2024.BVD.307
Gemeinde Nidau / Ipsach / Port, Kantonsstrassen Nr. 235 / 237.1, Nidau - Bellmund – Aarberg - Bern, Sanierung Kreisel Ipsachstrasse / Hauptstrasse (SAP-Nr. 430.20133); Ausführungsbeschluss zum Investitionsrahmenkredit Strasse 2022-2025; GRB vom 8. September 2021 sowie Verpflichtungskredit für Lärmschutzmassnahmen
Rubrum
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 336/2024 Datum RR-Sitzung: 3. April 2024 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Geschäftsnummer: 2024.BVD.307 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Gemeinde Nidau / Ipsach / Port, Kantonsstrassen Nr. 235 / 237.1, Nidau - Bellmund – Aarberg - Bern, Sanierung Kreisel Ipsachstrasse / Hauptstrasse (SAP-Nr. 430.20133); Ausführungsbeschluss zum Investitionsrahmenkredit Strasse 2022-2025; GRB vom 8. September 2021 sowie Verpflichtungskredit für Lärmschutzmassnahmen
Erwägungen
1. Gegenstand
Mit dem Ausführungsbeschluss zum Investitionsrahmenkredit Strasse in der Höhe von CHF 1 700 000 (Nettokosten zulasten Kanton von CHF 1 908 000 abzüglich der bereits bewilligten Projektierungskosten von CHF 208 000) soll der Kreisel zwischen der Ipsachstrasse (Kantonsstrassen Nr. 237.1) und der Hauptstrasse (Kantonsstrasse 235) neu erstellt werden. Zudem bewilligt der Regierungsrat einen Objektkredit in der Höhe von CHF 600 000 für den Einbau von Lärmschutzfenstern in den angrenzenden Liegenschaften.
2. Rechtsgrundlage
‒ Strassengesetz vom 4. Juni 2008 (SG; BSG 732.11), Art. 38 ff. ‒ Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV; BSG 732.111.1), Art. 17 ff. ‒ Lärmschutzverordnung vom 15. Dezember 1986 (LSV; BSG 814.41), Art. 10 ‒ Finanzhaushaltsgesetz vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0), Art. 21 ff. ‒ Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1), Art. 21 ff. ‒ Strassennetzplan 2022–2037, genehmigt mit RRB 702/2021 vom 9. Juni 2021 (2020.BVD.3739) ‒ Investitionsrahmenkredit Strasse 2022–2025, GRB vom 8. September 2021 (2021.BVD.3200) ‒ Strassenplan vom 13. November 2023
3. Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe, massgebende Summe
Strassenbau Preisbasis April 2023; Produktionskostenindex (PKI) des Schweizerischen Baumeisterverbandes - Vertragsteuerung; Schweizerischer Baupreisindex des Bundesamtes für Statistik - Indexteuerung.
3.1 Strassenbau, Ausführungsbeschluss zum IRK Strasse 2022–2025
Gesamtkosten für den Strassenbau, bestehend aus: CHF 1 908 000 ‒ Baulichen Unterhalt gemäss Art. 56 SG CHF 965 000 Beläge, Markierung, Signalisation, Beleuchtung, Busbevorzugung ‒ Neuinvestitionen gemäss Art. 52 SG CHF 943 000 Strassenaufweitung für Neusituierung des Kreisels, Betonfahrbahn anstelle von Walzasphalt
Total CHF 1 908 000
./.bereits bewilligte Projektierungskosten (Ausgabenbewilligung TBA vom 16. Dezember 2016, – CHF 208 000 mit Zusätzen) Zu bewilligende Ausgaben für Strassenbau CHF 1 700 000
Es handelt sich um einmalige, neue Ausgaben gemäss Art. 27 und 30 Abs. 1 FHG, die über Rahmenkredite finanziert werden. Praxisgemäss werden die gesamten Kosten für ein Strassenbauprojekt nur einem Rahmenkredit entnommen. Das vorliegende Projekt wird aus dem Investitionsrahmenkredit Strasse finanziert, weil mehr als CHF 500 000 der Ausgaben Neuinvestitionen betreffen. In analoger Anwendung von Art. 26 Abs. 2 FHaV werden die verschiedenen Ausgabenarten separat ausgewiesen. Vorliegend sind die Neuinvestitionen gemäss Art. 52 SG in der Höhe von CHF 943 000 bestimmend für die Ausgabenbefugnis. Sie liegen in der Ausgabenkompetenz des Regierungsrats.
Das Vorhaben ist im Strassennetzplan 2022–2037 vorgesehen.
3.2 Verpflichtungskredit für Lärmschutzmassnahmen
Lärmschutzfenster gemäss Art. 10 LSV CHF 600 000 Zu bewilligende Ausgaben für Lärmschutz CHF 600 000
Es handelt sich um einmalige, neue Ausgaben gemäss Art. 27 und 30 Abs. 1 FHG, die nicht dem Investitionsrahmenkredit Strasse belastet werden, zumal es sich nicht um aktivierbare Ausgaben handelt. Die Bewilligung fällt in die Ausgabenkompetenz des Regierungsrats.
3.3 Gesamtausgaben
Baulicher Unterhalt Kantonsstrassen gemäss Art. 56 SG CHF 965 000 Neuinvestitionen Kantonsstrassen gemäss Art. 52 SG CHF 943 000 Lärmschutzmassnahmen gemäss Art. 10 LSV CHF 600 000 Total Ausgaben Kanton CHF 2 508 000
Teuerungsbedingte Mehrkosten werden mit diesem Beschluss mitbewilligt (Art. 29 FHaV).
4. Stand des Investitionsrahmenkredits Strasse 2022–2025
Bewilligte Rahmenkreditsumme CHF 280 000 000 bereits beansprucht (Stand 20.02.2024 )* – CHF 76 082 926 noch offene Kreditsumme CHF 203 917 074 Investitionsbetrag des vorliegenden Kredits – CHF 1 700 000 Stand Rahmenkredit neu CHF 202 217 074 * Dabei handelt es sich um eine Momentaufnahme, da die Mittel des Rahmenkredits laufend von verschiedenen gemäss Ziffer 5
des Rahmenkredits zuständigen Organen abgelöst wird.
5. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr
Produktgruppe: Infrastrukturen
Es handelt sich um einen Ausführungsbeschluss gemäss Art. 28 FHaV zu einem Rahmenkredit gemäss Art. 34 FHG und um einen Verpflichtungskredit gemäss Art. 32. Sie werden voraussichtlich mit folgenden Zahlungen abgelöst wird, die im Budget und in der Finanzplanung enthalten sind:
Konto Budgetrubrik Jahr Betrag 501000000 Tiefbauamt, Bau von Kantonsstrassen Bis 2023 CHF 175 000 2024 CHF 500 000 2025 CHF 955 000 2026 CHF 278 000 314000002 Baulicher Unterhalt Kantonsstrassen 2024 CHF 600 000 Total CHF 2 508 000
6. Angaben zu den Investitionen
6.1 Art der Investitionsausgabe
Total Investitionsausgaben Davon wertvermehrend Davon werterhaltend Reserve in % 1 908 000 965 000 943 000
6.2 Bezug zur gesamtkantonalen Investitionsplanung
(Jahrestranchen ohne Reserven. Allfällige Beiträge Dritter bereits abgezogen)
In Mio. CHF Total 2023 2024 2025 2026 2027 Folgejahre Nettoinvestitionen aktuell 1.9 0.175 0.500 0.955 0.28 In der GKIP 2023 eingestellt
Das Projekt ist in der gesamtkantonalen Investitionsplanung unter der Sammelposition «Sammelvorhaben Neu- und Ausbau Kantonsstrassen» aufgeführt.
6.3 Abschreibungsaufwand
Anlageklasse Betrag in CHF Nutzungsdauer Jährliche Abschreibung
Unter – und Oberbau, Strassenentwässerung 1 758 000 40 43 950
Deckbelag, Markierung, Strassenbeleuchtung 150 000 12 12 500
Der Unter- und Oberbau des Kreisels, die Entwässerungsleitungen und die Lichtsignalanlage für die Bus-Bevorzugung wurden 1985 erstellt. Sie sind noch nicht vollständig abgeschrieben und verursachen einen ausserordentlichen Abschreibungsaufwand in der Höhe von CHF 36 250.
7. Begründung
Der Kreisel ist 35-jährig und gehört zu den ersten im Kanton Bern realisierten Kreisverkehrsanlagen. Der Knoten gilt aufgrund der hohen Anzahl an Verkehrsunfällen als Unfallschwerpunkt. Der vierarmige Kreisel verbindet die Haupt-, Allmend-, Hueb- und die Ipsachstrasse. Die Haupt- und Huebstrasse sind Teil der Kantonsstrasse Nr. 235, die Ipsachstrasse Teil der Kantonsstrasse Nr. 237.1. Das Verkehrsaufkommen am Knoten ist insbesondere in den Morgen- und Abendstunden sehr hoch. Über den Knoten führen drei Linien des öffentlichen Verkehrs. Der Kreisel ist nicht nur in seiner Substanz stark beschädigt, er entspricht auch in seiner Gestaltung nicht mehr geltenden Sicherheitsanforderungen. So mündet die Ipsachstrasse nicht zentrisch in den Kreisel. Der von der SOCAR-Tankstelle herkommende Verkehr mündet in einem schleifenden Winkel in die Hauptstrasse in Richtung Nidau. Die Huebstrasse schliesst nicht direkt an den Kreisel an. Daher muss für die Einfahrt in den Kreisel ein Bereich der Allmendstrasse befahren werden.
Zur Behebung dieser Mängel ist eine Neugestaltung des Kreisels nötig. Das Zentrum des Kreisels wird um rund vier Meter nach Osten verschoben. Es wird ein Rechtsabbiegeverbot von der Ipsachstrasse in die Huebstrasse für schwere Motorfahrzeuge eingeführt. Die Fussgängerstreifen im Bereich des Kreisels werden angepasst und Schutzinseln erstellt. Zudem wird eine Bevorzugung des öffentlichen Verkehrs eingeführt.
Die Planung und Projektierung des neuen Kreisels hat sich über mehrere Jahre hingezogen, weil sie durch Beschwerden und Einsprachen über längere Zeit blockiert war. Im Rahmen eines Gutachtens vom 20. Juli 2022 wurde die Lärmbelastung der 31 angrenzenden Liegenschaften beurteilt. Bei insgesamt 18 Gebäuden wird der Imissionsgrenzwert überschritten und er kann auch mit dem Einbau eines lärmmindernden Belages nicht eingehalten werden. Deshalb müssen bei diesen Liegenschaften Schallschutzfenster eingebaut werden. Die dafür anfallenden Kosten von CHF 540 000 sind nicht aktivierbar und gehen zulasten der Erfolgsrechnung.
Die Gesamtkosten für die Kreiselsanierung belaufen sich auf rund CHF 3.1 Mio. Die Kosten zulasten des Kantons betragen CHF 1.9 Mio. Die betroffenen Gemeinden und die Werkeigentümer tragen separat ihre Kosten von insgesamt rund CHF 0.9 Mio. für ihre Infrastrukturen. Die Einwohnergemeinde Nidau als Eigentümerin der Allmendstrasse trägt zudem einen Anteil von CHF 377 000 an den Kosten des Kreiselneubaus. Die entsprechende Kostentragungsvereinbarung mit dem Kanton wurde an der Gemeinderatssitzung vom Dienstag, 13. Februar 2024 genehmigt und ist unterzeichnet. Entsprechend ist vorliegend gemäss Art. 26 Abs. 1 FHG von den Nettokosten zulasten des Kantons auszugehen.
Ein Verzicht oder ein Aufschub der Arbeiten würde die Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden gefährden, denn der Unfallschwerpunkt würde bestehen bleiben und der Strassenkörper könnte sich weiter verschlechtern, was die Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden weiter beeinträchtigen würde.
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler ‒ Bau- und Verkehrsdirektion