2023.WEU.3997
Kantonsbeitrag an die Wärmeverbund Zollikofen AG in Zollikofen für die Erstellung einer neuen Wärmezentrale in Unterzollikofen (Gesuch-Nr. 139633). Leistungszusicherung und Verpflichtungskredit 2023. Objektkredit
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: Datum RR-Sitzung: 13. Dezember 2023 Direktion: Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion Geschäftsnummer: 2023.WEU.3997 Klassifizierung: Nicht klassifiziert Kantonsbeitrag an die Wärmeverbund Zollikofen AG in Zollikofen für die Erstellung einer neuen Wärmezentrale in Unterzollikofen (Gesuch-Nr. 139633); Leistungszusicherung und Verpflichtungskredit 2023; Objektkredit Gegenstand Die Wärmeverbund Zollikofen AG, Bernstrasse 27 in 3052 Zollikofen plant ein Fernwärmenetz im Ortsteil Unterzollikofen. Es ist in einer ersten Etappe eine Wärmeerzeugung (Holzschnitzel) mit einem Holzkessel (max. Leistung 2400 kW) vorgesehen. An die Gesamtkosten von CHF 6.03 Mio. sichert der Regierungsrat einen Beitrag von max. CHF 553'000.- zu. Die Zusicherung erfolgt ohne Präjudiz für die zur Projektrealisierung erforderlichen Bewilligungen. Rechtsgrundlagen Kantonales Energiegesetz vom 15. Mai 2011 (KEnG; BSG 741.1), Art. 58 Kantonale Energieverordnung vom 26. Oktober 2011 (KEnV; BSG 741.111), Art. 45-50, 56, 57 Staatsbeitragsgesetz vom 16. September 1992 (StBG; BSG 641.1), Art. 7 ff Finanzhaushaltsgesetz vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0), Art. 27, 30 Abs. 1, Art. 33
Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1), Art. 27 Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe Es handelt sich um neue, einmalige Ausgaben gemäss Art. 27 und 30 Abs. 1 FHG. Massgebende Kreditsumme Anrechenbare Kosten CHF 6'030'000 Kantonsbeitrag, massgebende Kreditsumme CHF 553'000 Dem Kanton entstehen keine Folgekosten. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr Es ist ein Verpflichtungskredit (Objektkredit) gemäss Art. 33 FHG. Voraussichtliche Auszahlung in den Jahren 2023 bis 2026 nach Massgabe der vorhandenen Kredite. Sie sind im entsprechenden Budget respektive Finanzplan eingestellt. Produktgruppe: 4438000001 Umwelt und Energie Produkt: 4438020000 Energie Konto: 363500000 Beiträge an private Unternehmungen Begründung Das Vorhaben entspricht den Zielen des Energiegesetzes, der vom Grossen Rat zur Kenntnis genommenen Energiestrategie 2006 und erfüllt die Bedingungen des kantonalen Förderprogramms. Die Wärmeverbund Zollikofen AG plant den Wärmeverbund mit einer Holzschnitzelfeuerung kombiniert mit der Abwärme der ARA. Mit Holz und Abwärme sollen die Liegenschaften im Ortsteil Unterzollikofen mit Wärme versorgt werden. Mit dem Projekt können alte Ölfeuerungen durch die klimafreundliche (CO2-neutrale) Holzenergie ersetzt werden. Mit dem geplanten Wärmenetz können pro Jahr ca. 1'100’000 Liter Heizöl resp. 2’900 t CO2 eingespart werden. Die Berechnung der Förderbeiträge für vergleichbare kleinere Anlagen ist im Leitfaden des Förderprogramms ersichtlich. Angesichts der geringeren spezifischen Investition wird bei grossen Projekten, wie in diesem Fall, ein kleinerer Beitragssatz angewendet, der sich am harmonisierten Fördermodell (HFM) der Konferenz Kantonaler Energiefachstellen orientiert. Das harmonisierte Fördermodell berücksichtigt insbesondere auch die Gefahr von Mitnahmeeffekten, der im Rahmen des Globalbeitragsmodells des Bundes mit geeigneten Anpassungen periodisch Rechnung getragen wird. Sobald der Bund im Beitragsmodell entsprechende Anpassungen vornimmt, fliessen diese in das HFM ein. Bemessung Wärmeleistungsbedarf Anrechenbar ist die Wärmelieferung / der Wärmeverkauf mit vertraglicher Regelung an Dritte, deren Liegenschaften nicht auf demselben Grundstück (im Sinne von Art. 943 ZGB) stehen wie die Wärmezentrale selbst. Beitragshöhe Die massgebenden Eckdaten für die Beitragshöhe sind:
Wärmeerzeugung aus Holz für Raumwärme/Warmwasser Gesamtleistung der Wärmeerzeugung 2400 kW Gesamtwärmemenge 11’743 MWh/Jahr Beitragssatz an die Wärmeerzeugung ca. CHF 47.09 pro MWh/a Beitrag an die Wärmeerzeugung CHF 553’000.00 Total Kantonsbeitrag gemäss Art. 58 KEnG max. CHF 553'000.00 Die Auszahlung erfolgt im Rahmen der vorhandenen Kredite auf Grund der effektiv verkauften Wärmemenge. Massgebend sind die unterschriebenen Wärmelieferverträge. Bedingungen und Auflagen Es gelten die Bedingungen des zum Zeitpunkt der Gesucheinreichung gültigen Förderprogramms für erneuerbare Energie und Energieeffizienz. Gültigkeitsdauer: die Beitragszusicherung verfällt nach Ablauf von drei Jahren ab der Genehmigung durch den Regierungsrat. Sie kann auf begründeten Antrag des Gesuchstellers um jeweils ein Jahr, insgesamt jedoch maximal 5 Jahre durch das Amt für Umwelt und Energie (AUE) verlängert werden. Rückforderung von Leistungen: Zu Unrecht bezogene Leistungen werden zurückgefordert. Die Rückforderung erfolgt auch, wenn ein Objekt innerhalb von zehn Jahren aufgegeben oder ihrem Zweck entfremdet wird oder Bedingungen und Auflagen nicht eingehalten werden. Es wird ausdrücklich auf die Bestimmungen des Staatsbeitragsgesetzes zur Sicherung des Beitragszweckes hingewiesen (Art. 20 ff. StBG). CO2-Einsparung: Die Wirkung der CO2-Einsparung gebührt offiziell dem Kanton Bern. Die Wirkung kann nicht aufgeteilt oder anderen Organisationen abgetreten werden. Eröffnung Dieser Beschluss wird dem Gesuchsteller und Eigentümer durch das AUE über das Online-Portal des Förderprogramms eröffnet. Im Namen des Regierungsrates Christoph Auer Staatsschreiber Verteiler
Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion