Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

2024.DIJ.369

Vernehmlassung des Bundes: Änderung des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes (Unverjährbarkeit von Mord). Stellungnahme des Kantons Bern

Rubrum

Kanton Bern Canton de Berne

Regierungsrat

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Ständerat Kommission für Rechtsfragen

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RRB Nr.: 325/2024 3. April 2024 Direktion: Direktion für Inneres und Justiz Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Vernehmlassung des Bundes: 19.300 s Kt. Iv. SG. Keine Verjährungsfristen für Schwerstverbrecher Stellungnahme des Kantons Bern

Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren

Der Regierungsrat dankt Ihnen für die Möglichkeit zur Stellungnahme zum Vorentwurf zur Änderung des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB; SR 311.0) und des Militärstrafgesetzes (MStG; SR 321.0) betreffend die Unverjährbarkeit von Mord.

Erwägungen

1. Grundsätzliches

Der Kanton St. Gallen hat am 7. Januar 2019 eine Standesinitiative eingereicht, welche die Aufhebung der Verjährungsfrist von 30 Jahren für Delikte beantragt, die mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind. Er hat die Standesinitiative insbesondere damit begründet, dass anhand neuer technologischer Hilfsmittel die Aufklärung von Fällen auch Jahre und Jahrzehnte nach der Tat noch möglich sei und dass durch die Aufhebung der Verjährung das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz gestärkt würde. Mit der Vorlage soll diese Initiative umgesetzt werden.

Der Regierungsrat stimmt der vorgeschlagenen Gesetzesänderung zu. Das öffentliche Interesse des Staates und die Interessen von Angehörigen von Opfern an der Strafverfolgung bei besonders schweren Verbrechen rechtfertigen diese Ausnahme vom Grundsatz der Verjährung für Mord.

Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 27.03.2024 I Version: 2 I Dok.-Nr.: 284315 I Geschäftsnummer: 2024.DIJ.369 1/2

Kanton Bern Canton de Berne

2. Anträge

2.1 Antrag

Der Regierungsrat stimmt dem Vorentwurf zur Änderung des StGB und des MStG betreffend die Unverjährbarkeit von Mord zu und beantragt, die Fristen der Verfolgungsverjährung für alle schweren Straftaten (Verbrechen) grundsätzlich zu überprüfen, gegebenenfalls zu verlängern und aufeinander abzustimmen.

2.2 Begründung

Die Verjährungsfristen erscheinen mit Blick auf die technologischen und kriminologischen Entwicklungen sowie mit Blick auf das in der Bevölkerung bestehende Strafbedürfnis als zu kurz und nicht mehr zeitgemäss. Sie sollten generell überprüft und erhöht werden. Eine Stossrichtung, die im Übrigen auch von der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) in ihrer Vernehmlassungseingabe gefordert wird.

Der Regierungsrat dankt Ihnen für die Berücksichtigung seiner Anliegen.

Freundliche Grüsse

Im Namen des Regierungsrates

Philippe Müller Christoph Auer Regierungspräsident Staatsschreiber

Verteiler — Direktion für Inneres und Justiz — Sicherheitsdirektion - Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion — Justizverwaltungsleitung

Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 27.03.2024 I Version: 6 I Dok.-Nr.: 2238374 I Geschäftsnummer: 2024.DIJ.369 2/2