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2023.RRGR.86

M 059-2023 Vanoni (Zollikofen, Grüne) Die Vorbildrolle von Kanton und Gemeinden im Klimaschutz wahrnehmen und stärken. Antwort des Regierungsrates

Rubrum

M

Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 059-2023 Vorstossart: Motion Richtlinienmotion: ☒ Geschäftsnummer: 2023.RRGR.86

Eingereicht am: 14.03.2023

Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Vanoni (Zollikofen, Grüne) (Sprecher/in) de Quervain (Bern, Grüne) Lindegger (Roggwil, Grüne) Kohler (Meiringen, Grüne) Grupp (Biel/Bienne, Grüne) Weitere Unterschriften: 13

Dringlichkeit verlangt: Ja Dringlichkeit gewährt: Nein 08.06.2023

RRB-Nr.: 966/2023 vom 30. August 2023 Direktion: Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Annahme und gleichzeitige Abschreibung

Die Vorbildrolle von Kanton und Gemeinden im Klimaschutz wahrnehmen und stärken

Der Regierungsrat wird beauftragt,

Erwägungen

1. aufzuzeigen, wie der Kanton und die Gemeinden ihre Vorbildrolle bei der Umsetzung des Klimaschutz-Artikels der Kantonsverfassung verstärkt wahrnehmen können;

2. festzulegen, dass die kantonale Verwaltung das Netto-Null-Ziel für ihre eigenen Treibhausgas-Emissionen deutlich früher erreichen soll, als die Kantonsverfassung punkto Klimaneutralität vom Kanton Bern insgesamt verlangt;

3. darauf hinzuwirken, dass auch kantonsnahe Institutionen und Unternehmen, die ausserhalb der Verwaltung als Träger öffentlicher Aufgaben oder als Beteiligungen im öffentlichen Interesse gelten, in ihren Tätigkeitsfeldern ein früheres Netto-Null-Ziel-Jahr als 2050 anstreben;

4. für Gemeinden, die auf ihrem Gebiet die Klimaneutralität deutlich vor dem Jahr 2050 erreichen wollen, geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen bzw. ihre Handlungsmöglichkeiten zu vergrössern.

Begründung:

Mit der klaren Zustimmung zum Klimaschutz-Artikel der Kantonsverfassung hat das Berner Stimmvolk im September 2021 den Auftrag gegeben, den Kanton Bern bis 2050 klimaneutral zu machen. Der Kanton und die Gemeinden sind seither verpflichtet, dazu ihren erforderlichen Beitrag zu leisten. Damit das Netto-Null-Ziel für die Treibhausgas-Emissionen auf dem Gebiet des Kantons Bern bis 2050 erreicht werden kann, ist rasches und konsequentes Handeln geboten.

Dies gilt umso mehr, als aus Sicht der Wissenschaft und im Hinblick auf globale Klimagerechtigkeit die Klimaneutralität hierzulande möglichst früh vor dem Jahr 2050 erreicht werden sollte.

Aus diesem Grund haben andere Gemeinwesen (Kantone und Gemeinden) begonnen, ambitiösere Zieljahre für ihre Territorien oder für ihre eigenen Verwaltungen anzustreben. So soll das Netto-Null-Ziel in der Stadt Zürich bis 2040 und in der Stadt Bern bis 2045 erreicht werden. Als erster Kanton hat Basel-Stadt im November 2022 in einer Volksabstimmung die Klimaneutralität sogar schon bis 2037 verlangt. Zudem soll die kantonale Verwaltung das Netto-Null-Ziel noch schneller erreichen: Ihre direkten energiebedingten Treibhausgasemissionen im Bereich der Gebäude und der Mobilität sollen bis 2030 auf null sinken.

Auch auf Bundesebene und in anderen Kantonen sind ambitiösere Zieljahre für das Erreichen der Klimaneutralität durch die jeweilige Verwaltung gesteckt worden. Der Bundesrat, der für die ganze Schweiz die Klimaneutralität bis 2050 anstrebt, verlangt von der zentralen Bundesverwaltung das Erreichen des Netto-Null-Ziels bis zum Jahr 2040. Das gleiche Ziel-Jahr hat sich im Kanton Bern schon 2020 die Stadt Biel/Bienne für ihre eigenen Infrastrukturen und die Stadtverwaltung gesteckt.

All die erwähnten Beispiele beruhen auf der Leitidee, dass die öffentliche Hand eine Vorbildrolle wahrzunehmen hat: Sie soll, wie es der Berner Gemeinderat formuliert hat, auch «beim Klimaschutz mit gutem Beispiel vorangehen und ihre Erfahrungen und Erfolge auch bekanntmachen, damit sie nachgeahmt werden können.» Das Bekenntnis zur Vorbildrolle des Kantons und der Gemeinden ist beispielsweise im Energiegesetz längst auch im bernischen Recht verankert. Das eidgenössische Parlament hat im Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit eine Bestimmung über die Vorbildfunktion von Bund und Kantonen verankert. Danach sollen die Kantone für ihre zentralen Verwaltungen (wie übrigens auch die bundesnahen Betriebe) das Netto-Null-Ziel bis 2040 anstreben. Und der Bund soll ihnen für die Wahrnehmung ihrer Vorbildfunktion die notwendigen Grundlagen zur Verfügung stellen.

Ganz im Sinn und Geist des eidgenössischen Klimaschutzgesetzes, aber allein auch schon aufgrund des eingangs erwähnten kantonalen Volks- und Verfassungsauftrags ist der Kanton Bern nun gefordert, seine Vorbildfunktion im Rahmen der Kantonsverwaltung wahrzunehmen und Gemeinden, die entsprechend handeln wollen, zu unterstützen. Mit der Bereitstellung der «Klimametrik Kanton Bern» 1 hat er den Gemeinden bereits ein Instrument zur Verfügung gestellt, das eine solide und vergleichbare Datenbasis zur Konzipierung wirksamer Massnahmen zur Reduktion von Treibhausgas-Emissionen auf dem Gemeindegebiet ermöglicht. Damit Gemeinden ambitiösere Klimaziele erreichen können, sind sie möglicherweise auf erweiterte Handlungsmöglichkeiten und Anreize angewiesen.

Neben der Kantonsverwaltung und den Gemeinden sind auch Institutionen und Unternehmen, die kantonale Aufgaben wahrnehmen und/oder zumindest mehrheitlich im Besitz des Kantons sind, aufgerufen, ihren Beitrag zum Erreichen des verfassungsmässigen Netto-Null-Ziels zu leisten. Einige dieser Institutionen und Unternehmen (insbesondere aus dem Kreis 1 der «Public-Corporate-Governance-Richtlinien Kanton Bern» 2) sind mit dem guten Beispiel bereits vorausgegangen und haben eigene Zieljahre formuliert: Die Universität Bern zum Beispiel hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2025 in allen Bereichen, in denen sie direkten Einfluss hat, klimaneutral zu werden. Die Berner Fachhochschule will bis 2030 klimaneutral sein. Die Insel Gruppe hat verkündet, ihre direkt beeinflussbaren Treibhausgasemissionen bis 2035 auf Netto-Null zu senken. Die Berner Kantonalbank schreibt in ihrem Nachhaltigkeitsleitbild keck: «Die BEKB ist klimaneutral. Sie kompensiert die verbleibenden Treibhausgasemissionen vollständig.» https://www.energis.apps.be.ch/klimametrik https://www.fin.be.ch/de/stafflthemen/Finanzen/Beteiligungscontrolling.html

Die Beispiele zeigen, dass ambitiösere Klimaziele bei der Erfüllung kantonaler Aufgaben möglich und nötig sind. Der Regierungsrat wird mit diesem Vorstoss auch eingeladen, bereits erfolgte und laufende vorbildliche Anstrengungen sichtbar zu machen und Möglichkeiten zur verstärkten Wahrnehmung der Vorbildrolle aufzuzeigen. Gelegenheit dazu bieten auch die in den Richtlinien der Regierungspolitik 2023–2026 angekündigte langfristige Klimastrategie und der Aktionsplan Klima.

Damit kann auch der dazu am 8. März 2023 beschlossenen Planungserklärung des Grossen Rats gebührend Rechnung getragen werden: Sie fordert vom Kanton Bern verstärkte Bemühungen, um der Klimakrise zu begegnen — und dazu, orientiert am Verursacherprinzip, im Sinne einer Querschnittsaufgabe kantonale Massnahmen «in möglichst allen Bereichen staatlichen Handelns», also auch in allen Direktionen der Kantonsverwaltung und den ihnen zugeordneten Trägern öffentlicher Aufgaben und Beteiligungen.

Begründung der Dringlichkeit: Angesichts der Dringlichkeit der Klimakrise gilt es jetzt, anderthalb Jahre nach Annahme des Klimaartikels der Kantonsverfassung, die zur Umsetzung angekündigte Klimastrategie und den zugehörigen Aktionsplan möglichst rasch auszuarbeiten. Damit die Forderungen dieser Motion frühzeitig noch vor Abschluss dieser Arbeiten im Grossen Rat besprochen und allenfalls auch beschlossen werden können, ist eine dringliche Behandlung und Beantwortung bis zur Herbstsession erforderlich.

Antwort des Regierungsrates

Bei der vorliegenden Motion handelt es sich um eine Motion im abschliessenden Zuständigkeitsbereich des Regierungsrates (Richtlinienmotion), da ihre Umsetzung in der Vollzugs-, Entscheidungs- und Aufgabenkompetenz des Regierungsrates liegt (Art. 90 Abs. 1 Bst. d, f und h KV). Der Regierungsrat hat bei Richtlinienmotionen einen relativ grossen Spielraum hinsichtlich des Grades der Zielerreichung, der einzusetzenden Mittel und der weiteren Modalitäten bei der Erfüllung des Auftrages, und die Entscheidverantwortung bleibt beim Regierungsrat.

Der Regierungsrat ist mit den Motionären einig, dass aufgrund des Klimaschutzartikels der Kanton und die Gemeinden ihre Vorbildrolle stärken sollen. Dieses Anliegen verfolgt der Regierungsrat bereits heute auf breiter Ebene und er hat entsprechende Massnahmen beschlossen und teilweise bereits umgesetzt. Der Grundsatz der Vorbildfunktion ist bereits im kantonalen Energiegesetz festgehalten (KEnG Art. 52): «Gebäude und Anlagen von Kanton und Gemeinden sind so zu bauen und zu nutzen, dass sie als Vorbilder für die Verwirklichung der Ziele dieses Gesetzes dienen». Mit dem neuen Klima und Innovationsgesetz ist die Vorbildfunktion der Kantone auch auf nationaler Ebene im Artikel 10 Abs. 4 verankert: «Die Kantone für ihre zentralen Verwaltungen und die bundesnahen Betriebe streben an, ab 2040 mindestens Netto-Null-Emissionen aufzuweisen. Der Bund stellt ihnen für die Wahrnehmung ihrer Vorbildfunktion die notwendigen Grundlagen zur Verfügung». Sowohl das Ziel, dass die kantonale Verwaltung das Netto-Null Ziel früher erreichen will, wie auch die Absicht die Gemeinden und Unternehmungen dabei zu unterstützen sind in verschiedenen kantonalen Strategien verankert. Weitere Aktions- und Massnahmenplanungen sind in der Erarbeitung, insbesondere im Rahmen des «Green New Deal» ist ein umfassender Aktionsplan vorgesehen.

Der Regierungsrat ist mit den Inhalten der Motion grundsätzlich einverstanden, ist aber der Meinung, dass diese bereits weitgehend erfüllt sind. Zusätzliche Aufträge oder Dokumentationen sind nicht notwendig. Der Regierungsrat beantragt deshalb die Annahme und gleichzeitige Abschreibung.

Zu den einzelnen Aufträgen der Motion

1. aufzuzeigen, wie der Kanton und die Gemeinden ihre Vorbildrolle bei der Umsetzung des Klimaschutz-Artikels der Kantonsverfassung verstärkt wahrnehmen können; Die Regierungsrichtlinien 2023–2026 zeigen auf, wie sich der Kanton Bern kurz-, mittel- und langfristig entwickeln will. Der Kanton Bern soll bis 2050 klimaneutral werden. Eine kantonale Klimastrategie und ein Aktionsplan Klima werden das Vorgehen und die Umsetzungsplanung konkretisieren. Verschiedene parlamentarische Vorstösse sind in der Umsetzung und werden wichtige Beiträge für die Vorbildfunktion aufzeigen (z. B. Motion 265-2021, Remund, Mittelhäusern, Grüne, «Klimaschutz als Chance nutzen – Green New Deal für den Kanton Bern», Motion 261-2021, Imboden, Bern, Grüne, «Die öffentlichen Finanzflüsse gemäss Kantonsverfassung auf Klimaschutz und Klimaresilienz ausrichten», Motion 117-2022, Remund, Mittelhäusern, Grüne, «Solar- Stromproduktion von Verwaltung ermöglichen», Masterplan Klima, Dekarbonisierung des Wärmesektors, etc.). Im Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass der Kanton Bern der Klima-Charta der Nordwestschweizer Regierungskonferenz beigetreten ist. Mit dieser Klima-Charta verpflichten sich die Nordwestschweizer Kantone für gemeinsame Massnahmen für einen engagierten und wirkungsvollen Klimaschutz und zur Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels. Mit der Klima-Charta vereinbaren die Nordwestschweizer Kantone gemeinsam und im Einklang mit dem Bund, in verschiedenen Kooperationsfeldern an Lösungen zu arbeiten und Synergien zu nutzen. So sollen innovative Ideen und moderne Technologien für den Klimaschutz und zur Klimaanpassung aktiv unterstützt und bis 2025 kantonale Klimastrategien erarbeitet werden. Ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz wird insbesondere mit der Schaffung günstiger Rahmenbedingungen zur Entwicklung einer nachhaltigen, leistungsfähigen Wald- und Holzwirtschaft, die über die Senken, Speicher- und Substitutionseffekte von Wald und Holz zum Klimaschutz beiträgt. Insbesondere im Hochbau spielt in der Schweiz die Nutzung von Holz seit jeher eine substantielle Rolle und wird gemäss Bestimmungen im Waldgesetz wo immer möglich eingesetzt. Durch die vermehrte Nutzung von Holz wird CO 2 langfristig gespeichert, und CO2-intensive Baustoffe wie Stahl und Beton können, wo technisch machbar und sinnvoll, ersetzt und der CO2-Ausstoss indirekt gesenkt werden.

2. festzulegen, dass die kantonale Verwaltung das Netto-Null-Ziel für ihre eigenen Treibhausgas-Emissionen deutlich früher erreichen soll, als die Kantonsverfassung punkto Klimaneutralität vom Kanton Bern insgesamt verlangt; Im aktuellen Umsetzungsbericht zur Energiestrategie des Kantons Bern hat der Regierungsrat mit den Massnahmen 20-2 «Dekarbonisierungsstrategie für die Kantonsverwaltung bis 2035» bereits festgelegt, dass die Gebäude und Fahrzeuge des Kantons bis 2035 CO2-neutral betrieben werden sollen (Massnahme 20-13). Damit soll das Netto-Null Ziel bis 2035 für die kantonale Verwaltung erreicht werden. Und mit der Massnahme 15-15 «Solarenergie auf kantonalen Gebäuden und Infrastrukturen» ist ein konkretes Instrument zur Eigenstromproduktion aus Photovoltaik für die Verwaltung vorgegeben. Zudem wurde im Dezember 2022 von Seiten der Bau- und Verkehrsdirektion das Potenzial für die Stromproduktion aus Photovoltaik entlang von Kantonsstrassen im «Bericht zur Solarstromproduktion auf Strasseninfrastrukturen des Kantons Bern»3 aufgezeigt. Mit dem festgelegten Ziel «Netto Null 2035» für die Kantonsverwaltung sowie den ersten eingeleiteten Massnahmen hierzu ist die Zielsetzung der Motion bereits erfüllt.

Der Bericht ist online abrufbar unter: Bericht zeigt Potenzial von Stromproduktion auf Strasseninfrastrukturen

3. darauf hinzuwirken, dass auch kantonsnahe Institutionen und Unternehmen, die ausserhalb der Verwaltung als Träger öffentlicher Aufgaben oder als Beteiligungen im öffentlichen Interesse gelten, in ihren Tätigkeitsfeldern ein früheres Netto-Null-Ziel-Jahr als 2050 anstreben; Der Kanton Bern hat nur begrenzte Möglichkeiten auf die Strategie von privatrechtlichen Aktiengesellschaften einzuwirken an welchen er beteiligt ist. Bei der Oberleitung der Gesellschaft handelt es sich um eine unübertragbare und unentziehbare Aufgabe des Verwaltungsrates (Art. 716a des Schweizerischen Obligationenrechts [OR; SR 220]). Der Kanton Bern hat indes in den veröffentlichten Eignerstrategien der Träger öffentlicher Aufgaben und Beteiligungen im öffentlichen Interesse Ziele in Bezug auf die nachhaltige Entwicklung formuliert, gemäss Ziff. 9.5 Bst. c der Richtlinien über die Führung, Steuerung und Aufsicht von anderen Trägern öffentlicher Aufgaben und Beteiligungen im öffentlichen Interesse (PCG-Richtlinien). Der Regierungsrat, resp. die federführende Direktion nimmt zudem bei der periodischen Aktualisierung der Eignerstrategien jeweils eine Überprüfung und ggf. Anpassung der Eignerziele vor. Zudem verfolgen viele Träger öffentlicher Aufgaben und Beteiligungen im öffentlichen Interesse ihrerseits ehrgeizige Klimaziele. Beispielhaft wird an dieser Stelle näher auf Trägerinnen öffentlicher Aufgaben eingegangen, wobei auch weitere Institutionen und Unternehmen mit Kantonsbeteiligung vergleichbare Klimaziele festgelegt haben (z. B. die BEKB). Gebäudeversicherung Bern (GVB) Die GVB will einen vorbildlichen Beitrag dazu leisten, die Klimapolitik des Bundes und des Kantons Bern aktiv umzusetzen und zu unterstützen. Nicht zuletzt deshalb, weil der Klimawandel mit seinen Auswirkungen für zunehmende Schadenereignisse an Gebäuden sorgt und deshalb Eigentümerinnen und Eigentümer, zu denen auch der Kanton zählt und die GVB besonders stark trifft. Die GVB möchte sensibilisieren und Lösungen anbieten, mit denen sich alle rund um Gebäude für eine bessere Zukunft einsetzen können. Sie ist sich ihrer Vorbildrolle im Engagement für Klimaziele und Nachhaltigkeit bewusst, setzt sich ehrgeizige Klimaziele und leistet mit Nachhaltigkeitsvorhaben einen Beitrag an die Gesellschaft von heute und morgen, welcher über die gesetzlichen Vorgaben hinausgeht. Seit 2013 ist die GVB klimaneutral. Ihr Engagement

führt sie seit langem konsequent weiter. Mit der «Klimastrategie 2020+» hat sich die GVB verpflichtet, den CO₂-Verbrauch in der Betriebsökologie, dem Immobilienportfolio und den Kapitalanlagen noch stärker zu reduzieren. Die GVB engagiert sich darüber hinaus mit cleveren Lösungen für Nachhaltigkeit. Sie betreibt auch eine Beratungsstelle Naturgefahren. BKW AG Die Dekarbonisierung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachhaltigkeitsstrategie der BKW - Gruppe. Im Rahmen ihres Nachhaltigkeitsberichts 2022 hat die BKW kommuniziert, dass sie Net Zero bis spätestens 2050 erreichen will. Anlässlich der Feierlichkeiten zu ihrem 125-jährigen Bestehen gab sie bekannt, die Treibhausgasemissionen aus dem Energiegeschäft bis spätestens 2040 auf Netto Null zu reduzieren. Kantonale Hochschulen Bei den kantonalen Hochschulen (Universität, Berner Fachhochschule, Pädagogische Hochschule Bern) als öffentlich-rechtliche Anstalten nimmt der Trägerkanton Bern über die Spezialgesetzgebung sowie im Rahmen der Aufsicht und Steuerung mittels Leistungsauftrag Einfluss. Sie sind gehalten, im Rahmen ihrer Kompetenzen einen Beitrag zur Klimaneutralität zu leisten. Gemäss ihrer diesbezüglichen, in Umsetzung befindlichen Strategie strebt die Universität an, die Klimaneutralität bereits 2025 zu erreichen. Bei der Berner Fachhochschule liegt der in ihrer Strategie festgelegte Zeithorizont bei 2030 und die Pädagogische Hochschule sieht ebenfalls die vollständige Umsetzung ihrer diesbezüglichen Massnahmen in diesem Zeitraum vor.

Transportunternehmungen des öffentlichen Verkehrs Durch den Umstieg auf klimaneutrale Antriebstechnologien der Busflotten des Regional- und Ortsverkehrs arbeitet der Kanton Bern in Abstimmung mit den Transportunternehmen des öffentlichen Verkehrs daran, ein klimaneutrales ÖV-System aufzubauen. Mehrere Berner ÖV-Unternehmen, darunter RBS und Bernmobil, haben diesen Übergang mit der Elektrifizierung einer oder mehrerer ÖV-Linien begonnen. Die Anschaffung von Elektrobussen hängt jedoch stark von der Finanzierung durch die Besteller des öffentlichen Verkehrs (Kanton und Bund) ab. In Bezug auf die Anschaffungskosten sind Elektrobusse derzeit bis zu zweimal teurer als ihr dieselbetriebenes Pendant. Ein Zwischenziel besteht deshalb darin, dass die Transportunternehmen im Kanton Bern ab 2030 nur noch Elektrobusse beschaffen. Die Transportunternehmen haben dieses Ziel aufgenommen. So planen beispielsweise die Bieler Verkehrsbetriebe eine klimaneutrale Flotte ab zirka 2035 und PostAuto eine vollständige Elektrifizierung seiner Flotte bis im Jahr 2040.

4. für Gemeinden, die auf ihrem Gebiet die Klimaneutralität deutlich vor dem Jahr 2050 erreichen wollen, geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen bzw. ihre Handlungsmöglichkeiten zu vergrössern. Die Gemeinden sind diesbezüglich grundsätzlich autonom, soweit ihnen das übergeordnete Recht bei der Umsetzung der Klimaziele nicht Vorschriften macht und können z. B. im Energiebereich strengere Vorschriften als die im kantonalen Energiegesetz und der zugehörigen Verordnung definierten Minimalanforderungen einführen (Art.10 ff). Einige Gemeinden haben sich bereits ehrgeizige Klimaziele gesetzt (z. B. Stadt Bern und Köniz mit Netto Null 2045; Ittigen mit Netto Null vor 2050). Viele Gemeinden haben sich im Rahmen der Zertifizierung zur Energiestadt verpflichtet, sich für die effiziente Nutzung von Energie, den Klimaschutz und erneuerbare Energien sowie umweltverträgliche Mobilität einzusetzen. Dabei unterstützt der Kanton die Gemeinden sowohl finanziell, wie auch mit verschiedenen Instrumenten, um die Klimaneutralität möglichst schnell zu erreichen. Mit kommunalen Richtplänen Energie können die Gemeinden die Dekarbonisierung gezielt vorantreiben. Ergänzend zu den vorhandenen Instrumenten des Kantons zur Unterstützung der Gemeinden im Bereich Klima entwickelt das Amt für Umwelt und Energie weitere Hilfsmittel (z. B. Klimametrik zur Bilanzierung der Klimagase, Klimakarten etc.) mit den Themenschwerpunkten Nachhaltige Entwicklung, Energie, Klima (Klimaschutz und Klimaanpassung) und Immissionsschutz. Im Rahmen der Wyss Academy for Nature laufen diverse Projekte, die zusammen mit den Gemeinden ebenfalls Massnahmen für das Netto Null Ziel verfolgen. So z. B. das Projekt «Klimaneutrale Tourismusregion Oberland Ost» und das Projekt «Plusenergiestadt». Die Handlungsmöglichkeiten sowie die Unterstützung und Förderung proaktiv vorangehender Gemeinden sind daher aus Sicht des Regierungsrates bereits gegeben.

Verteiler ‒ Grosser Rat

Provisions amended since

This decision construes provisions whose act has since been consolidated again. Whether the article itself changed is not recorded.

  • Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code, Art. 716a — read in the version of February 9, 2023; the act was consolidated again on September 1, 2023, January 1, 2024, January 1, 2025, July 8, 2025, October 1, 2025, and January 1, 2026.