Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

2023.WEU.781

Erneuerung Bahnanlage Schönried-Horneggli; Darlehen im Rahmen der Neuen Regionalpolitik (NRP); Objektkredit

Rubrum

Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 1301/2023 Datum RR-Sitzung: 29. November 2023 Direktion: Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion Geschäftsnummer: 2023.WEU.781 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Erneuerung Bahnanlage Schönried-Horneggli; Darlehen im Rahmen der Neuen Regionalpolitik (NRP); Objektkredit

Erwägungen

1. Gegenstand

Verpflichtungskredit für ein Darlehen von Bund und Kanton an die Bergbahnen Destination Gstaad AG (BDG AG) für eine kombinierte Gondel-/Sesselbahn als Ersatz der Sesselbahn Schönried-Horneggli im Rahmen des Gesamtprojekts zur Erneuerung der Bahnanlagen Schönried-Horneggli-Hornberg.

2. Rechtsgrundlagen

‒ Bundesgesetz vom 6. Oktober 2006 über Regionalpolitik (SR 901.0), Art. 7, 8 und 15 Abs. 3 ‒ Kantonales Gesetz vom 16. Juni 1997 über Investitionshilfe für Berggebiete (KIHG, BSG 902.1), Art. 2, 3 und 5 ‒ Gesetz vom 15. Juni 2022 über den Finanzhaushalt (FHG, BSG 620.0), Art. 27 Abs. 1, Art. 30 Abs. 1 und Art. 33 Abs. 1 ‒ Verordnung vom 16. November 2022 über den Finanzhaushalt (FHaV, BSG 621.1), Art. 27 ‒ Programmvereinbarung zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaf t und dem Kanton Bern zum kantonalen Umsetzungsprogramm 2020–2023 vom 10. März 2020 ‒ Umsetzungsprogramm 2020–2023 des Kantons Bern zur Neuen Regionalpolitik des Bundes vom 14. November 2019

3. Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe

Einmalige und neue Ausgabe (Art. 27 Abs. 1, Art. 30 Abs. 1 FHG).

4. Massgebende Kreditsumme

An die anrechenbaren Gesamtinvestitionen von total 36 Millionen Franken werden zinslose Kantons- und Bundesdarlehen von je 5 Millionen Franken gewährt. Für die Finanzkompetenz sind folgende Beträge massgebend:

Investitionsdarlehen Kanton Bern CHF 5 000 000

Haftungsanteil des Kantons auf dem Bundesdarlehen (50 %) CHF 2 500 000 (Eventualverpflichtung)

Für die Finanzkompetenz massgebender Betrag CHF 7 500 000

Das KIHG delegiert die Kompetenz zur Bewilligung dieses Verpflichtungskredites an den Regierungsrat (Art. 5 KIHG).

5. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr

Kreditart: Neue einmalige Ausgabe; Verpflichtungskredit als Objektkredit Konto: 545000000/545005000 Darlehen an private Unternehmungen (Kanton/Bund) Prod.gruppe: 4437000001 Wirtschaftsentwicklung und -aufsicht

Rechnungsjahre: Teilzahlungen je nach Projektfortschritt und verfügbaren kantonalen Mitteln voraussichtlich in folgenden Jahren: 2024 CHF 2 500 000 2025 Schlusszahlung CHF 2 500 000

Die Zahlung wird zu Lasten des Investitionshilfefonds geleistet. Die Ausgaben sind im Aufgaben- und Finanzplan eingestellt.

Es gelten die folgenden Auflagen während der Laufzeit des Darlehens: ‒ Die Laufzeit beträgt 25 Jahre. Die Amortisation ist in konstanten jährlichen Raten vorzunehmen. ‒ Es besteht ein Gewinnausschüttungsverbot. ‒ Zur Absicherung des Darlehens leistet die BDG AG Sicherheiten in Form von Schuldbriefen auf die neu zu bauende Bahnanlage Schönried-Horneggli. ‒ Die BDG AG verpflichtet sich zur Zusammenarbeit (Angebotsgestaltung und Marketing) mit der Destination Gstaad. ‒ Kostenüberschreitungen führen zu keiner Erhöhung des Beitrags, umgekehrt bleiben bei Kostenunterschreitungen Kürzungen des Darlehens vorbehalten. ‒ Teilzahlungen sind nur möglich nach Massgabe des Baufortschrittes und sind abhängig von den verfügbaren Mitteln des Kantons. ‒ Wesentliche Projektänderungen sowie Veränderungen der finanziellen Gegebenheiten sind unverzüglich dem Amt für Wirtschaft (Tourismus und Regionalentwicklung) mitzuteilen und können zu einer Anpassung des Darlehens führen. ‒ Das Amt für Wirtschaft (Tourismus und Regionalentwicklung) kann weitere Bedingungen und Auflagen im Darlehensvertrag festlegen.

6. Begründung

Das Gebiet Hornberg/Horneggli gehört zu den Hauptanlagen der BDG AG und somit auch der ganzen Region. Am Horneggli erfolgen dabei 21 Prozent der Ersteintritte der BDG AG. Die geplanten Ersatzinvestitionen sind in der Region Saanenland unbestritten und haben bedeutende positive Auswirkungen auf die Volkswirtschaft. Die BDG AG beschäftigt im Winter 350 und im Sommer 150 Personen und ist in der Wintersaison einer der grössten Arbeitgeber der Region.

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Auer Staatsschreiber

Verteiler ‒ Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion

Provisions amended since

This decision construes provisions whose act has since been consolidated again. Whether the article itself changed is not recorded.

  • Finanzhaushaltsgesetz, Art. 2, Art. 3, and Art. 5 — read in the version of January 1, 2023; the act was consolidated again on December 1, 2023 and September 1, 2026.