2024.BVD.793
Aare Seeland mobil (asm); Kantonsbeitrag an die Sanierung der Standseilbahn Ligerz - Prêles nach Art. 4 und 5 ÖVG / Projekt RK 2024_04
Rubrum
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 889/2024 Datum RR-Sitzung: 4. September 2024 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Geschäftsnummer: 2024.BVD.793 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Aare Seeland mobil (asm); Kantonsbeitrag an die Sanierung der Standseilbahn Ligerz - Prêles nach Art. 4 und 5 ÖVG / Projekt RK 2024_04
Erwägungen
1. Gegenstand
Bewilligung eines Investitionsbeitrags von insgesamt CHF 1 704 000 an die Sanierung der Standseilbahn Ligerz - Prêles. Gemäss Art. 12 ÖVG und Art. 29 FILAG beteiligen sich die bernischen Gemeinden mit einem Drittel (CHF 568 000) am Gesamtbeitrag des Kantons.
Die Nettoausgabe zulasten Kanton Bern beläuft sich auf CHF 1 136 000.
Der Beitrag an die asm wird als rückzahlbares Darlehen geleistet.
2. Rechtsgrundlagen
‒ Eisenbahngesetz (EBG, SR 742.101) ‒ Bundesgesetz über die Personenbeförderung (Personenbeförderungsgesetz, PBG; SR 745.1) ‒ Bundesgesetz über Seilbahnen zur Personenbeförderung (Seilbahngesetz, SebG; SR 743.01) ‒ Verordnung über die Konzessionierung, Planung und Finanzierung der Bahninfrastruktur (KPFV; SR 742.120) ‒ Wegleitung Finanzierung von Investitionen abgegoltener Seilbahnen (BAV, Stand: 5. Juni 2019) ‒ Verordnung des UVEK vom 18. Januar 2011 über das Rechnungswesen der konzessionierten Unternehmen (RKV; SR 742.221) ‒ Gesetz vom 16. September 1993 über den öffentlichen Verkehr (ÖVG; BSG 762.4), Art. 4, 5, und ‒ Gesetz vom 27. November 2000 über den Finanz- und Lastenausgleich (FILAG; BSG 631.1), Art. 29 ‒ Finanzhaushaltsgesetz vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0), Art. 21 ff. ‒ Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1), Art. 21 ff. ‒ GRB vom 10. März 2021 «Rahmenkredit Investitionsbeiträge an den öffentlichen Verkehr 2022– 2025», (2020.BVD.3722) ‒ RRB 1232/2016 «Richtlinie des Regierungsrates über die Zuständigkeiten bei der Finanzierung von Investitionen im öffentlichen Verkehr»
3. Ausgabenart, rechtliche Qualifikation der Ausgabe und Zuständigkeit gemäss Rahmenkredit
Es handelt sich um einmalige, neue Ausgaben gemäss Art. 27 und 30 Abs. 1 FHG zulasten des Rahmenkredits «Investitionsbeiträge an den öffentlichen Verkehr 2022–2025». Gemäss Ziffer 5 des Grossratsbeschlusses vom 10. März 2021 ist der Regierungsrat zuständiges Organ nach Art. 34 Abs. 2 Bst. a FHG für die Mittelverwendung und den Vollzug des Rahmenkredits.
4. Massgebende Kreditsumme
4.1 Kostenaufstellung
Erneuerung elektromechanische Ausführung CHF 1 733 000 Erneuerung Bergstation in Prêles CHF 981 000 Erneuerung Strecke CHF 271 000 Bahnersatz CHF 242 000 Projektleitung CHF 180 000 Gesamtkosten CHF 3 407 000 ./. Beitrag aus dem BIF, Zusicherung BAV vom 4. Juli 2024 – CHF 1 703 000 Kosten zulasten Kanton und Gemeinden CHF 1 704 000 ./. Anteil der bernischen Gemeinden (Art. 12 ÖVG / Art. 29 FILAG) – CHF 568 000 Zu bewilligende Ausgaben zulasten Kanton CHF 1 136 000
Der Beitrag des Kantons Bern in der Höhe von CHF 1 704 000 wird, wie bei abgeltungsberechtigten Seilbahnen üblich, als zinsloses, rückzahlbares Darlehen gewährt.
Teuerungs- sowie projektbedingte Mehrkosten zu Lasten des Kantons Bern sind ausgeschlossen.
5. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr
Produktgruppe: Öffentlicher Verkehr und Verkehrskoordination
Es handelt sich um einen Ausführungsbeschluss gemäss Art. 28 FHaV zu einem Rahmenkredit gemäss Art. 34 FHG, der voraussichtlich mit folgenden Zahlungstranchen abgelöst wird, die im Budget und in der Finanzplanung der Bau- und Verkehrsdirektion eingestellt sind:
Konto Bezeichnung Jahr
54400000 Darlehen an öffentliche Unternehmungen 2025 CHF 1 704 000
Total CHF 1 704 000
Das Amt für öffentlichen Verkehr und Verkehrskoordination wird zum Mitteleinsatz ermächtigt. Die entsprechenden Gemeindebeiträge werden über das Konto 4632000000 vereinnahmt
6. Stand des Rahmenkredits «Investitionsbeiträge an den öffentlichen Verkehr 2022– 2025»
Bewilligte Rahmenkreditsumme 2022–2025 CHF 121 000 000 ./. bereits beansprucht – CHF 66 420 233 noch offene Kreditsumme (Stand am 11.07.2024) CHF 54 579 767 Investitionsbeitrag des vorliegenden Finanzierunggesuches – CHF 1 136 000 Stand Rahmenkredit neu CHF 53 443 767
7. Angaben zu den Investitionen
7.1 Art der Investitionsausgabe
Total Investitionsausgaben Davon wertvermehrend Davon werterhaltend Reserve in % 1 704 000 1 704 000 0%
7.2 Bezug zur gesamtkantonalen Investitionsplanung
(Jahrestranchen ohne Reserven. Allfällige Beiträge Dritter bereits abgezogen)
In Mio. CHF Total 2024 2025 2026 2027 2028 Folgejahre Nettoinvestitionen aktuell 1.1 1.1 In der GKIP 2024 eingestellt 1.8 0.8 1.0
Die Investitionen für das nun vorliegende Projekt sind tiefer als die erste grobe Kostenschätzung die der GKIP zugrunde lag.
7.3 Abschreibungsaufwand
Anlageklasse Betrag in CHF Nutzungsdauer Jährliche Abschreibung
Kein Abschreibungsaufwand. Der Investitionsbeitrag wird als rückzahlbares Darlehen geleistet und in der Kantonsbuchhaltung nicht abgeschrieben.
7.4 Weitere Folgekosten
Die aktivierbare Investition generiert Abschreibungen bei der asm, die durch die Besteller (Kanton und Bund) über die Abgeltungen mitfinanziert werden. Der Anteil aus dem BIF wird als A-fondsperdu-Beitrag geleistet. Dadurch wird die Rechnung des regionalen Personenverkehrs (RPV) dank dem Wegfall abzugeltender Abschreibungen entlastet. Die Restfinanzierung erfolgt aus Beiträgen des Kantons. Eine Erhöhung der Nettoabgeltungen des Kantons zur Deckung der Folgekosten aus der Investition wird im Rahmen der Offertverhandlungen zu beurteilen sein.
8. Begründung
8.1 Ausgangslage
Die Standseilbahn Ligerz – Prêles nahm am 8. Juni 1912 ihren Betrieb auf. Im Frühjahr 2004 wurde die Pendelbahn umfangreich saniert und zu einer Windenbahn umgebaut. Das Bahntrassee sowie die Gleisanlage wurden teilerneuert. Die elektromechanische Ausrüstung wurde komplett ersetzt und die beiden Wagen durch einen neuen Wagen ersetzt. Im 2012 ist die Talstation erneuert und mit einem Personenlift ausgerüstet worden.
Die Bahn befördert seit der Sanierung 2004 jährlich rund 150 000 Fahrgäste, wobei mehrheitlich Schüler*innen und Pendler*innen im klassischen RPV-Verkehr. Die angebotene Kapazität der Bahn entspricht der Nachfrage.
8.2 Betriebsform
Die Bedienung der Bahn erfolgt seit dem Umbau im Jahr 2004 durch einen Mitarbeitenden ab den Bedienpulten im Wagen. Im Rahmen der aktuell geplanten Sanierungsarbeiten hat die asm auch die Betriebsform die Standseilbahn überprüft. Nebst dem heutigen begleiteten Betrieb wurde der unbegleitete Betrieb und der automatische Betrieb einander gegenübergestellt. Die Wahl der Betriebsform hat einen wesentlichen Einfluss auf die notwendigen Investitionen.
Eine Gegenüberstellung der Kosten hat gezeigt, dass das heutige Betriebskonzept des begleiteten Betriebs die wirtschaftlichste Variante ist. Die Mehrinvestitionen für einen unbegleiteten oder sogar automatischen Betrieb könnten nicht durch tiefere Betriebskosten kompensiert werden. Die aktuelle Betriebsform bietet überdies auch aus betrieblicher und aus Kundensicht Vorteile. Durch die Begleitung im Wagen kann die Kundenbetreuung, die Fahrausweiskontrolle, Mithilfe beim Veloselbstverlad, eine laufende Qualitätssicherung und Massnahmen im Störungs- und Ereignisfall sichergestellt werden. Deshalb ist die Erneuerung mit dem heutigen Betriebskonzept, dem begleiteten Betrieb, geplant.
8.3 Beschreibung des Vorhabens
Nach 20 Jahren Betrieb seit dem Umbau der Pendelbahn zur Windenbahn muss die Leit- und Antriebstechnik ersetzt werden. Einsatzteile dazu sind teilweise nur noch bedingt verfügbar und verschiedene Komponenten werden seitens Hersteller nicht mehr unterhalten. Für die Sicherstellung des Betriebs ist deshalb der zeitnahe Ersatz der Leit- und Antriebstechnik zwingend erforderlich.
Zudem stehen eine Grossrevision der mechanischen Ausrüstung und verschiedene kleinere Modifikationen an den bestehenden Ausrüstungen an. Nebst der elektromechanischen Ausrüstung wird auch die Bergstation in Prêles erneuert. Der Umbau der Bergstation beinhaltet u.a. die Erfüllung der BehiG-Anforderungen sowie eine Dachsanierung mit der Installation einer PV-Anlage. Weiter ist in diesem Projekt auch die Sanierung der Strecke vorgesehen.
Die Sanierungsarbeiten werden während einer 10-wöchigen Totalsperre ausgeführt. Während dieser Zeit verkehren Ersatzbusse. Die Hauptbauarbeiten sind von September 2025 bis Dezember 2025 geplant.
8.4 Berechnung des Kantonsbeitrags
Die Mitfinanzierung des Bundes erfolgt bei einer Seilbahn (Stand- und Luftseilbahnen) ähnlich wie bei einer Zahnradbahn. Bei Eisenbahnen und Zahnradbahnen des regionalen Personenverkehrs wird nur die Infrastruktur über den BIF vom Bund mitfinanziert. Fahrzeuge müssen eigenständig finanziert werden. Da bei Seilbahnen keine Trennung zwischen Infrastruktur und Verkehr vorgenommen werden kann, erfolgt die BIF-Mitfinanzierung des Bundes bei Seilbahn-Investitionen mit fix 50 % der anrechenbaren Gesamtkosten, unabhängig von den verfügbaren Eigenmitteln. Gemäss aktueller Praxis bei Seilbahninvestitionen werden die restlichen 50 % der anrechenbaren Kosten von BIF-finanzierten Seilbahnprojekten über ein zinsloses, rückzahlbares Darlehen vom Kanton Bern finanziert.
Die Unterstützung durch den Kanton Bern richtet sich nach der «Richtlinie BAV (Guidance): Seilbahninvestitionen».
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler ‒ Bau- und Verkehrsdirektion