2024.BKD.2092
Kulturförderungsfonds, Einlage aus Staatsmitteln 2024. Genehmigung
Rubrum
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 673/2024 Datum RR-Sitzung: 26. Juni 2024 Direktion: Bildungs- und Kulturdirektion Geschäftsnummer: 2024.BKD.2092 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Kulturförderungsfonds, Einlage aus Staatsmitteln 2024. Genehmigung
Erwägungen
1. Gegenstand
Jeweils im Juni, nach Vorliegen der Jahresrechnung von Swisslos, entscheidet der Regierungsrat über die Speisung des Sportfonds und des Kulturförderungsfonds. Die Einlage aus Staatsmitteln in den Kulturförderungsfonds wird an derselben Sitzung des Regierungsrates traktandiert wie die Einlage aus dem Lotteriefonds. Zur Finanzierung der Betriebsbeiträge an Kulturinstitutionen und -organisationen, für die kein Rechtsanspruch gemäss kantonaler Kulturförderungsgesetzgebung besteht, sowie zur Finanzierung der Auszeichnungen, der Personenförderung und weiterer Massnahmen der Kulturförderung ist eine Einlage in den Kulturförderungsfonds aus Staatsmitteln erforderlich.
2. Rechtsgrundlage
3. Beschluss
Für die Einlage in den Kulturförderungsfonds aus Staatsmitteln wird eine Summe von CHF 2'700'000 beschlossen.
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler ‒ Bildungs- und Kulturdirektion ‒ Sicherheitsdirektion