2023.WEU.4788
Vernehmlassung des Bundes: Änderung der Verordnung des EFD über die steuerbefreite Einfuhr von Gegenständen in kleinen Mengen, von unbedeutendem Wert oder mit geringfügigem Steuerbetrag
Kanton Bern Canton de Berne
Regierungsrat
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Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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RRB Nr.: 148 / 2 0 94 21. Februar 2024 Direktion: VVirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Vernehmlassung des Bundes: Änderung der Verordnung des EFD über die steuerbefreite Einfuhr von Gegenständen in kleinen Mengen, von unbedeutendem Wert oder mit geringfügigem Steuerbetrag Stellungnahme des Kantons Bern
Sehr geehrte Frau Bundesrätin, Sehr geehrte Damen und Herren
Wir danken Ihnen für die Möglichkeit, zur Änderung der Verordnung des EFD über die steuerbefreite Einfuhr von Gegenständen in kleinen Mengen, von unbedeutendem Wert oder mit geringfügigem Steuerbetrag Stellung nehmen zu können.
Der Regierungsrat ist mit der vorgesehenen Senkung der Wertfreigrenze auf 150 Franken einverstanden. Eine tiefere Wertfreigrenze oder sogar deren Abschaffung - wie dies von den beiden Standesinitiativen gefordert wird - lehnt er jedoch ab. Damit wäre ein völlig unverhältnismässiger administrativer Aufwand für die Konsumentinnen und Konsumenten sowie das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) verbunden.
Freundliche Grüsse
Im Namen des Regierungsrates
Philippe Müller Christoph Au{e-rZ-L\i Regierungspräsident Staatsschreiber
Verteiler — Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion
— Sicherheitsdirektion
Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 02.02.2024 I Version: 18 I Dok.-Nr.: 992691 I Geschäftsnummer: 2023.WEU.4788 1/1