Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

2024.BKD.2092

Kulturförderungsfonds, Einlage aus Staatsmitteln 2024. Genehmigung

Rubrum

Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 673/2024 Datum RR-Sitzung: 26. Juni 2024 Direktion: Bildungs- und Kulturdirektion Geschäftsnummer: 2024.BKD.2092 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Kulturförderungsfonds, Einlage aus Staatsmitteln 2024. Genehmigung

Erwägungen

1. Gegenstand

Jeweils im Juni, nach Vorliegen der Jahresrechnung von Swisslos, entscheidet der Regierungsrat über die Speisung des Sportfonds und des Kulturförderungsfonds. Die Einlage aus Staatsmitteln in den Kulturförderungsfonds wird an derselben Sitzung des Regierungsrates traktandiert wie die Einlage aus dem Lotteriefonds. Zur Finanzierung der Betriebsbeiträge an Kulturinstitutionen und -organisationen, für die kein Rechtsanspruch gemäss kantonaler Kulturförderungsgesetzgebung besteht, sowie zur Finanzierung der Auszeichnungen, der Personenförderung und weiterer Massnahmen der Kulturförderung ist eine Einlage in den Kulturförderungsfonds aus Staatsmitteln erforderlich.

2. Rechtsgrundlage

Art. 33 und Art. 34 Abs. 2 Bst. b, Abs. 3 und Abs. 4 des Kantonalen Kulturförderungsgesetzes vom 12. Juni 2012 (KKFG; BSG 423.11)

3. Beschluss

Für die Einlage in den Kulturförderungsfonds aus Staatsmitteln wird eine Summe von CHF 2'700'000 beschlossen.

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Auer Staatsschreiber

Verteiler ‒ Bildungs- und Kulturdirektion ‒ Sicherheitsdirektion