersuchung des Einsatzes geplant?

3. Gemäss Berichterstattung war die Situation bereits im Stadion angespannt. Welche Mittel zur Deeskalation wurden ergriffen, bevor Gummigeschosse eingesetzt wurden?

4. Wie oft, in welchen Sprachen und mit welchen Mitteln wurden die anwesenden Personen von der Polizei vorgewarnt, dass Gummigeschosse zum Einsatz kommen?

5. Wie gross war der Abstand zwischen der Polizistin/dem Polizisten, die/der den Schuss abgegeben hat und der verletzten Person?

6. Gemäss Polizeiangaben hat eine Schussabgabe immer automatisch eine Untersuchung zur Folge, die u. a. auch die Frage der Verhältnismässigkeit beantworten soll. Liegt das Untersuchungsergebnis bereits vor?

7. Ist die Kantonspolizei bereit, die Öffentlichkeit über das Untersuchungsergebnis zu informieren oder sogar den Bericht zu veröffentlichen?

8. Gibt es Dokumentationsmaterial, das Hinweise liefert, wohin die Polizistin/der Polizist gezielt hat?

9. Welche Werfer und welche Geschosse wurden beim Einsatz verwendet?

10. Welche Massnahmen wurden von der Polizei ergriffen, um an den Provokationen beteiligte Personen von anderen Fans zu trennen?

11. Gemäss Mitteilung von Fribvrgensis waren Polizisten und Polizistinnen im Einsatz, die geäussert haben, dass sie «schockiert» seien vom Einsatz der Gummigeschosse. Wurden die Polizistinnen und Polizisten im Einsatz zum Ablauf befragt, bevor die öffentliche Kommunikation erfolgte?

12. Wurde die verantwortliche Polizistin/der verantwortliche Polizist vor Veröffentlichung der Medienmitteilung zu den Ereignissen befragt?

13. Hat die Einsatzleiterin/der Einsatzleiter den Einsatz der Gummigeschosse angeordnet oder können Polizistinnen und Polizisten an Grossanlässen selber entscheiden, wann die Nutzung der Werfer gemäss den internen Weisungen verhältnismässig und angemessen ist?

Begründung der Dringlichkeit: Die Fragen müssen zeitnah zum Einsatz bearbeitet werden, damit die Erinnerungen zu den Ereignissen möglichst frisch sind.

Antwort des Regierungsrates

Vorbemerkung: Der Regierungsrat weist darauf hin, dass eine unabhängige Untersuchung des Vorfalls durch die Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben läuft. Gewisse Fragen der Interpellantin können vor Abschluss der Untersuchung nicht beantwortet werden.

1. Die Darstellungen in der Medienmitteilung der Polizei und jene der Fribvrgensis-Ultras weichen in wesentlichen Punkten voneinander ab. Ist eine externe Untersuchung des Einsatzes geplant?

Die Kantonspolizei Bern hat den Sachverhalt zur Prüfung an die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern überwiesen. Er wird dort von der Abteilung für Besondere Aufgaben untersucht.

2. Die Darstellungen in der Medienmitteilung der Polizei und jene der Fribvrgensis-Ultras weichen in wesentlichen Punkten voneinander ab. Ist eine interne Untersuchung des Einsatzes geplant?

Die Kantonspolizei Bern analysiert kontinuierlich Erfahrungen aus ihren Einsätzen und führt Debriefings oder Einsatznachbesprechungen durch. Aufgrund der aktuellen Erkenntnisse sieht die Kantonspolizei Bern keine Hinweise auf ein Fehlverhalten der Mitarbeitenden und wartet den Abschluss der Untersuchung durch die Staatsanwaltschaft ab.

3. Gemäss Berichterstattung war die Situation bereits im Stadion angespannt. Welche Mittel zur Deeskalation wurden ergriffen, bevor Gummigeschosse eingesetzt wurden?

Vor dem Stadion wurde versucht, mittels eines Dialog-Teams auf die Fans Einfluss zu nehmen. Der Verlauf der Ereignisse ist Gegenstand der laufenden Untersuchung durch die Staatsanwaltschaft.

4. Wie oft, in welchen Sprachen und mit welchen Mitteln wurden die anwesenden Personen von der Polizei vorgewarnt, dass Gummigeschosse zum Einsatz kommen?

Die genauen Ereignisse vor dem Zwangsmitteleinsatz sind Bestandteil der Untersuchung durch die Staatsanwaltschaft. Grundsätzlich kann aber festgehalten werden, dass vor jedem Zwangsmitteleinsatz eine mündliche Abmahnung erfolgt, sofern es die Situation zulässt. Tatsache ist, dass an besagtem Match im Dialog-Team Mitarbeitende deutscher und französischer Muttersprache im Einsatz standen.

5. Wie gross war der Abstand zwischen der Polizistin/dem Polizisten, die/der den Schuss abgegeben hat und der verletzten Person?

Aufgrund der laufenden Strafuntersuchung kann diese Frage nicht beantwortet werden.

6. Gemäss Polizeiangaben hat eine Schussabgabe immer automatisch eine Untersuchung zur Folge, die u. a. auch die Frage der Verhältnismässigkeit beantworten soll. Liegt das Untersuchungsergebnis bereits vor?

Die Meldung des Zwangsmitteleinsatzes wurde polizeiintern an die zuständige Fachabteilung gemacht. Die Kantonspolizei Bern wird der Beurteilung der unabhängigen Justizbehörden nicht vorgreifen. Aufgrund der Meldung drängen sich allerdings keine Sofortmassnahmen auf.

7. Ist die Kantonspolizei bereit, die Öffentlichkeit über das Untersuchungsergebnis zu informieren oder sogar den Bericht zu veröffentlichen?

Die Kantonspolizei Bern beabsichtigt nicht, die operativ-taktische Einsatznachbesprechung zu veröffentlichen. Sollte es aufgrund der Erkenntnisse der Strafuntersuchung zu internen Massnahmen kommen, sprich personalrechtlichen Konsequenzen oder grundlegenden Anpassungen der Einsatzdoktrin, wird die Kantonspolizei Bern dies zu gegebener Zeit bekannt machen.

8. Gibt es Dokumentationsmaterial, das Hinweise liefert, wohin die Polizistin/der Polizist gezielt hat?

Aufgrund der laufenden Strafuntersuchung, kann diese Frage nicht beantwortet werden.

9. Welche Werfer und welche Geschosse wurden beim Einsatz verwendet?

Im Einsatz standen 40mm-Werfer mit welchen u. a. sogenannte Safe Impact Rounds (SIR) oder Gummischrot-Munition verschossen werden können. Welche dieser beiden Munitionsarten zu der Verletzung geführt hat, wird im Rahmen der Untersuchung durch die Staatsanwaltschaft geklärt.

10. Welche Massnahmen wurden von der Polizei ergriffen, um an den Provokationen beteiligte Personen von anderen Fans zu trennen?

Die Fantrennung der Heim- und Gästefans in ihren jeweiligen zugewiesenen Sektoren ist ein Hauptauftrag der Kantonspolizei Bern im Umfeld des Stadions. Insbesondere muss das Zusammentreffen von Risk-Fan-Gruppierungen verhindert werden, was auch das Halten und Durchsetzen von Polizeisperren erforderlich machen kann.

11. Gemäss Mitteilung von Fribvrgensis waren Polizisten und Polizistinnen im Einsatz, die geäussert haben, dass sie «schockiert» seien vom Einsatz der Gummigeschosse. Wurden die Polizistinnen und Polizisten im Einsatz zum Ablauf befragt, bevor die öffentliche Kommunikation erfolgte?

Vor der Publikation von Medienmitteilungen nimmt die Medienstelle der Kantonspolizei Bern unter anderem direkten Kontakt mit den einsatz- oder fallverantwortlichen Polizistinnen und Polizisten auf, um den Sachverhalt zu klären. Dies hat auch im vorliegenden Fall stattgefunden. Die zitierten Äusserungen sind der Kantonspolizei Bern nicht bekannt und können auch nicht kommentiert werden. Die Kantonspolizei Bern bedauert sehr, dass sich ein Matchbesucher schwer verletzt hat.

12. Wurde die verantwortliche Polizistin/der verantwortliche Polizist vor Veröffentlichung der Medienmitteilung zu den Ereignissen befragt?

Die Publikation der Medienmitteilung erfolgt durch die Medienstelle der Kantonspolizei Bern. Wie oben erwähnt, nimmt die Medienstelle vor der Publikation von Medienmitteilungen unter anderem direkten Kontakt mit den einsatz- oder fallverantwortlichen Polizisten auf, um den Sachverhalt zu klären. Dies hat auch im vorliegenden Fall stattgefunden. Aktuell ist nicht klar, gegen wen eine Strafuntersuchung eröffnet wird.

13. Hat die Einsatzleiterin/der Einsatzleiter den Einsatz der Gummigeschosse angeordnet oder können Polizistinnen und Polizisten an Grossanlässen selber entscheiden, wann die Nutzung der Werfer gemäss den internen Weisungen verhältnismässig und angemessen ist?

Aus einsatztaktischer Sicht sind verschiedene Konstellationen denkbar. Wie sich die Situation im konkreten Fall präsentierte, ist in der Strafuntersuchung zu klären und kann daher nicht beantwortet werden.

Verteiler ‒ Grosser Rat