Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

2023.WEU.4788

Vernehmlassung des Bundes: Änderung der Verordnung des EFD über die steuerbefreite Einfuhr von Gegenständen in kleinen Mengen, von unbedeutendem Wert oder mit geringfügigem Steuerbetrag

Kanton Bern Canton de Berne

Regierungsrat

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Eidgenössisches Finanzdepartement EFD

per Mail an: zollveranlagung©bazg.admin.ch

RRB Nr.: 148 / 2 0 94 21. Februar 2024 Direktion: VVirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Vernehmlassung des Bundes: Änderung der Verordnung des EFD über die steuerbefreite Einfuhr von Gegenständen in kleinen Mengen, von unbedeutendem Wert oder mit geringfügigem Steuerbetrag Stellungnahme des Kantons Bern

Sehr geehrte Frau Bundesrätin, Sehr geehrte Damen und Herren

Wir danken Ihnen für die Möglichkeit, zur Änderung der Verordnung des EFD über die steuerbefreite Einfuhr von Gegenständen in kleinen Mengen, von unbedeutendem Wert oder mit geringfügigem Steuerbetrag Stellung nehmen zu können.

Der Regierungsrat ist mit der vorgesehenen Senkung der Wertfreigrenze auf 150 Franken einverstanden. Eine tiefere Wertfreigrenze oder sogar deren Abschaffung - wie dies von den beiden Standesinitiativen gefordert wird - lehnt er jedoch ab. Damit wäre ein völlig unverhältnismässiger administrativer Aufwand für die Konsumentinnen und Konsumenten sowie das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) verbunden.

Freundliche Grüsse

Im Namen des Regierungsrates

Philippe Müller Christoph Au{e-rZ-L\i Regierungspräsident Staatsschreiber

Verteiler — Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion

— Sicherheitsdirektion

Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 02.02.2024 I Version: 18 I Dok.-Nr.: 992691 I Geschäftsnummer: 2023.WEU.4788 1/1