2023.STA.1829
Vernehmlassung der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N): Änderung des Postgesetzes vom 17. Dezember 2010 (PG SR 783.0). Stellungnahme des Kantons Bern
Rubrum
Kanton Bern Canton de Berne
Regierungsrat
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RRB Nr.: 145/2024 21. Februar 2024 Direktion: Staatskanzlei Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Vernehmlassung der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N): Änderung des Postgesetzes vom 17. Dezember 2010 (PG SR 783.0). Stellungnahme des Kantons Bern
Sehr geehrte Damen und Herren
Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) hat am 14. November 2023 das Bundesamt für Kommunikation beauftragt, zur Änderung des Postgesetzes vom 17. Dezember 2010 (PG; SR 783.0) ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Der Regierungsrat des Kantons Bern dankt Ihnen für die Möglichkeit, Stellung nehmen zu können.
Erwägungen
1. Vorbemerkung
Wie die KVF-N ist auch der Regierungsrat des Kantons Bern der Meinung, dass unabhängige und vielfältige Medien in der Schweiz eine wichtige staats- und demokratiepolitische Funktion erfüllen. Dass sich die wirtschaftliche Situation zahlreicher Medienunternehmen zumindest in ihrem Kerngeschäft in den letzten Jahren deutlich verschlechtert hat, nimmt er deshalb mit einer gewissen Sorge zur Kenntnis.
2. Bemerkung zur vorgeschlagenen Änderung des Postgesetzes
Anders als die KVF-N erachtet der Regierungsrat des Kantons Bern die Erhöhung der jährlichen Subventionen zu Handen der gedruckten Presse sowie die Ausweitung der indirekten Presseförderung auf die Frühzustellung gedruckter Medientitel unter der Woche nicht als zielführend — auch nicht als befristete Massnahme. Die hier geplante gattungsorientierte Förderung nach dem Giesskannenprinzip — auch wenn grössere Medientitel mit einer Auflage über 40000 Exemplaren explizit ausgenommen wären — ist angesichts der Marktveränderungen nicht zeitgemäss. Sie würde zu einer künstlichen Strukturerhaltung dank staatlicher Alinnentierung führen und dadurch die längst fällige Transformation unrentabler und teilweise veralteter Geschäftsmodelle unnötig hinauszögern.
Nicht klassifiziert Letzte Bearbeitung: 21.12.2023 1 Version: 3 I Dok.-Nr.: 2812691 Geschäftsnummer: 2023.STA.1829 1/2
Kanton Bern Canton de Berne
3. Grundsätzliche Bemerkungen zur Medienförderung des Bundes
Der Regierungsrat des Kantons Bern ist grundsätzlich der Ansicht, dass die Medienförderung auf Bundesebene nicht getrennt nach traditionellen Publikationskanälen wie Zeitungen oder Zeitschriften, Radio und Fernsehen erfolgen sollte wie dies die hier vorliegende geplante Änderung des Postgesetzes vorsieht. Die seit Jahren zunehmende Konvergenz bei der Produktion, Distribution und Nutzung von Medienprodukten muss sich auch in einer technologieneutralen Förderung niederschlagen, so wie dies beispielsweise die Eidgenössische Medienkommission in einem anfangs 2023 publizierten Positionspapierl skizziert hat.
Darüber hinaus gilt es zu verhindern, dass auf Bundesebene voreilig spezifische Medienförderungsinstrumente eingeführt oder zementiert werden, ehe der Bundesrat nicht seine Auslegeordnung gemäss des am 03.03.2022 durch den Nationalrat überwiesenen Postulats 21.3781 «Strategie für eine zukunftsgerichtete Medienförderung jetzt aufgleisen» (Katja Christ, GLP/BS) vorgelegt hat. Er wird darin beauftragt, zu prüfen und darzulegen, welche Modelle der staatlichen Medienförderung zu einer nachhaltigen Zukunft der Medienbranche führen, «ohne dabei überholte Strukturen weiter zu zementieren, nur auf bestimmte Kanäle abzustellen oder bestimmte Geschäftsmodelle vorzuschreiben».
Der Regierungsrat dankt Ihnen für die Berücksichtigung seiner Anliegen.
Freundliche Grüsse
Im Namen des Regierungsrates
Philippe Müller Christoph Auer Regierungspräsident Staatsschreiber
Verteiler - Staatskanzlei
«Zukunft der Schweizer Medienförderung — Impulse für eine technologieneutrale Unterstützung privater journalistischer Angebote» (Eidgenössische Medienkommission EMEK, 10.01.2023)
Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 21.12.2023 I Version: 7 I Dok.-Nr.: 8374641 Geschäftsnummer: 2023.STA.1829 2/2