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2024.DIJ.9793

Prioritäres Verfahren nach Art. 2a KoG Antrag auf Durchführung eines prioritären Verfahrens für die Zone mit Planungspflicht (ZPP) und Überbauungsordnung (UeO) Bildungscampus Gsteig, Areal Technische Fachschule Bern, Burgdorf

Rubrum

Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 535/2024 Datum RR-Sitzung: 29. Mai 2024 Direktion: Direktion für Inneres und Justiz Geschäftsnummer: 2024.DIJ.9793 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Prioritäres Verfahren nach Art. 2a KoG Antrag auf Durchführung eines prioritären Verfahrens für die Zone mit Planungspflicht (ZPP) und Überbauungsordnung (UeO) Bildungscampus Gsteig, Areal Technische Fachschule Bern, Burgdorf

Erwägungen

1. Gegenstand

Mit Art. 2a Koordinationsgesetz (KoG) soll der Wirtschaftsstandort Bern gestärkt werden, indem Vorhaben von gesamtkantonaler Bedeutung mit hoher Wichtig- und Dringlichkeit speditiv geprüft und im Rahmen der Gesetze bewilligt werden können. Für den Priorisierungsentscheid ist der Regierungsrat abschliessend zuständig. Der Regierungsrat hat mit einem Grundsatzbeschluss RRB Nr. 1275 vom 1. September 2010 konkretisiert, welchen Anforderungen ein Antragsgesuch entsprechen muss, damit das Vorhaben als prioritär bezeichnet werden kann.

2. Rechtsgrundlagen

‒ Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0), Art. 2 und 2a ‒ Koordinationsgesetz vom 21. März 1994 (KoG; BSG 724.1), Art. 2a

3. Das Vorhaben

Die Stadt Burgdorf und das Amt für Grundstücke und Gebäude beabsichtigen, im Gebiet Gsteig den neuen Bildungscampus für die Technische Fachschule Bern zu realisieren. Der Standort wurde vom Grossen Rat des Kantons Bern im Rahmen der Standortkonzentration der Fachhochschulen als Nachfolgestandort für die Technische Fachschule Bern festgelegt. Mit dem Vorhaben werden 140 neue Arbeitsplätze in Burgdorf und Ausbildungsplätze für 650 Lernende geschaffen. Damit das Angebot für die Berufsausbildung in Zukunft ausreichend gewährleistet werden kann, ist der neue Standort Burgdorf möglichst rasch zu realisieren. Damit der notwendige Neubau gebaut werden kann, ist eine Änderung der baurechtlichen Grundordnung notwendig. Die Änderung soll im Sommer und Herbst 2025 vom Stadtrat, bzw. dem Gemeinderat von Burgdorf beschlossen und im Frühjahr 2026 durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung genehmigt werden, damit danach das Baubewilligungsverfahren durchgeführt werden kann.

Die vom Regierungsrat im Grundsatzbeschluss RRB Nr. 1275 vom 1. September 2010 bezeichneten Kriterien werden vom Vorhaben erfüllt.

4. Beschlüsse

4.1 Der Regierungsrat bezeichnet das folgende Vorhaben als prioritär im Sinn von Art. 2a des Koordinationsgesetzes:

‒ Zone mit Planungspflicht (ZPP) und Überbauungsordnung (UeO) Bildungscampus Gsteig, Areal Technische Fachschule Bern, Burgdorf

4.2 Die Leitbehörde wird angewiesen, das Nutzungsplanverfahren ausser der Reihe zu behandeln, ein straffes Verfahrensprogramm zu erstellen und Fristverlängerungen i.S.v. Art. 43 VRPG nur in begründeten Fällen zu gewähren.

4.3 Die Leitbehörde wird ermächtigt, in geeigneter Weise Behandlungsfristen zu verkürzen und konferenzielle Verfahrenselemente einzusetzen.

4.4 Die Behörden, die Amts- und Fachberichte abgeben, sind angewiesen, die Fristen gemäss Verfahrensprogramm strikte einzuhalten.

4.5 Zu eröffnen:

‒ der Bau- und Verkehrsdirektion, Amt für Grundstücke und Gebäude ‒ dem Gemeinderat der Einwohnergemeinde Burgdorf, Lyssachstrasse 92, 3400 Burgdorf ‒ der Leitbehörde (AGR) für sich und zuhanden der Verfahrensbeteiligten

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Auer Staatsschreiber