2024.BVD.886
Gemeinde Innertkirchen, Erneuerung Ortsdurchfahrt Gadmen - Obermad (410.20136). Ausführungsbeschluss zum Investitionsrahmenkredit Strasse 2022–2025; GRB vom 8. September 2021
Rubrum
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 304/2024 Datum RR-Sitzung: 27. März 2024 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Geschäftsnummer: 2024.BVD.886 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Gemeinde Innertkirchen, Erneuerung Ortsdurchfahrt Gadmen - Obermad (410.20136); Ausführungsbeschluss zum Investitionsrahmenkredit Strasse 2022-2025; GRB vom 8. September 2021
Erwägungen
1. Gegenstand
Mit den zu bewilligenden Ausgaben von CHF 4 696 000 (Gesamtkosten von CHF 4 976 000 abzüglich bewilligte Projektierungskosten von CHF 280 000) soll die Kantonsstrasse Nr. 11 in den Ortsdurchfahrten von Gadmen und Obermad erneuert und sicherer gestaltet werden.
2. Rechtsgrundlage
‒ Strassengesetz vom 4. Juni 2008 (SG; BSG 732.11), Art. 38 ff. ‒ Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV; BSG 732.111.1), Art. 17 ff. ‒ Finanzhaushaltsgesetz vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0), Art. 21 ff. ‒ Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1), Art. 21 ff. ‒ Strassennetzplan 2022–2037, genehmigt mit RRB 702/2021 vom 9. Juni 2021 (2020.BVD.3739) ‒ Investitionsrahmenkredit Strasse 2022–2025, GRB vom 8. September 2021 (2021.BVD.3200) ‒ Strassenplan vom 17. Juli 2020
3. Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe / Zuständigkeit gemäss Rahmenkredit
Es handelt sich um einmalige, neue Ausgaben gemäss Art. 27 und 30 Abs. 1 FHG, die über Rahmenkredite finanziert werden. Soweit sie für den baulichen Unterhalt anfallen, sind die Ausführungsbeschlüsse gemäss Art. 57 SG in der delegierten Ausgabenkompetenz der Bau- und Verkehrsdirektion. Gemäss Art. 54 SG ist der Regierungsrat für die Ausführungsbeschlüsse zu den Investitionsrahmenkrediten Strasse zuständig.
Praxisgemäss werden die gesamten Kosten für ein Strassenbauprojekt nur einem Rahmenkredit entnommen. Das vorliegende Projekt wird aus dem Investitionsrahmenkredit Strasse finanziert, weil mehr als CHF 500 000 der Ausgaben Neuinvestitionen betreffen.
4. Massgebende Kreditsumme
Preisbasis Oktober 2023; Produktionskostenindex (PKI) des Schweizerischen Baumeisterverbandes - Vertragsteuerung; Schweizerischer Baupreisindex des Bundesamtes für Statistik - Indexteuerung.
Gesamtkosten CHF 4 976 000 ./. zugesicherte Beiträge Dritter CHF 0 Kosten zulasten Kanton CHF 4 976 000 ./. bereits bewilligte Projektierungskosten – CHF 280 000 (Ausgabenbewilligung TBA/BVD vom 28. April 2023) Total zu bewilligende Ausgaben CHF 4 696 000
Die Kosten zulasten Kanton entfallen auf: ‒ Baulichen Unterhalt gemäss Art. 56 SG CHF 4 316 500 Komplettersatz Strassenkörper und Strassenwasserableitungen ‒ Neuinvestitionen gemäss Art. 52 SG CHF 659 500 Ausbau Bushaltestellen, Pförtneranlagen, ergänzende Fuss- und Gehwege, Landerwerb Für die Ausgabenbefugnis massgebende Ausgaben CHF 659 600 (gemäss Art. 34 und in analoger Anwendung von Art. 26 Abs. 2 FHaV)
Das Vorhaben ist im Strassennetzplan 2022–2037 vorgesehen.
Teuerungsbedingte Mehrkosten werden mit diesem Beschluss mitbewilligt (Art. 29 FHaV).
5. Stand des Investitionsrahmenkredits Strasse 2022–2025
Bewilligte Rahmenkreditsumme CHF 280 000 000 bereits beansprucht (Stand 14. Februar 2024 )* – CHF -71 386 926 noch offene Kreditsumme CHF 208 613 074 Investitionsbetrag des vorliegenden Kredits – CHF 4 696 000 Stand Rahmenkredit neu CHF 203 917 074
* Dabei handelt es sich um eine Momentaufnahme, da die Mittel des Rahmenkredits laufend von verschiedenen gemäss
Ziffer 5 des Rahmenkredits zuständigen Organen abgelöst wird.
6. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr
Produktgruppe: Infrastrukturen
Ausführungsbeschluss gemäss Art. 28 FHaV zu Rahmenkredit gemäss Art. 34 FHG der voraussichtlich mit folgenden Zahlungen abgelöst wird, die im Budget und in der Finanzplanung enthalten sind:
Konto Budgetrubrik Jahr Betrag 501000000 Tiefbauamt, Bau von Kantonsstrassen 2023 CHF 280 000 2024 CHF 2 541 500 2025 CHF 1 688 500 2026 CHF 466 000 Total CHF 4 976 000
7. Angaben zu den Investitionen
7.1 Art der Investitionsausgabe
Total Investitionsausgaben Davon wertvermehrend Davon werterhaltend Reserve in % 4 976 000 659 000 4 316 500
7.2 Bezug zur gesamtkantonalen Investitionsplanung
(Jahrestranchen ohne Reserven. Allfällige Beiträge Dritter bereits abgezogen)
In Mio. CHF Total 2023 2024 2025 2026 2027 Folgejahre Nettoinvestitionen aktuell 4.976 0.280 2.541 1.686 0.466 In der GKIP 2023 eingestellt
Das Projekt ist in der gesamtkantonalen Investitionsplanung unter der Sammelposition «Sammelvor-haben Neu- und Ausbau Kantonsstrassen» aufgeführt.
7.3 Abschreibungsaufwand
Anlageklasse Betrag in CHF Nutzungsdauer Jährliche Abschreibung
Ober-/Unterbau Kantonsstrassen 4 482 000 40 112 050
Deckbelag Kantonsstrassen 494 000 12 41 167
Die zu ersetzenden Deckbeläge sind abgeschrieben. Der Oberbau verursacht einen ausserordentlichen Abschreibungsaufwand in der Höhe von CHF 134 903.
8. Begründung
Die Kantonsstrasse Nr. 11 führt von Innertkirchen auf den Sustenpass durch die Dörfer Gadmen und Obermad. Die beiden Dörfer sind stark vom Durchgangsverkehr auf der Sustenpassstrasse geprägt. Zwar passieren gemittelt nur ca. 1 200 Fahrzeuge pro Tag die beiden Dörfer. Zwischen Juni und Oktober, wenn der Pass geöffnet ist, ist das Verkehrsauskommen aber markant höher. Zudem wird die Strasse in dieser Zeit von sehr vielen Motorrädern und Velos befahren.
Der Strassenzustand ist schlecht und es drängt sich eine umgehende und umfassende bauliche Erneuerung auf. Der Strassenoberbau stammt im Wesentlichen noch aus den 1940er Jahren. Der Zerfall der Bausubstanz hat im vergangenen Winter weiter zugenommen. Die Strasse ist nicht mehr frostbeständig und die Erneuerung ist deshalb dringend.
Die Strassenanlage ist nicht mehr zeitgemäss. Es fehlen behindertengerechte Bushaltestellen und die Situation für Fussgängerinnen und Fussgänger, die entlang der Kantonsstrasse gehen, ist gefährlich. Die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h wird regelmässig überschritten. Der heutige Zustand erfüllt den kantonalen Standard nicht. Mit einer verkehrstechnischen Sanierung soll die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit verbessert und die Sicherheit für alle erhöht werden.
In Gadmen wird der Oberbau der Strasse erneuert und am westlichen Ortseingang wird mit einer Bodenwelle eine sogenannte Pförtneranlage erstellt, die die Fahrzeuge zur Geschwindigkeitsreduktion zwingt. Beidseitig werden neue Gehwege angebracht und in Richtung des W eilers Fuhren wird ein Trampelpfad erstellt. Zudem sind eine behindertengerechte Bushaltestelle im Dorfzentrum und eine Querungshilfe für Fussgängerinnen und Fussgänger am östlichen Dorfrand vorgesehen.
In Obermad wird ebenfalls der Oberbau erneuert und eine behindertengerechte Bushaltestelle realisiert. Im westlichen Ortsteil werden Gehwege erstellt. Die Strasseneinmündungen werden korrigiert und – analog zur westlichen Dorfeinfahrt von Gadmen – wird am östlichen Ortseingang von Obermad eine Pförtneranlage erstellt. Als Fussgängerverbindung im östlichen Ortsteil wird ein Trampelpfad gebaut.
Die Sustenpassstrasse ist im Inventar historischer Verkehrswege Schweiz als Objekt von nationaler Bedeutung eingestuft und der Projektperimeter liegt im Gebiete des Richtplans Sustenpassstrasse aus dem Jahr 2010. Die entsprechenden Vorgaben wurden bei der Projektierung berücksichtigt.
Die Realisierung ist in den Jahren 2024 bis 2026 vorgesehen.
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler ‒ Bau- und Verkehrsdirektion