2023.RRGR.96
I 069-2023 Patzen (Bern, Grüne) Fehlende Therapieplätze im Justizvollzug: Was unternimmt der Regierungsrat? Antwort des Regierungsrates
Rubrum
I
Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 069-2023 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2023.RRGR.96
Eingereicht am: 14.03.2023
Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Patzen (Bern, Grüne) (Sprecher/in) Ruch (Bern, Grüne) Dubler (Bern, Grüne) Weitere Unterschriften: 0
Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:
RRB-Nr.: 664/2023 vom 14. Juni 2023 Direktion: Sicherheitsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Fehlende Therapieplätze im Justizvollzug: Was unternimmt der Regierungsrat?
Mit Urteil 6B_1408/2022 vom 17. Februar 2023 hat das Bundesgericht die Beschwerde eines Insassen des Gefängnisses Thorberg gutgeheissen, der trotz gerichtlichen Anordnungen keinen Therapieplatz zur Verfügung gestellt bekommen hat. Das Bundesgericht hält fest, dass «der Strafvollzug gemäss Artikel 74 StGB die Menschenwürde achten muss und die Rechte des Gefangenen nur soweit beschränken darf, als der Freiheitsentzug und das Zusammenleben in der Anstalt es erfordern. Artikel 74 und 75 StGB schreiben einen auf Wiedereingliederung und Resozialisierung des Insassen ausgerichteten Strafvollzug vor.» Dazu gehört auch, dass Therapieplätze zur Verfügung gestellt werden müssen. Das Bundesgericht hält dazu fest: «Bei Therapiewilligkeit der Insassen [muss] vom Staat das notwendige therapeutische Setting grundsätzlich zur Verfügung gestellt werden. Dies gilt grundsätzlich unabhängig davon, ob es sich um eine gerichtlich angeordnete Therapie oder um eine «freiwillige Therapie» im Strafvollzug handelt.» Der Mangel an Therapieplätzen im Berner Justizvollzug sorgte bereits im letzten Mai für Schlagzeilen. Offenbar bleibt das Problem bisher ungelöst.
Der Regierungsrat wird deshalb um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
Erwägungen
1. Wie viele Therapieplätze fehlen momentan im Berner Justizvollzug?
2. Wo liegen die Gründe für den Mangel an Therapieplätzen?
3. Was hat der Regierungsrat bereits unternommen, um mehr Therapieplätze zur Verfügung zu stellen?
4. Sind weitere Massnahmen geplant?
Antwort des Regierungsrates
1. Wie viele Therapieplätze fehlen momentan im Berner Justizvollzug?
Aktuell sind in den Justizvollzugsanstalten (JVA) Hindelbank, Thorberg und Witzwil rund 415 Personen zum Vollzug einer Strafe eingewiesen. Auf den Wartelisten für eine Therapie befinden sich am Stichtag vom 18. April 2023 drei Personen in der JVA Hindelbank und vier Personen in der JVA Thorberg. In der JVA Thorberg warten zudem 17 Eingewiesene auf eine entsprechende Abklärung. Das Massnahmenzentrum (MZ) St. Johannsen verfügt seit Jahren über eigene Therapeutinnen und Therapeuten. Für die JVA Thorberg läuft aktuell ein Rekrutierungsverfahren für eine weitere Fachperson. Die früher bestehende Unterversorgung kann als weitgehend behoben und die aktuelle Situation als stabil bezeichnet werden.
2. Wo liegen die Gründe für den Mangel an Therapieplätzen?
Mit der Beantwortung der Anfrage Steiner "Therapienotstand in Justizvollzugsanstalten" (Anfrage 31 vom 07. Juni 2022; 2022.STA.836) wurde über die Neuorganisation der Forensischen Versorgung im Berner Justizvollzug berichtet. Das Amt für Justizvollzug (AJV) hat schnell und umfassend an einer Lösung mit den Universitären Psychiatrischen Diensten Bern (UPD), insbesondere mit dem Zentrum für Forensische Psychiatrie und Psychologie der Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie, gearbeitet und Fortschritte bezüglich der Versorgung erzielen können. Die damals angekündigte Übergangslösung konnte in den vergangenen Monaten gefestigt, respektive durch Neuanstellungen und eine Neuorganisation ausgebaut werden. Die Antwort auf die Frage 1 zeigt, dass die damals erkannte Unterversorgung weitestgehend behoben werden konnte.
Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass der Fachkräftemangel auch in diesem Bereich der Gesundheitsversorgung spürbar ist. Sollten Therapien nach der Neuorganisation der Forensischen Versorgung im Berner Justizvollzug nicht im gewünschten Umfang angeboten werden können, liegt die Ursache hierfür nicht in der zu knappen Ressourcenplanung, sondern wäre vielmehr durch fehlende Fachkräfte zu erklären.
3. Was hat der Regierungsrat bereits unternommen, um mehr Therapieplätze zur Verfügung zu stellen?
Der Regierungsrat verweist hier grundsätzlich auf die Beantwortung der Anfrage Steiner (2022.STA.836) "Therapienotstand in Justizvollzugsanstalten".
Das AJV hat gemäss Auftrag des Grossen Rats eine nationale und internationale Ausschreibung zum Bezug von forensisch-psychiatrisch-psychologischen Leistungen im selektiven Verfahren durchgeführt. Im Zuge dieses Verfahrens hat die Universität Bern Mitte 2021 den Dienstleistungsvertrag mit dem AJV zum ordentlichen Termin per Ende 2021 gekündigt. In der Folge ist einerseits mit dem Forensisch-Psychiatrischen Dienst (FPD) eine Übergangslösung bis Ende Juni 2022 vereinbart worden und andererseits parallel dazu eine neue Lösung für eine durchgängige forensisch-psychiatrische Versorgungskette gemeinsam mit der Universität Bern (Universitätsleitung und Medizinische Fakultät), den UPD und dem AJV erarbeitet und im November 2021 in einem Letter of Intent festgehalten worden. In diesem Rahmen besteht Konsens, eine gesamt-forensische Versorgung in Form einer Universitätsklinik aufzubauen. Die Versorgung der Anstalten des AJV ist unabhängig von diesem Schritt durch die vereinbarte Übergangslösung gesichert.
Die UPD sind als neue Dienstleistungspartnerin und zukünftige Trägerin der Universitätsklinik für Forensik aktiv am Strukturaufbau und in der Rekrutierung von neuen Mitarbeitenden (Medizin und Therapie) engagiert. Bereits konnten erste zusätzliche Arbeitsverträge unterzeichnet werden. Das AJV hat in Zusammenarbeit mit den UPD alle notwendigen Schritte unternommen, damit die Versorgung stabilisiert und schnellstmöglich ausgebaut werden konnte. Da die UPD bereits über ein Zentrum für Forensik mit stationären (forensische Intensivstation Etoine) und teilstationären Angeboten (forensische Tagesklinik im Regionalgefängnis Burgdorf) verfügt, konnte auf dieser langjährigen Erfahrung aufgebaut werden.
4. Sind weitere Massnahmen geplant?
Aktuell findet im AJV und in den Vollzugseinrichtungen eine Standortbestimmung in Bezug auf die zukünftigen Ressourcen im Therapiebereich statt. Ziel ist die Überprüfung des notwendigen Stellenbedarfs zur Erbringung der geforderten Therapieangebote. Die Ergebnisse werden zwischen UPD und AJV fortlaufend besprochen und allfällige Massnahmen werden eingeleitet.
Verteiler ‒ Grosser Rat