2024.BVD.734
Bernmobil; Kantonsbeitrag an den Gleisersatz Kornhausbrücke nach Art. 4 und 5 ÖVG / Projekt RK 2024_03
Rubrum
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 410/2024 Datum RR-Sitzung: 1. Mai 2024 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Geschäftsnummer: 2024.BVD.734 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Bernmobil; Kantonsbeitrag an den Gleisersatz Kornhausbrücke nach Art. 4 und 5 ÖVG / Pro-
Erwägungen
1. Gegenstand
Bewilligung eines Investitionsbeitrags von insgesamt CHF 7 532 000 an Bernmobil für die Sanierung der Kornhausbrücke. Gemäss Art. 12 ÖVG und Art. 29 FILAG beteiligen sich die bernischen Gemeinden mit einem Drittel (CHF 2 511 000) am Gesamtbeitrag des Kantons.
Die Nettoausgabe zulasten Kanton Bern beläuft sich auf CHF 5 021 000.
Der Kanton Bern leistet Bernmobil CHF 4 000 000 als bedingt rückzahlbares Darlehen und CHF 3 532 000 als à-fonds-perdu-Beitrag.
2. Rechtsgrundlagen
‒ Verordnung des UVEK vom 18. Januar 2011 über das Rechnungswesen der konzessionierten Unternehmen (RKV; SR 742.221) ‒ Gesetz vom 16. September 1993 über den öffentlichen Verkehr (BSG 762.4), Art. 4, 5, und 12 ‒ Gesetz vom 27. November 2000 über den Finanz- und Lastenausgleich (FILAG; BSG 631.1), Art. 29 ‒ Finanzhaushaltsgesetz vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0), Art. 21 ff. ‒ Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1), Art. 21 ff. ‒ GRB vom 10. März 2021 «Rahmenkredit Investitionsbeiträge an den öffentlichen Verkehr 2022– 2025», (2020.BVD.3722) ‒ RRB 1232/2016 «Richtlinie des Regierungsrates über die Zuständigkeiten bei der Finanzierung von Investitionen im öffentlichen Verkehr»
3. Ausgabenart, rechtliche Qualifikation der Ausgabe und Zuständigkeit gemäss Rahmenkredit
Es handelt sich um einmalige, neue Ausgaben gemäss Art. 27 und 30 Abs. 1 FHG zulasten des Rahmenkredits «Investitionsbeiträge an den öffentlichen Verkehr 2022–2025». Gemäss Ziffer 5 des Grossratsbeschlusses vom 10. März 2021 ist der Regierungsrat zuständiges Organ nach Art. 34 Abs. 2 Bst. a FHG für die Mittelverwendung und den Vollzug des Rahmenkredits.
4. Massgebende Kreditsumme
4.1 Kostenaufstellung
Mehrkosten für Busumleitung und Tramersatz CHF 574 500 Eigenleistungen Bernmobil Gleisbau und Fahrbahnbau CHF 1 108 800 Gleisbau CHF 5 060 800 Fahrleitungsbau CHF 1 120 000 Baumeister CHF 5 200 500 Umleitung Strassenverkehr CHF 1 026 000 Projektkommunikation CHF 169 000 Honorare Gesamtleitung / Projektbegleitung CHF 1 595 300 Kosten für Tramüberführung und -bewachung am Eigerplatz CHF 403 000 Unvorhergesehenes CHF 1 082 000 Gesamtkosten CHF 17 339 900 ./. Anteil Bernmobil – CHF 10 072 400 Anteil Kanton Bern (brutto) CHF 7 267 500 + Vorsteuerabzugskürzungen (MWST) auf à-fonds-perdu-Beiträgen CHF 264 500 Kosten zulasten Kanton und Gemeinden CHF 7 532 000 ./. Anteil der bernischen Gemeinden (Art. 12 ÖVG / Art. 29 FILAG) – CHF 2 511 000 Zu bewilligende Ausgaben zulasten Kanton CHF 5 021 000
Der Kanton Bern leistet CHF 4 000 000 an die aktivierbaren Investitionen als bedingt rückzahlbares Darlehen. Die nicht aktivierbaren Kosten in Höhe von CHF 3 532 000 werden à-fonds-perdu finanziert. Massgebend für die Aktivierungsfähigkeit ist die Verordnung des UVEK über das Rechnungswesen der konzessionierten Unternehmen (RKV).
Projekt- und teuerungsbedingte Mehrkosten zu Lasten des Kantons Bern sind ausgeschlossen.
5. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr
Produktgruppe: Öffentlicher Verkehr und Verkehrskoordination
Es handelt sich um einen Ausführungsbeschluss gemäss Art. 28 FHaV zu einem Rahmenkredit gemäss Art. 34 FHG, der voraussichtlich mit folgenden Zahlungstranchen abgelöst wird, die im Budget und in der Finanzplanung der Bau- und Verkehrsdirektion eingestellt sind:
Konto Bezeichnung Jahr 363400706 àfp ÖV-Investitionsbeiträge ÖV 2024 CHF 794 0000 2025 CHF 2 738 000 Eigene Investitionsbeiträge an öffentliche Unter- 564000000 2025 CHF 4 000 000 nehmungen (bedingt rückzahlbar) Total CHF 7 532 000
Das Amt für öffentlichen Verkehr und Verkehrskoordination wird zum Mitteleinsatz ermächtigt. Die entsprechenden Gemeindebeiträge werden über das Konto 4632000000 vereinnahmt.
6. Stand des Rahmenkredits «Investitionsbeiträge an den öffentlichen Verkehr 2022–2025»
Bewilligte Rahmenkreditsumme 2022–2025 CHF 121 000 000 ./. bereits beansprucht – CHF 63 347 233 noch offene Kreditsumme (Stand am 29.02.2024*) CHF 57 652 767 Investitionsbeitrag des vorliegenden Finanzierunggesuches – CHF 5 021 000 Stand Rahmenkredit neu CHF 52 631 767
7. Angaben zu den Investitionen
7.1 Art der Investitionsausgabe
Total Investitions- Davon wertvermehrend Davon werterhaltend Reserve in % ausgaben 4 000 000 4 000 000 0
7.2 Bezug zur gesamtkantonalen Investitionsplanung (GKIP)
Hinweis: Die GKIP beinhaltet nur die rückzahlbaren und bedingt rückzahlbaren Investitionsbeiträge, die über die Investitionsrechnung (IR) geleistet werden. Die als à-fonds-perdu geleisteten Investitionsbeiträge erfolgen über die Erfolgsrechnung (ER). (Jahrestranchen ohne Reserven. Allfällige Beiträge Dritter bereits abgezogen.) Folge- In Mio. CHF Total 2024 2025 2026 2027 jahre Nettoinvestitionen aktuell 2.7 2.7 In der GKIP 2023 eingestellt 5.3 5.3
Der aktuelle Planungsstand hat ergeben, dass Bernmobil mehr Eigenmittel reinvestieren können als in der GKIP 2023 angenommen. Daher ist der Bedarf an bedingt rückzahlbaren Darlehen tiefer. Zudem verschiebt sich die Ausgabe zeitlich um ein Jahr.
7.3 Abschreibungsaufwand
Jährliche Abschrei- Anlageklasse Betrag in CHF Nutzungsdauer bung Eigene Investitionsbeiträge an öffentliche Un- 2 666 667 20 133 333 ternehmungen (bedingt rückzahlbar)
Die zu ersetzenden Bauteile sind abgeschrieben und verursachen keinen ausserordentlichen Abschreibungsaufwand.
7.4 Weitere Folgekosten
Die a-fonds-perdu-Beiträge des Kantons decken die nicht aktivierbaren Kosten des Projekts. Daher entstehen aus diesem Beitrag keine Folgekosten in Form von Abschreibungen. Jedoch generieren die aktivierbaren Investitionen bei Bernmobil Abschreibungen, die durch den Kanton über die Abgeltungen der Sparte Infrastruktur finanziert werden. Die dafür notwendigen Mittel sind in der Finanzplanung der BVD vorgesehen.
Die voraussichtliche Nutzungsdauer der neuen Gleisanlagen beträgt 20 Jahre. Die geplanten aktivierbaren Kosten betragen CHF 13.9 Mio. Somit werden die jährlichen Abschreibungen, welche über Abgeltungen mitfinanziert werden, voraussichtlich CHF 694 255 betragen.
8. Begründung
Die Gleis- und Fahrleitungsanlagen der Tramlinie 9 auf der Kornhausbrücke erreichen nach rund 25 Jahren das Ende ihrer Lebensdauer. Auf der 350 m langen Brücke werden die Gleise und die Fahrleitung erneuert. Der Projektperimeter reicht altstadtseitig bis zum Anschluss an die bereits sanierten Gleisanlagen auf dem Kornhausplatz und quartierseitig bis zur Haltestelle Kursaal.
Bernmobil und die Stadt Bern bilden eine Bauherrengemeinschaft. Die Federführung liegt beim Tiefbauamt der Stadt Bern. Die Stimmberechtigten der Stadt Bern haben dem Vorhaben am 18. Juni 2023 zugestimmt. Der vorliegende Kreditantrag betrifft nur die Kosten der Bernmobil.
Es wird ein neues Gleisoberbausystem analog demjenigen auf der Kirchenfeldbrücke eingesetzt. Die Gleise werden in einem Stahltrog eingelassen und mit einer flexiblen Vergussmasse ausgegossen. Sie sind damit elastisch gelagert und verursachen weniger Lärm.
Das Gleisoberbausystem und der Belag werden mittels Stahlkanal getrennt. Das reduziert den Unterhaltsaufwand bedeutend und ein künftiger Schienenersatz kann praktisch komplett im Stahltrog durchgeführt werden, ohne dass der Strassenbelag erneuert werden muss. Die Breite der asphaltierten Fahrbahnfläche für den Veloverkehr kann erhöht werden, weil die Fugen nicht mehr ausfransen. Damit kann die Sicherheit für den Veloverkehr verbessert werden.
Die Stadt wird gleichzeitig den gesamten Belag und die Entwässerung und Beleuchtung ersetzen und Ertüchtigungsmassnahmen an der Brücke und Ergänzungen an den Werkleitungen vornehmen.
Während der Realisierung im Jahr 2025 wird die Kornhausbrücke für den ÖV und den MIV während rund 9 Monaten gesperrt. Für die unterbrochene Buslinie 10 und Tramlinie 9 werden Umleitungen bzw. Ersatzbusse via Lorrainebrücke eingesetzt.
Das Depot Bolligenstrasse ist während dieser Zeit ebenfalls vom Tramnetz abgeschnitten. Deshalb müssen die Trams an den Eigerplatz überführt und dort teilweise ausserhalb des Depots abgestellt werden. Auch der Tramunterhalt wird während dieser Zeit im Depot Eigerplatz durchgeführt.
Die entsprechenden Mehrkosten für die Umleitungen und das Depotprovisorium am Eigerplatz sind im Beitragsgesuch der Bernmobil miteingerechnet.
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler ‒ Bau- und Verkehrsdirektion