2024.BVD.3774
Biel, Bözingenfeld, Wechselstellung Bildungsareale. Verpflichtungskredit für die Ausführung
Rubrum
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 1172/2024 Datum RR-Sitzung: 20. November 2024 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Geschäftsnummer: 2024.BVD.3774 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Biel, Bözingenfeld, Wechselstellung Bildungsareale Bildung und Sporthallenprovisorium, Verpflichtungskredit für die Ausführung
Erwägungen
1. Gegenstand
Die Gebäude der drei kantonseigenen Bildungsareale an der Wasenstrasse, am Scheibenweg und an der Solothurnstrasse in Biel werden in den nächsten rund 15 Jahren umfassend instandgesetzt. Da die Arbeiten nicht während laufendem Schulbetrieb erfolgen können, soll auf einer Parzelle im Bözingenfeld, die der Kanton von der Stadt Biel im Baurecht übernehmen kann, ein temporärer Ersatzstandort bereitgestellt werden.
Mit dem beantragten Ausführungskredit von CHF 42 830 000 (Gesamtkosten von CHF 45 860 000 abzüglich der bereits bewilligten Projektierungskosten von CHF 3 030 000) soll eine Wechselstellung für Schulbauten realisiert werden. In den Gesamtkosten enthalten sind CHF 2 730 000 für Mobiliar und Umzug zu Lasten der BKD.
Der vorliegende Beschluss ergeht unter Vorbehalt der Genehmigung des Baurechtsvertrags durch den Bieler Stadtrat, die voraussichtlich am 21. November 2024 erfolgen wird.
2. Rechtsgrundlagen
‒ Mittelschulgesetz vom 27. März 2007 (MiSG; BSG 433.12), Art. 33, 59 und 64 ‒ Mittelschulverordnung vom 7. November 2007 (MiSV; BSG 433.121), Art. 70 ‒ Gesetz vom 14. Juni 2005 über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerG; BSG 435.11), Art. 16, 20 f.,25 f., 38 und 51 ‒ Verordnung vom 27. November 2002 über die Organisation und die Aufgaben der Bildungs- und Kulturdirektion (OrV BKD; BSG 152.221.181), Art. 9 und 12 ‒ Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau- und Verkehrsdirektion (OrV BVD; BSG 152.221.191), Art.14 ‒ Finanzhaushaltsgesetz vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0), Art. 21 ff. ‒ Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1), Art. 21 ff.
3. Massgebende Kreditsumme, Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe
Preisstand: Hochbaupreisindex Espace Mittelland, 1.April 2024, 143.0 Punkte (Basis Oktober 1998 = 100 Punkte)
Gesamtkosten CHF 45 860 000
bestehend aus Wechselstellung Bildungsbauten inkl. 8 % Reserven (zulasten BVD) CHF 43 130 000 Ausstattung und Umzug (zulasten BKD) CHF 2 730 000 Für die Ausgabenbefugnis massgebende Kreditsumme gemäss Art. 34 FHaV CHF 45 860 000 abzüglich bereits bewilligte Projektierungskosten (GRB vom 8. Juni 2022; 2021.BVD.6298) – CHF 3 030 000 Zu bewilligender Kredit CHF 42 830 000
Es handelt sich um einmalige, neue Ausgaben im Sinne von Art. 27 und 30 Abs. 1 FHG.
Teuerungsbedingte Mehrkosten werden mit dem vorliegenden Beschluss bewilligt (Art. 29 FHaV).
4. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr
Produktgruppe: Immobilienmanagement
Es handelt sich um einen Verpflichtungskredit gemäss Art. 32 FHG, der voraussichtlich mit folgenden Zahlungstranchen abgelöst wird. Die Ausgaben sind im Budget und in der Finanzplanung der Bau- und Verkehrsdirektion grösstenteils eingestellt. In der Finanzplanung der Bildungs- und Kulturdirektion werden sie noch beantragt.
Konto Bezeichnung Jahr 504000000 Erwerb + Erstellung Liegenschaften (VV) 2023 CHF 500 000 2024 CHF 1 500 000 2025 CHF 2 000 000 2026 CHF 30 130 000 2027 CHF 9 000 000 313000000 Übrige Dienstleistungen Dritter 2027 CHF 465 000 311000000 Büromöbel und Geräte 2027 CHF 2 265 000 Total CHF 45 860 000
Die ergänzenden Angaben zu den Investitionen befinden sich unter Ziffer 4.3 des Vortrags.
5. Finanzreferendum
Dieser Beschluss unterliegt der fakultativen Volksabstimmung und ist im Amtsblatt des Kantons Bern zu veröffentlichen.
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler ‒ Grosser Rat