Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

2023.STA.804

Vernehmlassung des Bundes: Änderung des Urheberrechtsgesetzes. Stellungnahme des Kantons Bern

Rubrum

Kanton Bern Canton de Berne *' •/

Regierungsrat

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Per E-Mail (Im PDF- und im Word-Format): Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Rechtsetzung@ipi.ch

RRB Nr.: 969/2023 6. September 2023 Direktion: Staatskanzlei Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Vernehmlassung des Bundes: Änderung des Urheberrechtsgesetzes (URG) Stellungnahme des Kantons Bern

Sehr geehrte Frau Bundesrätin Sehr geehrte Damen und Herren

Der Regierungsrat des Kantons Bern bedankt sich für die Möglichkeit zur Stellungnahme zum titelerwähnten Geschäft.

Erwägungen

1. Einleitende Bemerkungen

Die aktuelle wirtschaftliche Situation der Medienunternehmen beschäftigt auch den Kanton Bern. Der teilweise drastische Einbruch bei den Werbeeinnahmen und Abonnementszahlen im Printbereich bedroht die Medienvielfalt. Diese ist aber wichtig, damit sich die interessierte Bevölkerung unter anderem über politische Entscheide informieren kann. Eine ausgewogene, sachliche und fundierte politische Berichterstattung bildet einen Teil des Fundaments, auf dem sich die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger eine Meinung bilden und hernach ihre politischen Rechte wahrnehmen können. Unter anderem deshalb hat der Kanton Bern sein Informationsgesetz dahingehend revidiert, dass künftig eine indirekte Medienförderung und im Rahmen des Gesetzes über das Sonderstatut des Berner Juras und über die französischsprachige Minderheit des Verwaltungskreises Biel/Bienne (Sonderstatutsgesetz, SStG) auch eine direkte Medienförderung denkbar sind. Mögliche Projekte und Massnahmen dazu sind in Prüfung.

2. Stellungnahme zum Leistungsschutzrecht

Im Gegensatz zu anderen Instrumenten der indirekten Medienförderung ist der Regierungsrat skeptisch, ob die geplante Änderung des Urheberrechtsgesetzes und damit die Schaffung eines Schutzrechts zielführend ist. Wie auch die im Zusammenhang mit der geplanten Gesetzesänderung erfolgte Regulierungsfolgeabschätzung (RFA) zeigt, profitieren Medienunternehmen von

der heutigen «Snippet»-Praxis von Online-Plattformen. Mehr noch stellen Medienunternehmen teilweise mit spezialisierten Abteilungen oder externen Spezialistinnen und Spezialisten sicher,

Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 26.05.2023 I Version: 2 I Dok.-Nr.: 272539 Geschäftsnummer: 2023.STA.804 1/3

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dass ihre journalistischen Inhalte durch geschicktes Suchmaschinenmarketing auf den Online- Plattformen möglichst prominent platziert werden, um dadurch die eigene Reichweite zu erhöhen. Unter anderem deshalb verweist die RFA darauf, «dass eine Anknüpfung der Vergütungspflicht am Snippet möglicherweise nicht der richtige Weg ist». Beispiele aus Australien oder Kanada belegen dies: In beiden Ländern hat der Konzern Meta entschieden, auf seinen Plattformen Facebook und Instagram künftig auf die Publikation solcher «Snippets» zu verzichten. Damit würde sich die Einführung eines Leistungsschutzrechtes als Bumerang für die Medienunternehmen herausstellen. Darüber hinaus ist fraglich, ob der Nutzen (also substanzielle finanzielle Abgeltungen an die Medienunternehmen und allenfalls auch an die Medienschaffenden) den zu erwartenden bürokratischen Aufwand rechtfertigen würde. Beispiele aus anderen Ländern, darunter beispielsweise Deutschland, zeigen, dass ein Leistungsschutzrecht nicht die erhofften Effekte bringt. Die Zahlungen liegen weit unter den angestrebten Entschädigungen.

Der Regierungsrat verzichtet an dieser Stelle auf eine weitere Vertiefung und Ausweitung der Argumente, weil gemäss seiner Einschätzung von diesen Änderungen keine kantonalen Regelungen unmittelbar betroffen sind.

Sollte dennoch eine der vorgesehenen Varianten eingeführt werden, wäre aus Sicht des Regierungsrats die Variante 1 zu bevorzugen, da bei dieser Variante die Anbieter lediglich für das Zugänglichmachen von Inhalten (Snippets) im Rahmen eigener Angebote vergütungspflichtig sind und nicht auch noch dann, wenn die Nutzerinnen und Nutzer entsprechende Inhalte teilen.

3. Fragen EJPD bezüglich Künstlicher Intelligenz

Mit der vorliegenden Vernehmlassung stellen Sie uns zudem Fragen im Zusammenhang mit der Thematik Künstliche Intelligenz, die wir gerne wie folgt beantworten:

Soll die vorliegende Vorlage um einen Vergütungsanspruch für die Nutzung journalistischer Inhalte durch KI-Anwendungen ergänzt werden?

Künstliche Intelligenz (KI) hat in den letzten Jahren grosse Fortschritte gemacht und ist u.a. durch die Anwendung «ChatGPT» in den letzten Monaten populär und greifbar geworden. Damit KI funktionieren kann, benötigt sie auch umfangreiche Daten Dritter, etwa als Trainingsmaterial. Solches Material können auch journalistische Inhalte oder andere geistige Arbeitsergebnisse sein. Es ist daher nicht ersichtlich, warum für KI beim Zugriff auf Daten Dritter andere Regelungen gelten sollen als etwa für Suchmaschinen. Eine Vergütung für die Nutzung journalistischer Inhalte müsste daher konsequenterweise auch durch KI-Anwendungen generierte Mehrwerte miteinschliessen. Wir bleiben jedoch bei unserer Ansicht, dass die Vorlage kaum positive Auswirkungen auf die Medienbranche hätte.

Generell wäre aber zu prüfen, wie mit den urheberrechtlichen Problemen umgegangen werden soll, die sich dadurch ergeben, dass KI-Konzerne urheberrechtlich geschützte Inhalte im Internet ohne Zustimmung oder Entschädigung der Rechteinhabenden einlesen und kommerziell weiterverwerten. Es sollte eine rechtliche Regelung geschaffen werden, die für alle Werke gilt und mit entsprechenden Gesetzgebungsarbeiten in der EU und in anderen westlichen Ländern abgestimmt ist.

Welche Gründe sprechen dafür resp. dagegen, die durch den Einsatz von neuen KI-Werkzeugen bei der Herstellung und der Nutzung journalistischer Veröffentlichungen entstehenden Herausforderungen im Rahmen der vorliegenden Vorlage zu regeln?

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Derzeit ist nicht klar, welche Auswirkungen KI haben wird. Es besteht grundsätzlich das Risiko, dass die Schweiz durch eine zu starke Reglementierung einen Standortnachteil erfahren wird. Gerade durch das Setzen von Rahmenbedingungen kann auf der anderen Seite aber Verbindlichkeit geschaffen werden. Bevölkerung und Wirtschaft können zudem bis zu einem gewissen Grad vor negativen Folgen der KI bewahrt werden.

Wo planen Sie oder in welchen Branchen sehen Sie welche Möglichkeiten für den Einsatz von Kl?

KI wird voraussichtlich in allen Bereichen des Lebens und damit auch in allen Branchen Einzug halten. Ein konkreter Einsatz von KI im Sinne einer Anwendung von ChatGPT ist seitens Kanton Bern noch nicht geplant. Der Kanton Bern beabsichtigt aber, die Anwendungsmöglichkeiten und Regelbedürfnisse für einen Einsatz näher zu prüfen.

In welchen Branchen erwarten Sie welche Änderungen der Business-Modelle?

KI wird voraussichtlich in allen Bereichen des Lebens und damit auch in allen Branchen Einzug halten und Auswirkungen auf Business-Modelle haben. Welche Auswirkungen dies konkret sind, lässt sich derzeit noch nicht sagen.

In welchen Branchen erwarten Sie welche Änderungen der Marktstruktur?

KI wird voraussichtlich in allen Bereichen des Lebens und damit auch in allen Branchen Einzug halten und Auswirkungen auf Marktstrukturen haben. Welche Auswirkungen dies konkret sind, lässt sich derzeit noch nicht sagen.

Der Regierungsrat dankt Ihnen für die Kenntnisnahme.

Freundliche Grüsse

Im Namen des Regierungsrates

Philippe Müller Christoph Auer -L(1-) Regierungspräsident Staatsschreiber

Verteiler — Finanzdirektion — Wirtschaft-, Energie- und Umweltdirektion

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