2024.BVD.3859
Vernehmlassung des Bundes: Verpflichtungskredit für die Abgeltung von Leistungen des regionalen Personenverkehrs (RPV) für die Jahre 2026–2028. Stellungnahme des Kantons Bern
Rubrum
Regierungsrat
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RRB Nr.: 989/2024 16. Oktober 2024 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Vernehmlassung des Bundes: Verpflichtungskredit für die Abgeltung von Leistungen des regionalen Personenverkehrs für die Jahre 2026-2028 Stellungnahme des Kantons Bern
Sehr geehrter Herr Bundesrat Sehr geehrte Frau Direktorin Sehr geehrte Damen und Herren
Vielen Dank für die Möglichkeit zur Stellungnahme zum im Betreff genannten Geschäft.
Erwägungen
1. Grundsätzliches
Der Regierungsrat des Kantons Bern hält einleitend fest, dass sich das Instrument des Verpflichtungskredits für die Abgeltungen von Leistungen des regionalisierten Personenverkehrs (RPV) bewährt und der Bund sich in den vergangenen Jahren an den Ausbauten des Regionalverkehrs bei Bahn und Bus ohne Beitragskürzungen beteiligt hat. Das Instrument hat die Verlässlichkeit und Transparenz gegenüber früheren Jahren deutlich erhöht, was wir sehr schätzen.
Der Kanton Bern nimmt sodann zur Kenntnis, dass die finanzielle Steuerung des Bereichs im Rahmen des Projekts «Entflechtung 27 — Aufgabenteilung Bund-Kantone» in grundsätzlicher Hinsicht überprüft werden soll.
Der Regierungsrat würdigt die Absicht des Bundes, die jährlichen Beiträge an den RPV in den Jahren 2026-2028 zu erhöhen. Im Erläuterungsbericht wird die mögliche Entwicklung des Abgeltungsbedarfs ausgehend von den Erhebungen des Bundesamts für Verkehr (BAV) detailliert erläutert. Der daraus resultierende Abgeltungsbedarf für die Jahre 2026 bis 2028 ist mit CHF 3 850 Millionen jedoch deutlich höher als der nun vorgesehene Verpflichtungskredit von CHF 3 496 Millionen, der u.a. hohe Effizienzsteigerungen antizipiert.
Damit die Klimaziele im Verkehr erreicht werden können, ist eine Verlagerung der Mobilität auf den öffentlichen Verkehr unumgänglich und ein gezielter Ausbau des ÖV in den kommenden
Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 28.06.2024 I Version: 2 I Dok.-Nr.: 294202 I Geschäftsnummer: 2024.BVD.3859 1/4
Jahren somit unumgänglich. Zudem sollen neue Infrastrukturen der Bahn so rasch als möglich auch genutzt werden. Dies bedingt zusätzliche Abgeltungen seitens des Bundes und der Kantone. Mit dem vorliegenden Verpflichtungskredit 2026-2028 kann aus Sicht des Regierungsrates die Mitfinanzierung des Bundes im Regionalen Personenverkehr (RPV) nicht vollumfänglich sichergestellt werden, was zu einer Kostenverlagerung zu den Kantonen führen wird.
Die Kantone sind darauf angewiesen, dass der Bund wie in den vergangenen Jahren ein verlässlicher Mitbesteller und Partner bleibt. Der Verpflichtungskredit ist daher zu erhöhen.
2. Anträge
Antrag 1
Die Teuerung ist unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Kostendeckung vollumfänglich einzurechnen. Artikel 2 ist entsprechend zu ergänzen. Die Teuerungsanpassung des Verpflichtungskredits muss mit dem Faktor «Teuerung / durchschnittlicher Kostendeckungsgrad» erfolgen.
Begründung
Eine Teuerung von 1 Prozent führt bei einer durchschnittlichen Kostendeckung von 50% zwangsläufig zu einem Mehrbedarf. Wird dieser vollumfänglich durch Abgeltungen ausgeglichen (also nicht durch einen höheren Erlös (teurere Ticketpreise), so steigen die Abgeltungen um 2 Prozent. Der resultierende Abgeltungsbedarf der Berechnung des BAV inklusive Teuerung wäre somit CHF 3 889Millionen und damit CHF 393 Millionen höher als mit dem vorliegenden Verpflichtungskredit 2026-2028 vorgesehen. Die prognostizierte Teuerung und daraus resultierende Erhöhung des Kredits um CHF 61 Millionen reichen folglich nicht aus, um unter genannter Annahme eine effektive einprozentige Teuerung (CHF 76 Mio.) für die Jahre 2026 bis 2028 auszugleichen.
Antrag 2
Die Definition von Überangeboten (aus Sicht Bund zu tiefe Nachfrage im Verhältnis zum Angebot) ist zu überprüfen.
Begründung
Der Regierungsrat stellt immer wieder fest, dass die schematischen Überangebotsberechnungen die heutigen verkehrlichen Anforderungen und Kundenbedürfnisse nicht adäquat berücksichtigen. Zudem hat das BAV im Bestellprozess 2024 die Überangebotsberechnungen deutlich strikter umgesetzt als in früheren Jahren. Dies führte zu einer spürbaren Kostenverschiebung vom Bund zu den Kantonen. Die heutige Berechnungsmethodik führt insbesondere auf Buslinien mit einem potenzialgerecht dichten Takt zu einem Überangebot. Das entspricht nicht den Anforderungen an ein kundenfreundliches ÖV-Angebot, welches gerade in dicht besiedelten Räumen auch tagsüber eine genügende Taktdichte aufweisen muss. Der Kanton Bern wie auch andere Kantone erwarten deshalb, dass der Bund die Berechnungsmethodik überarbeitet. Die Reduktion der heutigen Überangebote bei stärkeren Linien würde zu einer nur leicht höheren Mitfinanzierung des Bundes führen. Im Verpflichtungskredit 2026-2028 ist dies zu berücksichtigen.
Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 10.10.2024 I Version: 211 Dok.-Nr.: 3500575 I Geschäftsnummer: 2024.BVD.3859 2/4
Antrag 3
Der Verpflichtungskredit RPV des Bundes 2026-2028 ist insgesamt um rund CHF 190 Millionen zu erhöhen. Mit einem Verpflichtungskredit RPV 2026-2028 in der Grössenordnung von CHF 3 700 Millionen sollte die Finanzierung des gesetzlich vorgegebenen Bundesanteil am Regionalverkehr von schweizweit 50% sichergestellt werden können.
Begründung
Die prognostizierte Teuerung löst bereits einen höheren Abgeltungsbedarf aus, als aktuell im Verpflichtungskredit an Mehrmitteln eingestellt ist (vgl. vorgängige Erläuterungen).
Für die im erläuternden Bericht erwähnten lnvestitionsfolgekosten, die Dekarbonisierung und Angebotsausbauten stehen bei einem Verpflichtungskredit von CHF 3 496 Millionen somit keine Mittel mehr zur Verfügung.
Die im Erläuterungsbericht erwähnten Annahmen, wie sich die Differenz von CHF 354 Millionen zwischen dem geschätzten Abgeltungsbedarf und dem deutlich tieferen Verpflichtungskredit auflösen sollen, kann der Regierungsrat des Kantons Bern nur beschränkt nachvollziehen. Der Regierungsrat teilt zwar die Einschätzung, dass die vom BAV bei den Transportunternehmen durchgeführte Erhebung zu einem tendenziell überhöhten Bedarf geführt hat. Eine Reduktion dieser Mehrkosten dürfte von den Transportunternehmen über Effizienzsteigerungen erreichbar sein. Die im Entwurf des Verpflichtungskredits vorgesehene Reduktion im Umfang von rund 350 Mio. erachtet der Regierungsrat jedoch als zu hoch und unrealistisch.
Die den Kanton Bern betreffenden Projekte sind bereits im Bau oder weit fortgeschritten. Entsprechend gehen wir davon aus, dass diese Folgekosten sich in den Offerten niederschlagen werden und weder später anfallen noch von den Transportunternehmen kompensiert werden können.
Angebotsseitig wird der Grosse Rat des Kantons Bern im Frühjahr 2026 mit dem Angebotsbeschluss 2027-2030 die Stossrichtung für weitere Angebotsausbauten festlegen. Es ist davon auszugehen, dass das ÖV-Angebot bei ausgewiesener Nachfrage und unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit wie in den vergangenen Jahren nachfrageorientiert punktuell optimiert und insgesamt verbessert wird.
Der Regierungsrat stellt grundsätzlich fest, dass die Bestrebungen der Transportunternehmen zu Kostenoptimierungen an Grenzen stossen. Insbesondere regulatorische Vorgaben des Bundes sind ein stetiger Kostentreiber. Auf der Einnahnnenseite sehen wir nur begrenzt Handlungsmöglichkeiten. Im Konkurrenzkampf mit dem motorisierten Individualverkehr und unter Berücksichtigung der Klimathematik sind regelmässige Preiserhöhungen im ÖV nicht zielführend. Dank dem Nachfragewachstum und damit einer Erhöhung der Erlöse können Kostensteigerungen nur in beschränktem Ausmass aufgefangen werden, was in die Überlegungen des Regierungsrats eingeflossen ist.
Mit einer Kredithöhe von knapp CHF 3 700 Millionen sollten die angestrebten Ziele bezüglich Angebots- und Qualitätsverbesserungen zur ÖV-Attraktivierung, der Dekarbonisierung und die Effizienzziele der Energiestrategie 2050 des Bundes erreicht werden können.
Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 10.10.2024 I Version: 21 1 Dok.-Nr.: 3500575 1 Geschäftsnummer: 2024.BVD.3859 3/4
Der Regierungsrat dankt Ihnen für die Berücksichtigung seiner Anliegen.
Freundliche Grüsse
Im Namen des Regierungsrates
Evi Allemann Christoph Auer Regierungspräsidentin Staatsschreiber
Verteiler — Bau- und Verkehrsdirektion — Finanzdirektion - VVirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion
Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung 0.10.2024 I Version: 211 Dok.-Nr.: 35005751 Geschäftsnummer: 2024.BVD.3859 4/4