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2024.DIJ.626

Kantonales Jugendamt (KJA), Steuerung und Aufsicht Kindesschutz (PG Num-mer 4456510000) Überschreitung des Globalbudgets. Nachkredit 2023

Rubrum

Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 75/2024 Datum RR-Sitzung: 31. Januar 2024 Direktion: Direktion für Inneres und Justiz Geschäftsnummer: 2024.DIJ.626626 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Kantonales Jugendamt (KJA), Steuerung und Aufsicht Kindesschutz (PG Nummer 4456510000) Überschreitung des Globalbudgets Nachkredit 2023

Erwägungen

1. Gegenstand

Nachkredit 2023 von CHF 8'152'627.67 in der Produktgruppe 4456510000.

2. Rechtsgrundlagen

Art. 9 ff. des Finanzhaushaltsgesetzes vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0)Art. 9 der Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1) ‒ Art. 30 ff. Gesetz über die Leistungen für Kinder mit besonderem Förder- und Schutzbedarf vom 03.12.2020 (KFSG; BSG 213.319)

3. Kreditsumme und Produktgruppe

3.1 Auswirkungen auf die Saldi der Erfolgsrechnung und der Investitionsrechnung

Produktgruppe Nr. 4456510000, Kantonales Jugendamt Beträge in CHF

Saldo Erfolgsrechnung / Budgetkredit (SOLL) 2023 58'451'022.35

Saldo Erfolgsrechnung / Rechnung IST 2023 66'603'650.02

Nachkredit 2023 8'152'627.67

3.2 Produktgruppe(n), in der/denen die Kompensation vorgesehen ist

Produktgruppe Nr. 4457500001, Vollzug der Sozialversicherungen Beträge in CHF

Saldo Erfolgsrechnung / Budgetkredit (SOLL) 2023 608’625’523.15

Saldo Erfolgsrechnung / Rechnung (IST) vor Kompensation 548’130’239.26

Bereits erfolgte Kompensationen 2023* 7'980’482.88

Noch nicht ausgeschöpfter Budgetkredit 52'514'801.01

Kompensation gemäss aktuellem Antrag 8'152'627.67

Saldo Erfolgsrechnung / Rechnung (IST) 2023 nach erfolgter Kompensation 564'263'349.81

*Nachkredit KESB PG 4458500001 und KJA PG 4456520000

4. Auswirkungen auf die Leistungen

Die Kompensation in der Produktgruppe 4457500001 hat keine Auswirkungen auf das Erreichen der Leistungsziele.

5. Begründung

Das Gesamtergebnis der Produktgruppe Nr. 4456510000, Steuerung und Aufsicht Kindesschutz, fällt im Vergleich zum Budget um rund 8.2 MCHF schlechter aus.

In CHF Budget Rechnung Abweichung

Betrieblicher Aufwand 125’721’811.35 139’864’992.07 -14’143’180.72

30 Personalaufwand 3’228’934.35 4’024’650.90 -795’716.55

31 Sach- und übriger Betriebsaufwand 779’300.00 8’310’953.36 -7’531’653.36

33 Abschreibungen Verwaltungsvermögen 0.00 1.00 -1.00

35 Einlagen in Fonds und Spezialfinanzierungen 0.00 0.00 0.00

36 Transferaufwand 108’009’577.00 112’964’412.66 -4’954’835.66

37 Durchlaufende Beiträge 0.00 5’296’012.00 -5’296’012.00

39 Interne Verrechnungen 13’704’000.00 9’268’962.15 4’435’037.85

Betrieblicher Ertrag -67’270’789.00 -73’261’813.05 5’991’024.05

40 Fiskalertrag 0.00 0.00 0.00

41 Regalien und Konzessionen 0.00 0.00 0.00

42 Entgelte -2’101’000.00 -1’937’029.21 -163’970.79

43 Verschiedene Erträge 0.00 0.01 -0.01

45 Entnahmen aus Fonds und Spezialfinanzierung 0.00 0.00 0.00

46 Transferertrag -65’019’789.00 -63’839’997.00 -1’179’792.00

47 Durchlaufende Beiträge 0.00 -5’296’012.00 5’296’012.00

49 Interne Verrechnungen -150’000.00 -2’188’774.85 2’038’774.85

Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit 58’451’022.35 66’603’179.02 -8’152’156.67

34 Finanzaufwand 0.00 1’324.00 -1’324.00

44 Finanzertrag 0.00 -853.00 853.00

Ergebnis aus Finanzierung 0.00 471.00 -471.00

Operatives Ergebnis 58’451’022.35 66’603’650.02 -8’152’627.67

38 Ausserordentlicher Aufwand 0.00 0.00 0.00

48 Ausserordentlicher Ertrag 0.00 0.00 0.00

Ausserordentliches Ergebnis 0.00 0.00 0.00

Gesamtergebnis der Erfolgsrechnung 58’451’022.35 66’603’650.02 -8’152’627.67 (Globalbudget)

Kommentierung: 1) Im Rechnungsjahr 2023 wurde den Leistungserbringenden eine Teuerung von durchschnittlich

1.2 % auf die Tarife 2022 gewährt. Dieser Satz war im Budgetprozess 2021 noch nicht bekannt (Sachgruppe 30). 2) Bei den Sach- und übrigen Betriebsaufwendungen (Sachgruppe 31) sind die Löhne der Pflegeeltern enthalten, die im Transferaufwand (Sachgruppe 36) budgetiert waren. 3) Zudem kommt aufgrund der neuen Gesetzgebung KFSG der Leistungsausbau hinzu, einschliesslich Care Leavers, Mutter/Kind-Einrichtungen (Progressionsstufen bei bestehenden Einrichtungen) und Plätze für Kinder mit Behinderungen mit ausserordentlich hohem Betriebsaufwand. Ebenso erfolgte die Gewährung eines nicht budgetierten Teuerungsausgleichs (Sachgruppe 36). 4) Der Transferertrag ist um rund 1.2 MCHF niedriger ausgefallen (Sachgruppe 46). Der budgetierte Betrag von 65 MCHF wurde zu hoch angesetzt, da die Defizite der neuen Schulheime zu hoch eingeschätzt wurden. Zudem konnten im Jahr 2023 erstmals die Bildungskosten an die BKD weiterverrechnet werden. Dadurch sind die Defizite bei den Einrichtungen geringer als im Budget angenommen. Dies hat Auswirkungen auf die Berechnung des Lastenausgleichs.

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Auer Staatsschreiber

Verteiler ‒ Direktion für Inneres und Justiz

Provisions amended since

This decision construes provisions whose act has since been consolidated again. Whether the article itself changed is not recorded.

  • Finanzhaushaltsgesetz, Art. 9 — read in the version of December 1, 2023; the act was consolidated again on September 1, 2026.