Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

2024.BVD.5288

Vernehmlassung des Bundes: Solidarbürgschaften zugunsten des Autoverlads. Stellungnahme des Kantons Bern

Kanton Bern Canton de Berne

Regierungsrat

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RRB Nr.: 1088/2024 6. November 2024 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Vernehmlassung des Bundes: Solidarbürgschaften zugunsten des Autoverlads Stellungnahme des Kantons Bern

Sehr geehrter Herr Kommissionspräsident Sehr geehrte Damen und Herren

Der Regierungsrat des Kantons Bern bedankt sich für die Möglichkeit der Stellungnahme zur im Betreff genannten Vorlage.

Der Autoverlad steht an einer Schnittstelle zwischen Strassenverkehr und Eisenbahn. Es wird befürchtet, dass die Tarife beim Autoverlad ansteigen könnten und damit ein umwelttechnisch nachteiliger Rückverlagerungseffekt auf die Strasse resultieren würde. U.a. deshalb soll das Instrument der Gewährung von Solidarbürgschaften durch den Bund, das beim regionalen Personenverkehr bereits zur Anwendung kommt, neu auch beim Autoverlad zur Anwendung kommen. Mittels der angedachten Solidarbürgschaften sind bei den Betreibern des Autoverlads in der Regel tiefere Zinsbelastungen bei der Beschaffung von Fremdkapital für die Finanzierung ihrer Betriebsmittel zu erwarten, was sich wiederum positiv auf den Abgeltungsbedarf des Bundes als Besteller auswirkt. Der Bund rechnet mit maximalen Einsparungen von CHF 1,5 Mio. pro Jahr.

U.a. der für den Kanton Bern relevante Autoverlad am Lötschberg ist nach Ihren eigenen Ausführungen aktuell kostendeckend möglich, weil «wesentliche Investitionen in der Vergangenheit à fonds perdu erfolgten und daher keine lnvestitionsfolgekosten zu tragen sind» (vgl. erläuternder Bericht, S. 4). Aufgrund der Regelung im Subventionsgesetz gelten Bürgschaften als Finanzhilfen. Solange ein Autoverlad eigenwirtschaftlich betrieben wird, ist daher keine Solidarbürgschaft durch den Bund möglich, da sonst durch Subventionsmittel Gewinne ermöglicht würden. Aktuell von den Änderungen profitieren könnte somit einzig die Betreiberin des Autoverlads am Furka, die momentan vom Bund Abgeltungen erhält. Ob beispielsweise auch der Verlad am Lötschberg künftig weiterhin eigenwirtschaftlich betrieben werden kann, ist heute nicht abschliessbar vorhersehbar. Sollte sich die Situation dereinst ändern (z.B. nach Beschaffung von neuem Rollmaterial oder Investitionen in die Infrastruktur), geht der Kanton Bern davon aus, dass auch die BLS als Betreiberin des Autoverlads am Lötschberg von Solidarbürgschaften des

Bundes profitieren könnte, um auf dem Finanzmarkt vorteilhafte Konditionen zu erwirken und um den Grad der Eigenwirtschaftlichkeit in der Folge wieder zu verbessern.

Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 11.09.2024 I Version: 2 Dok.-Nr.: 295055 I Geschäftsnummer: 2024.BVD.5288 1/2

Kanton Bern Canton de Berne

Der Regierungsrat stimmt der Vorlage zu und dankt Ihnen für die Kenntnisnahme seiner Ausführungen.

Freundliche Grüsse

Im Namen des Regierungsrates /.

Evi Allemann Christoph Auer Regierungspräsidentin Staatsschreiber

Verteiler — Bau- und Verkehrsdirektion

Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 11.09.2024 I Version: 6 I Dok.-Nr.: 3593698 I Geschäftsnummer: 2024.BVD.5288 2/2