2024.BVD.2458
Bern, Universität Salvisbergbau Muesmattareal, Instandsetzung und Umbau. Verpflichtungskredit für die Projektierung
Rubrum
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 966/2024 Datum RR-Sitzung: 18. September 2024 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Geschäftsnummer: 2024.BVD.2458 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Bern, Universität Salvisbergbau Muesmattareal, Instandsetzung und Umbau, Verpflichtungskredit für die Projektierung
Erwägungen
1. Gegenstand
In der Wintersession 2021 bewilligte der Grosse Rat einen Projektierungskredit für die Sanierung des Salvisbergbaus an der Baltzerstrasse 5 / Muesmattstrasse 19 (2020.BVD.6389). Aufgrund von neuen Erkenntnissen während der Vorprojektphase sind umfassendere Sanierungsmassnahmen notwendig als ursprünglich vorgesehen. Es liegt eine wesentliche Projektänderung vor. Dem Grossen Rat wird deshalb ein neuer Projektierungskredit beantragt, der den bisherigen Kredit ersetzen soll. Bereits erarbeitete Projektleistungen im Umfang von CHF 825 300 können weiterverwendet werden.
Mit dem beantragten Projektierungskredit von CHF 4 674 700 (Gesamtkosten CHF 6 450 000 abzüglich bereits bewilligter Kosten für das Vorprojekt von CHF 950 000 und anrechenbare Leistungen aus dem laufenden Projekt von CHF 825 300) soll die Projektierung der Gesamtsanierung finanziert werden. Er soll den ursprünglichen Kredit von 2021 ersetzen.
2. Rechtsgrundlagen
‒ Bundesgesetz vom 30. September 2011 über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich vom 30. September 2011 (HFKG; SR 414.20) ‒ Gesetz vom 5. September 1996 über die Universität (UniG; BSG 436.11), Art. 63 ‒ Verordnung vom 12. September 2012 über die Universität (UniV; BSG 436.111.1), Art 135 ‒ Verordnung vom 27. November 2002 über die Organisation und die Aufgaben der Bildungs- und Kulturdirektion (Organisationsverordnung BKD, BSG 152.221.181), Art. 12 ‒ Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau- und Verkehrsdirektion (Organisationsverordnung BVD; BSG 152.221.191), Art. 14 ‒ Finanzhaushaltsgesetz vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0), Art. 21 ff. ‒ Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1), Art. 21 ff.
3. Massgebende Kreditsumme, Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe
Preisstand 1. April 2024 Hochbaupreisindex Espace Mittelland, 143.0 Punkte (Basis Oktober 1998 = 100 Punkte)
Gesamtkosten CHF 6 450 000 bestehend aus: ‒ Vorprojekt und Bauprojekt CHF 3 460 000 ‒ Bewilligungsverfahren CHF 290 000 ‒ Ausschreibung CHF 2 100 000 ‒ Bauherrenleistungen CHF 600 000 Für die Ausgabenbefugnis massgebende Kreditsumme gemäss Art. 34 FHaV CHF 6 450 000 abzüglich anrechenbare Leistungen aus dem abgebrochenen Projekt – CHF 825 300 abzüglich vom Regierungsrat bewilligte Ausgaben für das Vorprojekt (2024.BVD.2456) – CHF 950 000 Zu bewilligender Kredit CHF 4 674 700
Der Grosse Rat hat im Dezember 2021 für verschiedene Instandsetzungsarbeiten und für die Nachnutzung von frei werdenden Flächen einen Projektierungskredit in der Höhe von CHF 3.1 Mio. genehmigt (2020.BVD.6389). Bis zum Projektabbruch Ende 2023 wurden Leistungen von CHF 1.2 Mio. erbracht. Davon können erbrachte Leistungen im Umfang von CHF 825 300 weiterverwendet werden und von den Gesamtkosten der Projektierung abgezogen werden. Die restlichen CHF 374 700 werden abgeschrieben.
Es handelt sich um einmalige, neue Ausgaben im Sinne von Art. 27 und 30 Abs. 1 FHG.
Teuerungsbedingte Mehrkosten werden mit dem vorliegenden Beschluss bewilligt (Art. 29 FHaV).
Für die Umnutzung der ehemaligen Flächen des Instituts für Rechtsmedizin (IRM), des Kantonalen Laboratoriums und des Pharmazeutischen Dienstes kann voraussichtlich mit Beiträgen des Bundes gemäss HFKG in der Höhe von CHF 5 Mio. gerechnet werden. Sanierungen sind indes grundsätzlich nicht beitragsberechtigt.
4. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr
Produktgruppe: Immobilienmanagement
Es handelt sich um einen Verpflichtungskredit gemäss Art. 32 FHG, der voraussichtlich mit folgenden Zahlungstranchen abgelöst wird, die im Budget und in der Finanzplanung der Bau- und Verkehrsdirektion eingestellt sind:
Konto Bezeichnung Jahr 504200000 Erneuerungsunterhalt Liegenschaften (VV) bisher CHF 825 300 2025 CHF 950 000 2026 CHF 1 600 000 2027 CHF 1 190 000 2028 CHF 1 884 700 Total CHF 6 450 000
Die ergänzenden Angaben zu den Investitionen befinden sich unter Ziffer 4.3 des Vortrags.
5. Finanzreferendum
Dieser Beschluss unterliegt der fakultativen Volksabstimmung und ist im Amtsblatt des Kantons Bern zu veröffentlichen.
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler ‒ Grosser Rat