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2023.WEU.3013

Kantonsbeitrag an das Projekt zur regionalen Entwicklung (PRE) "Produire et manger local" im Berner Jura. Rahmenkredit 2024–2030

Rubrum

Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 1322/2023 Datum RR-Sitzung: 29. November 2023 Direktion: Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion Geschäftsnummer: 2023.WEU.3013 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Kantonsbeitrag an das Projekt zur regionalen Entwicklung (PRE) «Produire et manger local» im Berner Jura; Rahmenkredit 2024 - 2030

Erwägungen

1. Gegenstand

Zur Schaffung von Wertschöpfung in der Landwirtschaft und zur Stärkung der regionalen Wertschöpfungsketten im Berner Jura wurde in einem partizipativen Prozess das Projekt zur regionalen Entwicklung (PRE) «Produire et manger local» erarbeitet. Das PRE besteht aus sieben übergeordneten gemeinschaftlichen und zehn individuellen Teilprojekten. Es befindet sich örtlich im Verwaltungskreis Berner Jura.

Die Gesamtkosten für das PRE betragen insgesamt CHF 10 518 639, wovon CHF 10 316 351 als anrechenbare Kosten für die Mitfinanzierung mit Bundes- und Kantonsmitteln berücksichtigt werden. Trägerin des PRE ist die neu gegründete Association «Produire et manger local».

2. Rechtsgrundlagen

Art. 87 ff. des Bundesgesetzes vom 29. April 1998 über die Landwirtschaft (LwG; SR 910.1) ‒ Verordnung vom 2. November 2022 über Strukturverbesserungen in der Landwirtschaft (Strukturverbesserungsverordnung, SVV; SR 913.1) ‒ Art. 30, Art. 36 und Art. 38 des Kantonalen Landwirtschaftsgesetzes vom 16. Juni 1997 (KLwG; BSG 910.1) ‒ Art. 2 der Verordnung vom 5. November 1997 über Strukturverbesserungen in der Landwirtschaft (SVV; BSG 910.113) ‒ Art. 27, Art. 29, Art. 30 Abs. 1, Art. 31, Art. 32 und Art. 34 des Finanzhaushaltsgesetzes vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0) ‒ Art. 28 und Art. 36 der Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1)

3. Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe

Verpflichtungskredit in Form eines Rahmenkredits; gestützt auf Art. 27 und Art. 30 FHG handelt es sich um eine einmalige und neue Ausgabe.

4. Massgebende Kreditsumme

Gesamtkosten CHF 10 518 639 Anrechenbare Kosten CHF 10 316 351 Kantonsbeitrag CHF 3 027 127

Voraussichtlicher, maximaler Bundesbeitrag gemäss Vorbescheid des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW) vom 18. August 2023 CHF 3 270 394 Voraussichtliche Restkosten zu Lasten der Trägerschaft CHF 4 221 118

Der Kantonsbeitrag von 29.3% liegt innerhalb des Höchstansatzes gemäss Art. 2 Abs. 1 Ziff. 17 der kantonalen SVV. Der Kantonsbeitrag wird unter der Voraussetzung genehmigt, dass die entsprechende Mitfinanzierung des Bundes erfolgt.

5. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr

Kreditart: Rahmenkredit Rechnungsjahre: 2024 bis 2030 Betrag: CHF 3 027 127 Konto: 363500000 Beiträge an private Unternehmungen Profitcenter: 4431002000 Strukturverbesserung und Produktion Produktgruppe: 4431000001 Landwirtschaft

Voraussichtliche Zahlungen: 2024 CHF 254 000 2025 CHF 731 000 2026 CHF 859 000 2027 CHF 605 000 2028 CHF 252 000 2029 CHF 170 000 2030 CHF 156 127 Total CHF 3 027 127

Die Mittel sind im Budget 2024 sowie im Aufgaben- und Finanzplan 2025 bis 2027 eingestellt. Die Beiträge ab dem Jahr 2028 sind im Rahmen der für diesen Aufgabenbereich regelmässig zur Verfügung stehenden Mittel realisierbar.

Die Bundesbeiträge fliessen als durchlaufende Beiträge via Kanton an die Empfängerin: Zahlungseingang über Konto 470000000, Zahlungsausgang über Konto 370500000.

6. Für die Verwendung und die Verlängerung der Gültigkeitsdauer zuständiges Organ

Die Abteilung Strukturverbesserungen und Produktion (ASP) des Amtes für Landwirtschaft und Natur (LANAT) wird für die Mittelverwendung und den Vollzug dieses Beschlusses als zuständiges Organ nach Art. 34 Abs. 2 Bst. a FLG bestimmt. Sie entscheidet über eine allfällige Verlängerung der Laufzeit des Rahmenkredites (Art. 34 Abs. 2 Bst. b FLG).

7. Etappierung / Auflagen

Die Teilprojekte werden etappenweise realisiert. Die ASP gibt die Teilprojekte, gestützt auf die umsetzungsreifen Detailprojekte und nach Massgabe der zur Verfügung stehenden Kredite, mit Ausführungsbeschlüssen bis voraussichtlich 2030 frei. Die projektbezogenen Auflagen ergeben sich vor allem aus der Vereinbarung zwischen Bund (BLW), Kanton (LANAT) und Trägerschaft (Association «Produire et manger local»).

8. Begründung

Das Projekt hat zum Ziel, eine «locavore» Kultur im Berner Jura zu schaffen und damit den Konsum regionaler landwirtschaftlicher Produkte und Spezialitäten bei den Konsumentinnen und Konsumenten sowie den Unternehmen und Institutionen der Region zu fördern. Um dies zu erreichen, wird das Projekt insbesondere die Produktion und Verarbeitung von landwirtschaftlichen Produkten in der Region stärken, eine gemeinsame Logistiklösung aufbauen und die Vermarktung der regionalen Produkte und Spezialitäten gezielt fördern und ausbauen. In Zusammenarbeit mit der Agridea soll auch die nachhaltige Integration der geplanten Bauten in ihre Umgebung koordiniert werden, wobei das neue Instrument "Vision 2030" für nachhaltige landwirtschaftliche Bauten getestet werden soll. Das Projekt wurde im Amtsblatt des Kantons Bern am 21. Juni 2023 publiziert. Es sind keine Einsprachen eingegangen. Die Unterstützung des Vorhabens entspricht der Strategie Strukturverbesserungen 2030 der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion.

9. Finanzreferendum

Dieser Beschluss unterliegt der fakultativen Volksabstimmung und ist im Amtsblatt des Kantons zu veröffentlichen.

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Auer Staatsschreiber

Verteiler ‒ Grosser Rat

Provisions amended since

This decision construes provisions whose act has since been consolidated again. Whether the article itself changed is not recorded.

  • Federal Act on Forest, Art. 34 — read in the version of January 1, 2022; the act was consolidated again on January 1, 2025 and August 1, 2025.
  • Kantonales Landwirtschaftsgesetz, Art. 87 — read in the version of December 1, 2021; the act was consolidated again on September 1, 2026.