2024.BVD.5759
Gemeinde Brienz; Verlegung Bushaltekanten Bahnhofplatz Brienz (410.20388); Ausführungsbeschluss zum Investitionsrahmenkredit Strasse 2018-2021 und zum Rahmenkredit Investitionsbeiträge öffentlicher Verkehr 2022-2026 (Projekt 2024_09)
Rubrum
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 14/2025 Datum RR-Sitzung: 15. Januar 2025 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Geschäftsnummer: 2024.BVD.5759 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Gemeinde Brienz; Verlegung Bushaltekanten Bahnhofplatz Brienz (410.20388); Ausführungsbeschluss zum Investitionsrahmenkredit Strasse 2018-2021 und zum Rahmenkredit Investitionsbeiträge öffentlicher Verkehr 2022-2026 (Projekt 2024_09)
Erwägungen
1. Gegenstand
Mit einer aus dem Investitionsrahmenkredit Strasse abzulösenden Summe von CHF 776 000 (Gesamtkosten von CHF 1 915 000 abzüglich zugesicherter Beiträge der Gemeinde und der Zentralbahn von CHF 553 000 und des Kostenanteils der bernischen Gemeinden an die Investitionsbeiträge öffentlicher Verkehr von CHF 137 000 sowie bereits bewilligte Kosten von CHF 175 000 für die Projektierung) soll die Verlegung der Bushaltekanten am Bahnhofplatz Brienz, Kantonsstrasse Nr. 6 Interlaken – Wilerbrücke, finanziert werden.
Das Amt für öffentlichen Verkehr und Verkehrskoordination leistet an die Verbesserung der Umsteigeanlage Bahn – Bus einen Pauschalbeitrag von CHF 411 000 aus dem Rahmenkredit Investitionsbeiträge an den öffentlichen Verkehr 2022-2026. Daran beteiligen sich die bernischen Gemeinden mit einem Drittel (CHF 137 000). Die Nettoausgabe zulasten Kanton Bern für den ÖV-Anteil beträgt somit CHF 274 000.
Die Nettoausgabe zulasten Kanton Bern beträgt insgesamt CHF 1 225 000.
2. Rechtsgrundlage
‒ Strassengesetz vom 4. Juni 2008 (SG; BSG 732.11), Art. 38 ff. ‒ Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV; BSG 732.111.1), Art. 1, 17 ff. ‒ Verordnung des UVEK vom 18. Januar 2011 über das Rechnungswesen der konzessionierten U nternehmen (RKV; SR 742.221) ‒ Gesetz vom 16. September 1993 über den öffentlichen Verkehr (ÖVG; BSG 762.4), Art. 4, 5, und 12 ‒ Gesetz vom 27. November 2000 über den Finanz- und Lastenausgleich (FILAG; BSG 631.1), Art. 29 ‒ Finanzhaushaltsgesetz vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0), Art. 21 ff. ‒ Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1), Art. 21 ff. ‒ Strassennetzplan 2022–2037, genehmigt mit RRB 702/2021 vom 9. Juni 2021 (2020.BVD.3739) ‒ Investitionsrahmenkredit Strasse 2018–2021, GRB vom 7. September 2017 (2017.RRGR.320) ‒ Strassenplan vom 24. Oktober 2024 ‒ GRB vom 10. März 2021 «Rahmenkredit Investitionsbeiträge an den öffentlichen Verkehr 2022– 2025», (2020.BVD.3722) verlängert bis Ende 2026 (2023.BVD.4260) ‒ RRB 1232/2016 «Richtlinie des Regierungsrates über die Zuständigkeiten bei der Finanzierung
von Investitionen im öffentlichen Verkehr»
3. Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe / Zuständigkeit gemäss Rahmenkredit
Es handelt sich um einmalige, neue Ausgaben gemäss Art. 27 und 30 Abs. 1 FHG, die über Rahmenkredite finanziert werden. Soweit sie für den baulichen Unterhalt anfallen, sind die Ausführungsbeschlüsse gemäss Art. 57 SG in der delegierten Ausgabenkompetenz der Bau- und Verkehrsdirektion. Gemäss Art. 54 SG ist der Regierungsrat für die Ausführungsbeschlüsse zu den Investitionsrahmenkrediten Strasse zuständig.
Praxisgemäss werden die auf den Strassenbau entfallenden Ausgaben nur einem Rahmenkredit entnommen. Das vorliegende Projekt wird aus dem Investitionsrahmenkredit Strasse finanziert, weil mehr als CHF 500 000 der Ausgaben Neuinvestitionen betreffen.
4. Massgebende Kreditsumme
4.1 Gesamtkostenzusammenstellung
Teilbereich Veloabstellanlage CHF 100 600 Teilbereich Zufahrtsrampe Liegenschaft Parz. 2699 CHF 64 400 Teilbereich Zufahrt Velounterstand + Zufahrt Parz. 2699 + Treppe zu Perron Zentralbahn CHF 145 400 Teilbereich Parkfeld Reisecar + Grünstreifen aus Busplatz + Perrondach + Sitzbänke CHF 260 300 Teilbereich Busplatz (inkl. Rückbau Haltekanten W est) CHF 1 290 100 Teilbereich Anpassung Fahrleitungsmasten Zentralbahn CHF 54 200 Gesamtkosten CHF 1 915 000 ./. Kostenanteil der Gemeinde Brienz für Zusatzbestellungen – CHF 421 000 ./. Kostenanteil der Zentralbahn – CHF 132 000 Kosten zulasten Kanton CHF 1 362 000 ./. Gemeindedrittel – CHF 137 000 Nettokosten zulasten Kanton CHF 1 225 000 ‒ davon Anteil Strasse (BVD/TBA), netto CHF 951 000 ‒ davon Anteil ÖV (BVD/AÖV), netto CHF 274 000
4.2 Strassenbau aus Investitionsrahmenkredit Strasse
Preisbasis April 2024; Produktionskostenindex (PKI) des Schweizerischen Baumeisterverbandes - Vertragsteuerung; Schweizerischer Baupreisindex des Bundesamtes für Statistik - Indexteuerung.
Kosten exkl. zugesicherte Beiträge Dritter CHF 1 362 000 ./. Total Investitionsbeiträge an den öffentlichen Verkehr (pauschal) – CHF 411 000 Kosten zulasten Investitionsrahmenkredit Strasse 2018-2021 (TBA OIK I) CHF 951 000 ./. bereits bewilligte Projektierungskosten – CHF 175 000 (Ausgabenbewilligungen TBA/BVD vom 15.07.2021, 25.08.2022 und 08.10.2024) Total zu bewilligende Ausgaben CHF 776 000
Die Kosten zulasten Investitionsrahmenkredit Strasse entfallen auf: ‒ Baulichen Unterhalt gemäss Art. 56 SG (Belagserneuerungen) CHF 49 000 ‒ Neuinvestitionen gemäss Art. 52 SG (Neubau Bushalte- und Buswendeplatz) CHF 902 000 Für die Ausgabenbefugnis massgebende Ausgaben CHF 902 000 (gemäss Art. 34 und in analoger Anwendung von Art. 26 Abs. 2 FHaV)
Teuerungsbedingte Mehrkosten werden mit diesem Beschluss mitbewilligt (Art. 29 FHaV).
4.3 Verbesserung Umsteigeanlagen finanziert aus Rahmenkredit für den öffentlichen Verkehr
Investitionsbeiträge an den öffentlichen Verkehr (AöV) CHF 411 000 Anteil der bernischen Gemeinden (30 % / Art. 12 ÖVG / Art. 29 FILAG) – CHF 137 000 Für die Ausgabenbefugnis massgebende Summe gemäss Art. 32 FHaV CHF 274 000
Projekt- sowie teuerungsbedingte Mehrkosten des ÖV-Anteils sind ausgeschlossen. Es handelt sich um einen Pauschalbeitrag.
Die Kosten werden à-fonds-perdu finanziert.
5. Stand der Rahmenkredite
5.1 Investitionsrahmenkredit Strasse 2018–2021
Bewilligte Rahmenkreditsumme CHF 297 455 000 ./. bereits verpflichtet – CHF 297 365 574 Nicht verpflichtete Rahmenkreditsumme CHF 89 426 aus abgerechneten Projekten freigewordene Mittel CHF 8 942 777 Noch verfügbare Kreditsumme (Stand am 16. Oktober 2024)* CHF 9 032 203 Investitionsbetrag gemäss vorliegendem Beschuss – CHF 776 000 Stand Rahmenkredit Strasse neu CHF 8 256 203
* Dabei handelt es sich um eine Momentaufnahme, da die Mittel des Rahmenkredits laufend von verschiedenen gemäss
Ziffer 5 des Rahmenkredits zuständigen Organen abgelöst wird.
5.2 Rahmenkredit Investitionsbeiträge öffentlicher Verkehr 2022-2026
Mit GRB vom 10. März 2021 bewilligte Rahmenkreditsumme 2022–2025 CHF 121 000 000 Mit GRB vom 6. März 2024 bewilligter Zusatzkredit für die Verlängerung bis Ende 2026 CHF 19 000 000 Total bewilligte Rahmenkreditsumme CHF 140 000 000 ./. bereits verpflichtet – CHF 76 544 033 Noch verfügbare Kreditsumme (Stand am 18. November 2024) CHF 63 455 967 Investitionsbeitrag gemäss vorliegendem Beschluss – CHF 274 000 Stand Rahmenkredit ÖV neu CHF 63 181 967
6. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr
Produktgruppen: Infrastrukturen und Öffentlicher Verkehr und Verkehrskoordination
Ausführungsbeschluss gemäss Art. 28 FHaV zu Rahmenkredit gemäss Art. 34 FHG der voraussichtlich mit folgenden Zahlungen abgelöst wird, die im Budget und in der Finanzplanung enthalten sind:
Konto Budgetrubrik Jahr Betrag 501000000 Tiefbauamt, Bau von Kantonsstrassen bisher CHF 162 000 2025 CHF 1 218 000 2026 CHF 124 000 Total Total CHF 1 504 000
Das Tiefbauamt wird zum Mitteleinsatz ermächtigt. Die Beiträge der Gemeinde und der Zentralbahn über das Konto 611000000 und der Beitrag des AÖV durch interne Leistungsverrechnung vereinnahmt.
Der Beitrag des Amts für öffentlichen Verkehr und Verkehrskoordination wird durch interne Leistungsverrechnung geleistet.
7. Angaben zu den Investitionen
7.1 Art der Investitionsausgabe
Total Investitionsausgaben Davon wertvermehrend Davon werterhaltend Reserve in % 1 504 000 1 504 000 0 -
7.2 Bezug zur gesamtkantonalen Investitionsplanung
(Jahrestranchen ohne Reserven. Allfällige Beiträge Dritter bereits abgezogen)
In Mio. CHF Total bisher 2025 2026 2027 2028 Folgejahre Nettoinvestitionen aktuell 951 000 162 000 649 000 0 0 0 In der GKIP 2024 eingestellt 0 0 0 0 0 0 0
Das Projekt 410.20388 ist in der gesamtkantonalen Investitionsplanung unter der Sammelposition «Sammelvorhaben Neu- und Ausbau Kantonsstrassen» aufgeführt.
7.3 Abschreibungsaufwand
Anlageklasse Betrag in CHF Nutzungsdauer Jährliche Abschreibung
Ober-/Unterbau Kantonsstrassen 902 000 40 22 550
Deckbelag Kantonsstrassen 49 000 12 4 083
Die zu ersetzenden Bauteile sind abgeschrieben und verursachen keinen ausserordentlichen Abschreibungsaufwand.
8. Begründung
Der Bahnhofplatz Brienz liegt an der Kantonsstrasse Nr. 6 Interlaken – Wilerbrücke. Hier halten und wenden die Postautos und ermöglichen den Umstieg auf die Zentralbahn, die Brienz Rothorn Bahn und die BLS-Schiffe auf dem Brienzersee. Damit ist der Bahnhofplatz Brienz ein wichtiger Umsteigeknoten des öffentlichen Verkehrs. Die Bushaltekanten befinden sich heute auf dem Grundstück der Zentralbahn AG westlich des Bahnhofgebäudes. Sie sind Bestandteil der Kantonsstrasse gemäss Art. 1 SV und sollten die Anforderungen an einen hindernisfreien Verkehrsraum gemäss Behindertengleichstellungsgesetz erfüllen. Sie können am bestehenden Standort nicht BehiG-konform umgebaut werden, weil es am nötigen Platz fehlt. Zudem benötigt die Zentralbahn diese Fläche mittelfristig für die Erstellung einer Personenunterführung. Daher müssen die Bushaltekanten am Bahnhof Brienz neu angeordnet werden.
Der neue Standort ist auf dem Platz östlich des Bahnhofgebäudes der Zentralbahn AG vorgesehen. Die Zentralbahn AG ist bereit, die entsprechende Grundstückfläche zugunsten eines neuen Bushalte- und Buswendeplatzes abzutreten und die hier befindlichen, bewirtschafteten Parkplätze aufzugeben. Das Projekt wurde in enger Zusammenarbeit mit der Zentralbahn AG, der Postauto AG (heutige Betreiberin der Buslinien) und der Gemeinde Brienz entwickelt. Es erfüllt auf dem knappen zur Verfügung stehenden Raum alle Anforderungen des Bus- und Bahnbetriebs und entspricht dem kantonalen Standard. Die eisenbahnrechtlichen Zustimmungen der Zentralbahn AG und der benachbarten Brienz Rothorn Bahn AG liegen vor.
Bauherrin ist eine Co-Bauherrengemeinschaft aus dem Kanton Bern, der Einwohnergemeinde Brienz und der Zentralbahn AG, unter der Federführung des Kantons. Die Vereinbarung über die Kostentragung ist unterzeichnet.
Es sind umfangreiche Bauarbeiten nötig. Wegen der teilweise längeren Standzeiten der Busse und der sehr engen W enderadien soll der gesamte Busplatz mit einer Betonfahrbahn ausgestattet werden, damit er den grossen Belastungen des Busbetriebs standhalten kann. Es ist langfristig die wirtschaftlichste Lösung.
Die alte, nicht mehr benützte Verladerampe des denkmalgeschützten Bahnhofgebäudes der Zentralbahn muss teilweise rückgebaut werden. Die Zustimmung der kantonalen Denkmalpflege liegt vor. Ein Mast der Fahrleitungen der Zentralbahn muss verschoben werden und ein Schopf der Zentralbahn muss weichen. Die heutigen gedeckten Veloständer werden verlegt. Es entstehen drei neue Haltekanten, wobei eine Haltekante überlang ist und Platz für zwei Busse bietet. Diese überlange Haltekante liegt unmittelbar neben dem Perron der Zentralbahn und wird einen gedeckten Wartebereich aufweisen.
Das AÖV leistet einen Beitrag von CHF 411 000 an Umsteigeanlagen aus dem Rahmenkr edit für den öffentlichen Verkehr, wie sie in Ziffer 3.2.1, 3.2.2 und 6 des Vortrags zum Grossratsbeschluss vom 10. März 2021 über den Rahmenkredit 2022-2025 und in Ziffer 7.3 der Richtlinie des Regierungsrates über die Zuständigkeiten bei der Finanzierung von Investitionen im öffentlichen Verkehr vorgesehen sind.
Massgebend für den ÖV-Beitrag sind Kosten für die Verbesserung der Umsteigewege, der Warteanlagen und der Zu und W egfahrten sowie für die Hindernisfreiheit.
Das Projekt soll im Jahr 2025 realisiert werden und ist mit notwendigen Anpassungen an der Bahninfrastruktur der Zentralbahn AG koordiniert.
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler ‒ Bau- und Verkehrsdirektion