Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

2023.SIDGS.633

Beitrag aus dem Lotteriefonds für die Nothilfe Erdbebenkatastrophe in Marokko

Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 1056/2023 Datum RR-Sitzung: 20. September 2023 Direktion: Sicherheitsdirektion Geschäftsnummer: 2023.SIDGS.633 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Beitrag aus dem Lotteriefonds für die Nothilfe Erdbebenkatastrophe in Marokko

Rechtsgrundlagen:

Gesuchsteller: Schweizerisches Rotes Kreuz SRK, Bern Geschäfts Nr.: 834745 Vorhaben: Nothilfe: Erdbebenkatastrophe in Marokko Gegenstand: Am 8. September 2023 hat ein Erdbeben der Stärke 6.8 Teile Marokkos erschüttert. Betroffen sind rund sechs Millionen Menschen aus der Grossstadt Marrakesch sowie entlegenen Dörfer im Atlasgebirge. Es gab über 2’900 Tote und über 6'000 Personen wurden verletzt. Hunderte Gebäude sind eingestürzt, weitere sind stark beschädigt. Viele entlegene Gebiete sind nur schwer erreichbar, Strassen wurden durch das Beben beschädigt und sind blockiert, Spitäler und Kliniken sowie Infrastrukturen für sauberes Trinkwasser sind nicht mehr oder nur bedingt funktionstüchtig. Das volle Ausmass der Katastrophe ist noch schwer einzuschätzen. Die Sanitäterinnen und Sanitäter sowie freiwillige Helferinnen und Helfer der Marokkanischen Rote Halbmond Bewegung sind seit der ersten Stunde im Einsatz. Sie bringen Menschen in Sicherheit, leisten Erste Hilfe oder transportieren Verletze. Sie versorgen Betroffene mit Lebensmitteln, Haushalts- sowie Hygieneartikeln oder leisten Bargeldhilfen. Auch wird versucht, den Zugang zu sauberem Wasser und sanitären Anlagen wiederherzustellen. Die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung plant, rund CHF 100 Millionen für die Nothilfe in Marokko einzusetzen. Das Schweizerische Rote Kreuz beteiligt sich vorerst mit CHF 750'000.00. Es hilft mit zwei Logistikern vor Ort und unterstützt den Marokkanischen Roten Halbmond bei seiner humanitären Arbeit. Der Pauschalbeitrag aus dem Lotteriefonds richtet sich an die Nothilfe für die betroffene Bevölkerung. Gesamtkosten: CHF 750'000.00 Anrechenbar: CHF 750'000.00 Finanzierungsplan: noch offen: CHF 600'000.00 Beitrag LF: CHF 150'000.00 Kontierung: 4600-4460010401-209100107

Bedingungen: - Die Auszahlung erfolgt nach Beschlussfassung. - Auf die Unterstützung aus dem Lotteriefonds muss in geeigneter Form hingewiesen werden: www.be.ch/logos-fonds. Ergebnis: Das Gesuch wird teilweise gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Auer Staatsschreiber

Verteiler ‒ Sicherheitsdirektion

Provisions amended since

This decision construes provisions whose act has since been consolidated again. Whether the article itself changed is not recorded.

  • Kantonale Geldspielverordnung, Art. 61 — read in the version of March 1, 2023; the act was consolidated again on May 1, 2026.