Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

2024.DIJ.19951

Kantonales Jugendamt (KJA), Steuerung und Aufsicht Kindesschutz (PG Nummer 4456510000), Überschreitung des Globalbudgets. Nachkredit 2024

Rubrum

Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 97/2025 Datum RR-Sitzung: 12. Februar 2025 Direktion: Direktion für Inneres und Justiz Geschäftsnummer: 2024.DIJ.19951 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Kantonales Jugendamt (KJA), Steuerung und Aufsicht Kindesschutz (PG Nummer 4456510000); Überschreitung des Globalbudgets; Nachkredit 2024

Erwägungen

1. Gegenstand

Nachkredit 2024 von CHF 9'937'961.92 in der Produktgruppe 4456510000.

2. Rechtsgrundlagen

Art. 9ff. des Finanzhaushaltsgesetzes vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0)Art. 9 der Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1) ‒ Art. 30 ff. Gesetz über die Leistungen für Kinder mit besonderem Förder- und Schutzbedarf vom 03.12.2020 (KFSG; BSG 213.319)

3. Kreditsumme und Produktgruppe

3.1 Auswirkungen auf die Saldi der Erfolgsrechnung und der Investitionsrechnung

Beträge in CHF Produktgruppe Nr. 4456510000, Steuerung und Aufsicht Kindesschutz

Saldo Erfolgsrechnung / Budgetkredit (SOLL) 2024 61'197'010.82

Saldo Erfolgsrechnung / Rechnung IST 2024 71'134'972.74

Nachkredit 2024 9'937'961.92

3.2 Produktgruppe(n), in der/denen die Kompensation vorgesehen ist

Der Nachkredit kann nicht innerhalb der Direktion kompensiert werden und die Kompensation erfolgt auf Stufe Konzern. Der Nachkredit entsteht aus rechtlich vorgegebenen Aufwänden und Erträgen. Vergleiche Nachkredit Amt für Sozialversicherungen (ASV), Produktgruppe Vollzug der Sozialversicherungen (4457500001).

4. Begründung

Das Gesamtergebnis der Produktgruppe Nr. 4456510000, Steuerung und Aufsicht Kindesschutz, fällt im Vergleich zum Budget um rund CHF 9,9 Millionen schlechter aus.

In CHF Budget Rechnung Abweichung

Betrieblicher Aufwand 128’175’575.32 146’929’869.38 -18’754’294.06

30 Personalaufwand 3’413’239.32 3’872’169.55 -458’930.23

31 Sach- und übriger Betriebsaufwand 771’520.00 896’494.89 -124’974.89

33 Abschreibungen Verwaltungsvermögen 0.00 0.00 0.00

35 Einlagen in Fonds und Spezialfinanzierungen 0.00 0.00 0.00

36 Transferaufwand 111’530’916.00 127’362’136.38 -15’831’220.38

37 Durchlaufende Beiträge 0.00 5’362’736.00 -5’362’736.00

39 Interne Verrechnungen 12’459’900.00 9’436’332.56 3’023’567.44

Betrieblicher Ertrag -66’978’564.50 -75’793’371.76 8’814’807.26

40 Fiskalertrag 0.00 0.00 0.00

41 Regalien und Konzessionen 0.00 0.00 0.00

42 Entgelte -2’101’000.00 -2’712’012.36 611’012.36

43 Verschiedene Erträge 0.00 0.01 -0.01

45 Entnahmen aus Fonds und Spezialfinanzierung 0.00 0.00 0.00

46 Transferertrag -62’529’564.50 -65’470’422.00 2’940’857.50

47 Durchlaufende Beiträge 0.00 -5’362’736.00 5’362’736.00

49 Interne Verrechnungen -2’348’000.00 -2’248’201.50 -99’798.50

Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit 61’197’010.82 71’136’497.62 -9’939’486.80

34 Finanzaufwand 0.00 0.00 0.00

44 Finanzertrag 0.00 -1’524.88 1’524.88

Ergebnis aus Finanzierung 0.00 -1’524.88 1’524.88

Operatives Ergebnis 61’197’010.82 71’134’972.74 -9’937’961.92

38 Ausserordentlicher Aufwand 0.00 0.00 0.00

48 Ausserordentlicher Ertrag 0.00 0.00 0.00

Ausserordentliches Ergebnis 0.00 0.00 0.00

Gesamtergebnis der Erfolgsrechnung 61’197’010.82 71’134’972.74 -9’937’961.92 (Globalbudget)

Kommentierung: Die Abweichung im Personalaufwand des SOLL-/IST-Bestands beim KJA beträgt durchschnittlich 0,9 VZE, wobei im Laufe des Jahres seitens Direktion zusätzliche befristete Stellen im Umfang von 0,9 VZE zur Bewältigung der Arbeitslast in den Bereichen Vorfinanzierung und Angebotssteuerung bewilligt sowie Ersatzressourcen auf Grund von Langzeitausfällen notwendig wurden. Das Total der bewilligten und beanspruchten Stellen betrug im KJA 24,0 VZE.

Beim Transferaufwand (CHF 15,8 Millionen) fliessen die stationären und ambulanten Leistungen ein. Im Jahresabschluss per 31. Dezember 2023 wurde die Verrechnung beim Transferaufwand von stationären und ambulanten Leistungen um CHF 10 Millionen zu tief abgegrenzt. Dies ist darauf zurückzuführen, dass das KJA bei der Berechnung von einer zu tiefen Annahme ausgegangen ist – statt einem Monat hätten rund zwei Monate abgegrenzt werden müssen. Die Verbuchung der Rechnungen vom 2023 und Bereinigung des Abgrenzungsfehlers führt im Jahr 2024 zu einmaligen, nicht budgetierten Mehraufwendungen.

Weitere Differenzen beinhalten die nachstehenden Faktoren: Bei den stationären und ambulanten Leistungen führen die demographische Entwicklung (Wachstum), die Ausweitung des möglichen Leistungsbezugs bis zum 25. Lebensjahr sowie die erhöhte Nachfrage insbesondere im ambulanten Bereich und die Entwicklung der Angebote beispielsweise für stark belastete Kinder und Jugendliche zu einer Budgetüberschreitung. Diese Effekte wurden in der Zwischenzeit im Finanzplanungsprozess 2024 (Budget 2025 - 2028) eingestellt.

Zudem wurden zum Zeitpunkt der Budgetierung 2024 folgende weitere Effekte nicht berücksichtigt: signifikante Erhöhung der Infrastrukturpauschalen bezüglich Teuerung (LIK) auf 2024, Anpassung der betriebsnotwendigen Betreuungszeiten sowie die Anforderung von internen Meldestellen bei den Leistungspartnern, welche entsprechende personelle Ressourcen in den stationären Einrichtungen erforderten.

Der Aufwand bei den internen Verrechnungen (CHF 3,0 Millionen) ist tiefer, da die kantonalen Einrichtungen (durch die tiefere Auslastung) weniger in Rechnung stellen konnten.

Auf dem Konto Transferertrag wird die Gutschrift aus dem Lastenausgleich Soziales verbucht. Der Ertrag fiel um CHF 2,9 Millionen höher aus aufgrund der Mehraufwendungen bei stationären und ambulanten Leistungen.

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Auer Staatsschreiber

Verteiler ‒ Grosser Rat ‒ Direktion für Inneres und Justiz

Provisions amended since

This decision construes provisions whose act has since been consolidated again. Whether the article itself changed is not recorded.

  • Finanzhaushaltsgesetz, Art. 9ff — read in the version of December 1, 2023; the act was consolidated again on September 1, 2026.