2023.SIDGS.761
Vernehmlassung des Bundes: Ausweitung des Geltungsbereichs der Chauffeurverordnung sowie Umsetzung der Motion 20.4478 Dittli. Stellungnahme des Kantons Bern
Kanton Bern Canton de Berne
Regierungsrat
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RRB Nr.: - 6 .7 202 31. Januar 2024 Direktion: Sicherheitsdirektion Klassifizierung: nicht klassifiziert
Vernehmlassung des Bundes: Ausweitung des Geltungsbereichs der Chauffeurverordnung sowie Umsetzung der Motion 20.4478 Dittli Stellungnahme des Kantons Bern
Sehr geehrter Herr Bundesrat Sehr geehrte Damen und Herren
Der Regierungsrat des Kantons Bern dankt Ihnen für die Gelegenheit zur Stellungnahme.
Die Ausdehnung des Geltungsbereiches der Chauffeurverordung (ARV 1) erachtet der Regierungsrat mit Blick auf das Landverkehrsabkommen zwischen der Schweiz und der EU als notwendig. Eine Ausweitung des Geltungsbereichs der ARV 1 im Binnenverkehr lehnt der Regierungsrat ab. Er teilt die im erläuternden Bericht dargelegten Argumente. Der Regierungsrat ist ebenfalls der Ansicht, dass die Auswirkungen bei einer Ausweitung nicht verhältnismässig zu den geringen positiven Effekten im Binnenverkehr wären.
Für den Vollzug der Anpassung bei Strassenkontrollen sieht es der Regierungsrat als zwingend erforderlich an, Massnahmen für die Unterscheidung der Lenkenden, welche der ARV 1 unterstehen oder nicht, vorzunehmen.
Der Regierungsrat dankt Ihnen für die Berücksichtigung seiner Anliegen.
Freundliche Grüsse
Im Namen des Regierungsrates
Philippe Müller Christoph Auer Regierungspräsident Staatsschreiber
nicht klassifiziert 1 Letzte Bearbeitung: 14.11.20231 Version: 7 1 Dok.-Nr.: 447770 1 Geschäftsnummer: 2023.SIDGS.761 1/2
Kanton Bern Canton de Berne
Verteiler — Sicherheitsdirektion — Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion
Beilagen — Fragebogen (ARV1)
nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 14.11.2023 Version: 71 Dok.-Nr.: 447770 I Geschäftsnummer: 2023.SIDGS.761 2/2