Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

2024.DIJ.9006

Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt (SIL) Anpassung des Konzeptteils betreffend Winterflugplätze; Anhörung der Behörden

Kanton Bern Canton de Berne

Regierungsrat

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RRB Nr.: 685/2024 26. Juni 2024 Direktion: Direktion für Inneres und Justiz Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Sachplan Verkehr, Tell Infrastruktur Luftfahrt (SIL) Anpassung des Konzeptteils betreffend Winterflugplätze; Anhörung der Behörden

Sehr geehrte Damen und Herren,

Der Regierungsrat dankt Ihnen für die Gelegenheit, zur Anpassung des Konzeptteils des Sachplans Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt (SIL) betreffend Winterflugplätze Stellung nehmen zu können.

Neu soll für Winterflugplätze in Absprache mit dem betroffenen Kanton auf die Erarbeitung und Verabschiedung eines SIL-Objektblatts verzichtet werden können, sofern deren Auswirkungen auf Raum und Umwelt resp. das Konfliktpotenzial mit den umgebenden Nutzungen im Rahmen eines SIL-Koordinationsprozesses als gering beurteilt werden. Momentan gibt es schweizweit vier Winterflugfelder und zwei VVinterheliports. Ein Standort befindet sich im Kanton Freiburg und verfügt bereits über ein SIL-Objektblatt. Ein Standort befindet sich im Kanton Graubünden und die restlichen vier Standorte befinden sich im Kanton Bern. Diese saisonal betriebenen Flugplätze weisen keine feste Infrastruktur auf und verfügen bisher über kein SIL-Objektblatt.

Antrag: Der Regierungsrat beantragt, auf die vorgeschlagene Anpassung des Konzeptteils SIL betreffend Winterflugplätze zu verzichten und die Erarbeitung der noch ausstehenden SIL-Objektblätter rasch anzugehen.

Begründung: In einem SIL-Objektblatt werden bezüglich Bau, Betrieb und Entwicklung der einzelnen Flugplätze anlagespezifische Festlegungen getroffen. Anpassungen dieser Inhalte erfordern aufgrund der damit verbundenen räumlichen Auswirkungen ein Sachplanverfahren, welches sich nach den Bestimmungen der Raumplanungsverordnung (RPV) richtet. Neben der Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen sind dazu gemäss Artikel 19 RPV auch die Anhörung der Kantone und die Information und die Mitwirkung der Bevölkerung vorgeschrieben. Dieses raumplanungsrechtliche Verfahren entfällt, wenn neu auf ein SIL-Objektblatt verzichtet werden soll.

Es ist zwar weiterhin ein SIL-Koordinationsprozess vorgesehen, bei dem auch die betroffenen

Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 26.06.2024 I Version: 2 I Dok.-Nr.: 288678 I Geschäftsnummer: 2024.DIJ.9006 1/2

Kanton Bern Canton de Berne

Kantone und Gemeinden miteinbezogen werden. Dies ist aber nach Meinung des Regierungsrates kein Ersatz für die formelle Anhörung der Kantone und insbesondere nicht für die Information und Mitwirkungsmöglichkeit der Bevölkerung. Es mag sein, dass bei den Winterflugplätzen angesichts der fehlenden Infrastruktur bezüglich Bau keine räumliche Koordination erforderlich ist. Betrieb und Entwicklung der einzelnen Anlagen sind aber auch bei Winterflugplätzen bedeutsam und rechtfertigen die Mitwirkung der Bevölkerung. Ein SIL-Objektblatt bietet den geeigneten Rahmen, um neben der Beschreibung des Standortes auch Themen wie Lärmbelastung oder Belange des Natur- und Landschaftsschutzes darzulegen. Aus Sicht des Regierungsrates ist der Pflicht zur Information und Mitwirkung der Bevölkerung in jedem Fall nachzukommen.

Für den Regierungsrat ist es denn auch nicht nachvollziehbar, dass zur vorliegenden Anpassung eines zentralen Planungsgrundsatzes im SIL-Konzeptteil auf die Information und Mitwirkung der Bevölkerung verzichtet wird, zumal die Änderung des rechtlich vorgesehenen Verfahrens nicht als geringfügig gelten kann und der rechtskräftige Konzeptteil des SIL vom Bundesrat am 26. Februar 2020 beschlossen wurde.

Gerne unterstützt der Kanton Bern den Bund weiterhin bei der Erarbeitung der ausstehenden Sachplaninhalte und der Durchführung der dafür vorgesehenen raumplanerischen Verfahren.

Freundliche Grüsse

Im Namen des Regierungsrates

Evi Allemann Christoph Auer Regierungspräsidentin Staatsschreiber

Verteiler — Bau- und Verkehrsdirektion — Sicherheitsdirektion — Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion

Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 26.06.2024 I Version: 16 I Dok.-Nr.: 2280647 I Geschäftsnummer: 2024.DIJ.9006 2/2

Provisions amended since

This decision construes provisions whose act has since been consolidated again. Whether the article itself changed is not recorded.

  • Raumplanungsverordnung, Art. 19 — read in the version of July 1, 2022; the act was consolidated again on January 1, 2026, May 20, 2026, and July 1, 2026.