2023.WEU.5066
Vernehmlassung des Bundes: Verordnung über die Einschränkung der Grundversorgung im Post- und Zahlungsverkehr in einer schweren Strommangellage.
Kanton Bern Canton de Berne
Regierungsrat
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Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
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—93/202 RRB Nr.: 14. Februar 2024 Direktion: VVirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Vernehmlassung des Bundes: Verordnung über die Einschränkung der Grundversorgung im Post- und Zahlungsverkehr in einer schweren Strommangellage Stellungnahme des Kantons Bern
Sehr geehrter Herr Bundesrat Sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben vom 8. Dezember 2023 wurde der Kanton Bern eingeladen, an der obengenannten Vernehmlassung teilzunehmen. Wir danken Ihnen für diese Möglichkeit.
Im Fall einer schweren Strommangellage ist es nachvollziehbar und sinnvoll, dass die Post von den Qualitätsvorgaben im Postgesetz und in der Postverordnung abweichen kann, ohne Sanktionen seitens der Aufsichtsbehörden befürchten zu müssen. Der Regierungsrat ist deshalb mit dem Entwurf der Verordnung über die Einschränkung der Grundversorgung im Post- und Zahlungsverkehr in einer schweren Strommangellage einverstanden und hat keine Bemerkungen zur Vorlage.
Freundliche Grüsse
Im Namen des Regierungsrates
( ./! Li• Philippe Müller Christoph Auer Regierungspräsident Staatsschreiber
Verteiler — VVirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion — Finanzdirektion
— Sicherheitsdirektion
Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 30.01.20241 Version: 16 I Dok.-Nr.: 1005940 I Geschäftsnummer: 2023.VVEU.5066 1/1