Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

2024.FINGS.138

Vernehmlassung des Bundes: Genehmigung des Addendums zur AIA-Vereinbarung Finanzkonten und der AIA-Vereinbarung Kryptowerte sowie Änderung des Bundesgesetzes und der Verordnung über den internationalen AIA in Steuersachen (AIAG und AIAV). Stellungnahme des Kantons Bern

Kanton Bern Canton de Berne

Regierungsrat

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RRB Nr.: 962/2024 18. September 2024 Direktion: Finanzdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Vernehmlassung des Bundes: Genehmigung des Addendums zur AIA-Vereinbarung Finanzkonten und der AIA-Vereinbarung Kryptowerte sowie Änderung des Bundesgesetzes und der Verordnung über den internationalen AIA in Steuersachen (AIAG und AIAV). Stellungnahme des Kantons Bern

Sehr geehrte Frau Bundesrätin Sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 15. Mai 2024 lädt das Eidgenössische Finanzdepartement die Kantone zur Vernehmlassung zum oben genannten Geschäft ein. Der Regierungsrat des Kanton Bern dankt Ihnen für die Gelegenheit zur Stellungnahme und entschuldigt sich für die verspätete Einreichung der Vernehmlassungsantwort.

Im Rahmen dieses Geschäfts werden insgesamt fünf Vorlagen im Zusammenhang mit dem internationalen automatischen Informationsaustausch (AIA) in die Vernehmlassung gegeben. Der Bundesrat legt damit sowohl die Genehmigung der völkerrechtlichen Grundlagen als auch die nationale Umsetzung vor:

  • Das Addendum (der Zusatz) zur AIA-Vereinbarung Finanzkonten beinhaltet eine Aktualisierung des gemeinsamen Melde- und Sorgfaltsstandards für Informationen über Finanzkonten (GMS), insbesondere bezüglich der Behandlung von gemeinnützigen Einrichtungen, E- Geld- und Kapitaleinzahlungskonten.

  • Die AIA-Vereinbarung Kryptowerte strebt eine Gleichbehandlung von virtuellen Vermögenswerten mit dem traditionellen Finanzsektor an. Dies soll durch eine multilaterale Vereinbarung über den automatischen Informationsaustausch und einen Melderahmen für Kryptowerte (MRK) erreicht werden.

  • Der Bundesbeschluss zur Genehmigung des Addendums zur AIA-Vereinbarung Finanzkonten und der AIA-Vereinbarung Finanzkonten (Ratifizierung) genehmigt die beiden erstgenannten Vorlagen und ermächtigt den Bundesrat, diese zu ratifizieren.

  • Mit der Revision des Bundesgesetzes über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen vom 18. Dezember 2015 (AIAG; SR 653.1) werden die GMS

und der MRK im schweizerischen Recht umgesetzt. Insbesondere sollen neu fahrlässig begangene Sorgfalts-, Melde- und Auskunftspflichtverletzungen unter Strafe stehen.

Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 16.05.2024 I Version: 2 I Dok.-Nr.: 293552 I Geschäftsnummer: 2024.FINGS.138 1/2

Kanton Bern Canton de Berne

• Die Revision der Verordnung über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen vom 23. November 2016 (AIAV; SR 653.11) setzt namentlich den GMS um. Die bisherigen Ausnahmebestimmungen für Vereine und Stiftungen werden durch die neu definierten «qualifizierten gemeinnützigen Rechtsträger» ersetzt, über die international Konsens besteht.

Mit diesem Massnahmenpaket trägt die Schweiz zur internationalen Steuertransparenz bei und kommt ihren internationalen Verpflichtungen nach. Die Umsetzung der AIA-Vereinbarung Kryptowerte stellt aus Sicht des Regierungsrates die für die Schweiz logische Fortführung des mit der Einführung des AIA für Finanzkonten eingeschlagenen Weges dar. Konkret haben dadurch betroffene Anbieter von Kryptodienstleistungen — analog den Finanzdienstleistern im AIA bzgl. Finanzkonten — eine jährliche Meldepflicht gegenüber der Steuerbehörde ihres Landes. Gemeldet werden die in einem Kalenderjahr durchgeführten Transaktionen mit relevanten Kryptowerten. Die Meldungen werden von der empfangenden Steuerbehörde anschliessend an die Steuerbehörden der Partnerstaaten weitergeleitet, in denen die Kryptowertnutzerinnen und -nutzer steuerlich ansässig sind. Drehscheibe für den Datenaustausch sowohl mit dem Ausland als auch mit den kantonalen Steuerverwaltungen in der Schweiz ist der Bund, konkret die Eidgenössische Steuerverwaltung.

Somit sind die kantonalen Steuerverwaltungen, wie beim AIA bzgl. Finanzkonten, primär als Informationsempfängerinnen betroffen und erhalten neu auch Meldungen zu Transaktionen mit Kryptowerten. Diese Entwicklung ist grundsätzlich zu begrüssen und kann zu einer Aufdeckung von Lücken in der Veranlagung führen. Die Verarbeitung der Meldungen (Zuweisung zu den betroffenen Steuerpflichtigen und anschliessende Prüfung) wird zu einem Mehraufwand für die kantonalen Steuerverwaltungen führen. Gemeldet werden nicht die Vermögensstände, sondern auch die Transaktionen. Da die meisten Kryptowertnutzerinnen und -nutzer eine Vielzahl unterschiedlicher Kryptowerte halten, ist auch bei kleineren Vermögensbeständen von einer sehr grossen Anzahl an Meldungen auszugehen. Es wird sich zeigen, ob und wie diese in der Veranlagung effizient genutzt werden können. Aus kantonaler Sicht ist es dabei unbedingt notwendig, die bisherigen Standards und Schnittstellen analog dem AIA bzgl. Finanzkonten zu verwenden. Nur so können bestehende Prozesse fortgeführt, bereits etablierte Systeme weiterhin genutzt und ein grösserer Umsetzungsaufwand vermieden werden.

Schliesslich sollte sichergestellt werden, dass die Bestätigung einer bestehenden Steuerbefreiung von der Gewinnsteuer für die Anerkennung als qualifizierter gemeinnütziger Rechtsträger gemäss Artikel 6 VE-AIAV ausreicht. Eine separate Prüfung der Voraussetzungen würde zu erheblichem Mehraufwand führen.

Der Regierungsrat dankt Ihnen für die Berücksichtigung seiner Anliegen.

Freundliche Grüsse

Im Namen des Regierungsrates

Evi Allemann Christoph Auer Regierungspräsidentin Staatsschreiber

Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung. 16.05.2024 I Version> 211 Dok.-Nr.: 99100381 I Geschäftsnummer: 2024.FINGS.138 2/2