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2024.BKD.2727

Nutzungsvereinbarung 1. Februar 2025 - 31. Juli 2029 mit der Stadt Biel für die Sporthallen Bözingenfeld. Objektkredit 2025-2029

Rubrum

Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 1239/2024 Datum RR-Sitzung: 4. Dezember 2024 Direktion: Bildungs- und Kulturdirektion Geschäftsnummer: 2024.BKD.2727 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Nutzungsvereinbarung 1. Februar 2025 – 31. Juli 2029 mit der Stadt Biel für die Sporthallen Bözingenfeld; Objektkredit 2025-2029

Erwägungen

1. Gegenstand

Das Gymnasium Biel-Seeland sowie das Gymnase de Bienne et du Jura Bernois benötigen zusätzliche Sporthallen zur Durchführung des Sportunterrichts. Ursprünglich war geplant, dass das Amt für Grundstücke und Gebäude AGG ein 2-fach Sporthallen-Provisorium auf der Parzelle 440 in Bözingen, Biel, erstellt, um diesen Sporthallenbedarf abzudecken. Ein entsprechender Grossratsbeschluss wurde zusammen mit dem Antrag zur Erstellung einer Schulraum- Wechselstellung auf derselben Parzelle eingereicht. Anlässlich der Sitzung des Grossen Rates vom 8. Juni 2022 wurde der Kredit für den Baurechtszins sowie die Projektierung des Sporthallenprovisoriums und der Wechselstellung gekürzt, mit der Begründung, dass das Sporthallenprovisorium nicht erstellt werden müsste, da stattdessen die geplanten Sporthallen im Bözingenfeld der Stadt Biel genutzt werden könnten (2021.BVD.6298). Dadurch können gemäss Berechnungen aus dem Jahr 2021 insgesamt Einsparungen von CHF 12.4 Mio. für das Sporthallenprovisorium von rund 25 Jahren realisiert werden. Nachteil dieser Lösung ist, dass die Hallen nicht im Eigentum des Kantons stehen und ein geringeres Mitspracherecht der kantonalen Nutzer bei der Grösse der Hallen (Hallenmasse) und der Ausstattung bestehen. Die Baurechtsfläche der Parzelle 440 wurde gemäss Angabe des AGG nicht reduziert. Mit dem Erhalt der Parzellenfläche können massvolle Aussen- und Aufenthaltsbereiche für die Auszubildenden und Lehrpersonen geschaffen werden. Ausserhalb der Betriebszeiten stehen Aussenplätze und Rasenfläche zudem der Quartierbevölkerung offen. Die ursprünglich für ein Sporthallenprovisorium vorgesehene Fläche wird als Humusdeponie genutzt. Dadurch kann die Anzahl der LKW -Fahrten sowohl während der Erstellung als auch während des Rückbaus gesenkt werden. Mit dem anfallenden Humus und Aushubmaterial wird der Geländesprung zum Bözingenfeld ausgeglichen. Damit entstehen ein ebenes Rasenfeld und ein landschaftlich gestalteter Teil im Anschluss an die aktuell landwirtschaftlich genutzte Fläche des Bözingenfelds. Am 27. Juni 2022 hat das AGG der Stadt Biel eine Absichtserklärung zur Nutzung der geplanten

Sporthallen zugestellt. Zwischen der Stadt Biel, dem AGG und den Gymnasien Biel /Bienne fanden im Anschluss verschiedene Gespräche statt, um den Bedarf der Gymnasien im Projekt integrieren zu können. Aufgrund der Eigentums- und Nutzungsart dieser Sporthallen kam das AGG im Frühling 2023 zum Schluss, dass keine Anmiete, welche über das AGG erfolgen würde, möglich ist, da die Hallen nicht zu 100% durch kantonale Institutionen genutzt werden (Tag- und Abendnutzung). Somit muss für die Nutzung der Sporthallen durch die kantonalen Institutionen eine Nutzungsvereinbarung zwischen der Stadt Biel und dem Mittelschul- und Berufsbildungsamt abgeschlossen werden.

Zur Optimierung der Wegzeiten ist angedacht, dass die Sporthallen der Stadt Biel vorerst durch das Gymnasium Biel-Seeland sowie das Gymnase de Bienne et du Jura bernois genutzt werden, während der Sanierung des BBZ Biel und deren Bezug der Wechselstellung im Bözingenfeld – voraussichtlich auf das Schuljahr 2027/28 - aber das BBZ Biel diese Sporthallen nutzen wird. Die Gymnasien Biel/Bienne sollen in dieser Zeit dann in die Sporthallen des BBZ Biel an der Wasenstrasse wechseln. Während die Gymnasien Biel-Seeland und Gymnase de Bienne et du Jura bernois aus stundenplantechnischen Gründen die Sporthallen der Stadt Biel tagsüber nur zu ca. 60% nutzen werden (abhängig von der Entwicklung der Klassenzahlen im Raum Biel), wird seitens des BBZ Biel aufgrund der Nähe zum Wechselstandort im Bözingenfeld wahrscheinlich eine vollständige Auslastung der Sporthallen stattfinden. Auch wird das Ceff Artisanat voraussichtlich ab 2026 Sporthallenkapazitäten für Sportunterricht in Biel benötigen. Wie dies jedoch organisiert wird und welche Hallen durch das Ceff Artisanat genutzt werden sollen, ist zum heutigen Zeitpunkt noch nicht klar. Auch ist zum heutigen Zeitpunkt noch unklar, wie sich die Klassenzahlen im Raum Biel auf Berufsfachschul- und Mittelschulebene genau entwickeln werden und ob der Bedarf an Sporthallen im Raum Biel zukünftig durch die zwei Hallen im Bözingenfeld wird vollständig gedeckt werden können. Die im Auftrag des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes erstellte Studie BASS zeigt anhand von regionalisierten Bildungsszenarien die Zunahme der Anzahl Schülerinnen und Schüler im gymnasialen und FMS-Bildungsgang bis 2040. BIK, BAK und der Regierungsrat wurden entsprechend informiert. Die diesbezüglichen Auswirkungen auf die Schulraumplanung werden zurzeit in enger Zusammenarbeit mit dem AGG geprüft.

In der nun mit der Stadt Biel abgeschlossenen Nutzungsvereinbarung, welche unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Ausgaben durch das zuständige Finanzorgan steht, werden die Bedingungen für die Nutzung der Sporthallen vom 1. Februar 2025 bis 31. Juli 2029 geregelt. Die Vereinbarung ist so ausgestaltet, dass die Schulen des MBA als Nutzende für die in den Hallen bzw. der Aussensportanlage von ihnen reservierten Stunden einen Lektionenansatz von CHF

70.00 zzgl. Nebenkosten (Strom-, Wasser- und Energiekosten) bezahlen.

Der Lektionenansatz ist indexiert (Index Stand August 2024) und wird jährlich, erstmals per 1. August 2026, der Teuerung angepasst.

Für die Berechnung des Anteils an Nebenkosten, welcher durch die Schulen des MBA getragen werden muss, wird von einer theoretisch möglichen maximalen Auslastung der Sporthallen ausgegangen.

Die Berechnung der maximalen Auslastung basiert zum einen auf den Annahmen der maximalen Auslastung einer Sporthalle für die Berechnung des Schulraumbedarfs gemäss Schulraumstrategie 2030 – Upgrade 2020 und zum anderen auf einer Schätzung für die Vereinsnutzung. Gesamthaft gesehen geht man von einer theoretischen maximalen Auslastung wie folgt aus:

Wer Lektionen Anzahl Wochen Anzahl Hallen Total Lektionen

Schulen 45 38 2 3’420

Vereine 20 38 2 1’520

4’940

Zum heutigen Zeitpunkt wird angenommen, dass die Nebenkosten voraussichtlich rund CHF

20.00 pro Lektion betragen werden. Total ist somit mit einer Nutzungsentschädigung von rund

CHF 90.00 pro Lektion zu rechnen. Dies ist vergleichbar mit Nutzungsentschädigungen von Sporthallen in anderen Städten im Kanton Bern.

Aufgrund dieser Ausführungen werden in den kommenden Jahren voraussichtlich die folgenden Nutzungsentschädigungen anfallen:

Schuljahr Lektionen Nutzungsentschädigung total CHF Bemerkungen (gerundet) (Anzahl Lektionen x CHF 90.00)

2. Semester 1’030 92'700.00 60% der maximalen Tages- SJ2024/25 auslastung durch Gymnasien während 1 Semesters

2025/26 2’060 185'400.00 60% der maximalen Tagesauslastung durch Gymnasien

2026/27 3’420 307'800.00 60% Tagesauslastung durch Gymnasien / 40% geschätzte Auslastung durch CEFF

2027/28 3’420 307'800.00 100% Auslastung durch BBZ Biel

2028/29 3’420 307'800.00 100% Auslastung durch BBZ Biel

Auch wenn noch nicht klar ist, welche Sporthallenlösung für das Ceff Artisanat gefunden werden kann, wurde dieses vorsichtshalber in die vorliegende Berechnung bereits miteinbezogen.

Da bezüglich der effektiven Auslastung noch nicht auf Erfahrungswerte aus vergangenen Jahren zurückgegriffen werden kann und auch die genaue Höhe der anfallenden Nebenkosten noch unklar ist, wird bei der beantragen Kreditsumme eine Reserve von rund CHF 10'000.00 pro Jahr berücksichtigt.

2. Rechtsgrundlagen

– Bundesgesetz über die Förderung von Sport und Bewegung vom 17. Juni 2011 (SpoFöG; SR 415.0), Artikel 12 – Verordnung über die Förderung von Sport und Bewegung vom 23. Mai 2012 (SpoFöV; SR 415.01), Artikel 49 Absatz 3, Artikel 51 und Artikel 52 – Mittelschulgesetz vom 27. März 2007 (MiSG; BSG 433.12), Artikel 59 und Artikel 64 Absatz 1 – Gesetz über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung vom 14. Juni 2005 (BerG; BSG 435.11), Artikel 38 und Artikel 51 Absatz 1 – Finanzhaushaltsgesetz vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0), Artikel 28, Artikel 30, Artikel 32, Artikel 33, Artikel 35 Absatz 2 – Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1), Artikel 25, Artikel 27, Artikel 29

3. Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe

Es handelt sich um eine wiederkehrende und neue Ausgabe (Artikel 28 und Artikel 30 Absatz 1 FHG). Die Ausgabe ist zur abschliessenden Bewilligung an den Regierungsrat delegiert (Artikel 64 Absatz 1 MiSG sowie Artikel 51 Absatz 1 BerG).

4. Massgebende Kreditsumme

Rechnungsjahr Massgebende Kreditsumme CHF davon Reserve ca. CHF

2025 180’000.00 10'000.00

2026 250’000.00 10'000.00

2027 320’000.00 10'000.00

2028 320’000.00 10'000.00

2029 (7 Monate) 190’000.00 10'000.00

5. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr

Kreditart: Verpflichtungskredit in Form eines Objektkredits (Artikel 33 FHG). Teuerungsbedingte Mehrkosten werden mit diesem Beschluss genehmigt (Artikel 35 Abs. 2 FHG und Artikel 29 FHaV) Buchungskreis: 4800 Bildungs- und Kulturdirektion Segment: 4813 MBA

Approximative Aufteilung der Kosten auf die verschiedenen Schulen:

Gymnasium Biel-Seeland und Gymnase de Bienne et du Jura bernois PG: 4821100100 Mittelschulen Profit-Center: 4813163059; QB Gym Biel Kostenstelle: 4481316606; École générale ; QB Gym Bienne PSP-Element:

Rechnungsjahr Konto Voraussichtliche Zahlungstranchen (CHF)

2025 316200000 180'000.00

2026 316200000 150'000.00

CEFF Artisanat PG: 4821200100 Berufsbildung Profit-Center: 4813258048 Nebenbetriebe; ceff CO-Innenauftrag: 482120910033 Gebäude; ceff PSP-Element:

Rechnungsjahr Konto Voraussichtliche Zahlungstranchen (CHF)

2026 316200000 100'000.00

BBZ Biel PG: 4821200100 Berufsbildung Profit-Center: 4813251038 Nebenbetriebe; BBZ CO-Innenauftrag: 482120910022 Gebäude; BBZ PSP-Element:

Rechnungsjahr Konto Voraussichtliche Zahlungstranchen (CHF)

2027 316200000 320'000.00

2028 316200000 320'000.00

2029 316200000 190'000.00

Die Ausgaben sind im Budget 2025 und im Finanzplan 2026 bis 2029 enthalten.

6. Begründung

Die oben aufgeführten Zahlungstranchen sind als maximale Ausgaben zu verstehen. Die Auszahlung erfolgt aufgrund der Abrechnung der konkreten Sporthallennutzung.

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Auer Staatsschreiber

Verteiler ‒ Bildungs- und Kulturdirektion

Provisions amended since

This decision construes provisions whose act has since been consolidated again. Whether the article itself changed is not recorded.

  • Verordnung über die Förderung von Sport und Bewegung, Art. 12 — read in the version of August 1, 2024; the act was consolidated again on January 1, 2026.
  • Mittelschulgesetz, Art. 49, Art. 51, Art. 52, Art. 59, and Art. 64 — read in the version of January 1, 2023; the act was consolidated again on September 1, 2026.
  • Finanzhaushaltsgesetz, Art. 38 and Art. 51 — read in the version of December 1, 2023; the act was consolidated again on September 1, 2026.