2023.WEU.4706
Vernehmlassung des Bundes: Änderung des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG) i.S. Finanzierung der Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer (Stiftung EFA). Stellungnahme des Kantons Bern
Kanton Bern Canton de Berne
Regierungsrat
Postgasse 68 Postfach 3000 Bern 8 Staatskanzlei, Postfach, 3000 Bern 8 info.regierungsrat@be.ch www.be.chirr
Eidg. Departement des Innern EDI
per E-Mail an: uv@bag.admin.ch und GEVER@bag.admin.ch
RRB Nr.: 31. Januar 2024 Direktion: Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Vernehmlassung des Bundes: Änderung des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG) i.S. Finanzierung der Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer Stellungnahme des Kantons Bern
Sehr geehrte Frau Bundesrätin Sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben vom 22. November 2023 wurde der Kanton Bern eingeladen, an der obengenannten Vernehmlassung teilzunehmen. Wir danken Ihnen für diese Möglichkeit.
Der Regierungsrat ist mit der vorgesehenen Finanzierung der Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer und der damit zusammenhängenden Änderung des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG) einverstanden und hat keine Bemerkungen zur Vorlage.
Freundliche Grüsse
Im Namen des Regierungsrates
Philippe Müller Christoph Auer Regierungspräsident Staatsschreiber
Verteiler
Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion — Finanzdirektion
Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion
Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung 9,01.2024 I Version: 14 I Dok.-Nr.: 985413 I Geschäftsnummer: 2023.WEU.4706 1/1