Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

2024.DIJ.8662

Bericht der evangelisch-reformierten Landeskirche zuhanden des Regierungsrates in Erfüllung Art. 34 LKG. Kenntnisnahme

Rubrum

Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 461/2024 Datum RR-Sitzung: 8. Mai 2024 Direktion: Direktion für Inneres und Justiz Geschäftsnummer: 2024.DIJ.8662 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Bericht der evangelisch-reformierten Landeskirche zuhanden des Regierungsrates in Erfüllung Art. 34 LKG. Kenntnisnahme

Die Berichte der Landeskirchen wurden gemäss Art. 32 LKV durch den Beauftragten für kirchliche und religiöse Angelegenheiten (BKRA) geprüft und beurteilt. Die entsprechende Stellungnahme ist beigelegt.

Aufgrund des Antrags der Direktion für Inneres und Justiz wird beschlossen:

Erwägungen

1. Der Bericht «Reformierte Kirche im Kanton Bern. Bericht zu den Leistungen im gesamtgesellschaftlichen Interesse 2020–2021» wird zur Kenntnis genommen.

2. Gestützt auf Artikel 34 Absatz 2 des Gesetzes über die bernischen Landeskirchen (Landeskirchengesetz, LKG) beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat, vom Bericht Kenntnis zu nehmen.

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Auer Staatsschreiber

Verteiler ‒ Direktion für Inneres und Justiz ‒ Grosser Rat

Beilagen ‒ Reformierte Kirche im Kanton Bern. Bericht zu den Leistungen im gesamtgesellschaftlichen Interesse 2020 –2021 ‒ Stellungnahme des BKRA zuhanden der Direktion für Inneres und Justiz in Erfüllung Art. 33 LKV