Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

2023.SIDGS.758

Vernehmlassung des Bundes: Änderung der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV). Stellungnahme des Kantons Bern

Rubrum

Kanton Bern Canton de Berne

Regierungsrat

Postgasse 68 Postfach 3000 Bern 8 Staatskanzlei, Postfach, 3000 Bern 8 info.regierungsrat@be.ch www.be.ch/rr

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Per E-Mail: pdf und Word-Version an: to-secretariatgbakom.admin.ch

RRB Nr.: 98/2024 14. Februar 2024 Direktion: Sicherheitsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Vernehmlassung des Bundes: Änderung der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) Stellungnahme des Kantons Bern

Sehr geehrter Herr Bundesrat Sehr geehrte Damen und Herren

Erwägungen

1. Grundsätzliches

Der Regierungsrat des Kantons Bern begrüsst die vorgeschlagenen Änderungen der Fernmeldedienstverordnung. Diese bilden eine essentielle Voraussetzung für die Sicherstellung der Verfügbarkeit der Notrufdienste und der Kommunikation mit den Blaulichtorganisationen. Die Wichtigkeit eines stabilen, breitbandigen Mobilfunknetzes ist für die Erhaltung der öffentlichen Sicherheit bzw. die Resilienz von zentraler Bedeutung.

2. Anträge

2.1 Generelle Bemerkungen

Da in der Vorlage des Bundes lediglich die drei Mobilfunkkonzessionärinnen angesprochen werden, gehen wir davon aus, dass die Aufrechterhaltung des ebenfalls sicherheitsrelevanten Mobilfunknetzes des Schienenverkehrs (GSM-R) anderweitig geregelt wird.

Im Punkt 1.2 des Erläuternden Berichts vom 29. September 2023, S. 4, müsste unseres Erachtens der Datenaustausch innerhalb der Behörden und Organisationen für Rettung und Sicherheit (BORS) explizit erwähnt werden. Dies spielt für eine allfällige Priorisierung zwischen den Teilnehmenden eine grosse Rolle. Neben der Erreichbarkeit der Notrufdienste durch die Bevölkerung muss es auch für die Notrufdienste möglich sein, sowohl innerhalb der Organisationen wie auch untereinander Daten austauschen zu können. Auch die Koordination mit anderen Stakeholdern (z.B. Stromversorgern, Betreibern von Stauanlagen, Transport- und Logistikunternehmen) muss sichergestellt sein.

Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 13.11.20231 Version: 31 Dok.-Nr.: 281125 1 Geschäftsnummer: 2023.SIDGS.758 1/4

Kanton Bern Canton de Berne

Aktuelle Erkenntnisse aus der Ukraine zeigen, dass die Menschen ihre Mobilfunkdienste als «strategisch wichtiges Mittel» verwenden, um sich zu informieren, den Kontakt zu den Angehörigen aufrechtzuerhalten und sich vor Gefahren zu warnen. Die Funktionalität solcher Dienste erzeugt Vertrauen und Sicherheit in der Bevölkerung, was im Interesse der Behörden liegt und deren Handlungsfreiheit erhöht.

Antrag: Absatz 3 ist zu erweitern um

Bst. e. «Rundfunkdienste der konzessionierten Radio- und TV-Veranstalterinnen».

Zu Artikel 96h Abs. 2 Lit. b Die Begrenzung auf maximal 1,5 Millionen Personen kann aus unserer Sicht nicht schlüssig nachvollzogen werden. Eine Härtung der Mobilfunknetze muss auch bei Ereignissen gewährleistet sein, die mehr als 1,5 Millionen Personen betreffen.

Antrag: In Artikel 96h Abs. 2 Bst. b ist die Begrenzung auf maximal 1,5 Millionen Personen zu streichen.

Der Regierungsrat des Kantons Bern dankt Ihnen für die Berücksichtigung seiner Anliegen.

Freundliche Grüsse

Im Namen des Regierungsrates

Philippe Müller --(-1-1-‘) Christoph Auer Regierungspräsident Staatsschreiber

Verteiler — Finanzdirektion — VVirtschafts-, Energie und Umweltdirektion — Bau- und Verkehrsdirektion

nicht klassifiziert 1 Letzte Bearbeitung 13.11.20231 Version: 161 Dok.-Nr.: 4475021 Geschäftsnummer: 2023.SIDGS.758 4/4