Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

2024.FINGS.162

Vernehmlassung des Bundes: Änderung des Bundesgesetzes über die Finanzmarktinfrastrukturen und das Marktverhalten im Effekten- und Derivatehandel (FinfraG). Stellungnahme des Kantons Bern

141 Kanton Bern Canton de Berne

Regierungsrat

Postgasse 68 Postfach 3000 Bern 8 Staatskanzlei, Postfach, 3000 Bern 8 info.regierungsrat@be.ch www.be.ch/rr

Frau Bundesrätin Karin Keller Sutter Eidgenössisches Finanzdepartement Bundesgasse 3 3003 Bern

vernehmlassungen@sif.admin.ch

RRB Nr.: 931/2024 11. September 2024 Direktion: Finanzdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Vernehmlassung des Bundes: Änderung des Bundesgesetzes über die Finanzmarktinfrastrukturen und das Marktverhalten im Effekten- und Derivatehandel (FinfraG) Stellungnahme des Kantons Bern

Sehr geehrte Frau Bundesrätin Sehr geehrte Damen und Herren

Besten Dank für die Zustellung der Vernehmlassungsunterlagen.

Mit der Vorlage soll das FinfraG an die technologischen Entwicklungen sowie an relevante Weiterentwicklungen der internationalen Standards und ausländischer Rechtsordnungen angepasst werden. Ausserdem werden verschiedene Bestimmungen vereinfacht und verhältnismässiger ausgestaltet. Mit der Gesetzesrevision sollen die Stabilität und Integrität des Finanzsystems und die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz weiter gestärkt werden.

Der Regierungsrat begrüsst insbesondere die Präzisierungen in Art. 22 sowie die Schaffung des neuen Artikels 23a. Letzterer sieht vor, dass systemrelevante Finanzmarktinfrastrukturen über Eigenmittel verfügen müssen, die eine höhere Verlusttragfähigkeit gewährleisten und die im Fall drohender Insolvenz besser zur Weiterführung ihrer systemrelevanten Tätigkeiten beitragen als bei einer nicht systemrelevanten Finanznnarktinfrastruktur.

Der Regierungsrat geht davon aus, dass die vorgesehenen Änderungen des FinfraG zu einem zusätzlichen Aufwand für die Banken führen wird. Diese gilt es mit Blick auf die mit den Änderungen des FinfraG verbundenen Verbesserungen der Finanzstabilität und der besseren Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen in Bezug auf Finanzmarktinfrastrukturen aber in Kauf zu nehmen.

Schliesslich hat der Regierungsrat zur Kenntnis genommen, dass die Vorlage gemäss den vorliegenden Unterlagen zu keinen Auswirkungen auf das Personal und die Finanzen von Bund, Kantonen und Gemeinden führen wird.

Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 09.07.2024 I Version: 2 I Dok.-Nr.: 2931241 Geschäftsnummer: 2024.FINGS.162 1/2

Kanton Bern Canton de Berne

Zusammenfassend hält der Regierungsrat fest, dass er der geplanten Änderung des Bundesgesetzes über die Finanzmarktinfrastrukturen und das Marktverhalten im Effekten- und Derivatehandel (FinfraG) zustimmt.

Freundliche Grüsse

Im Namen des Regierungsrates

a.A.A3st

Evi Allemann Christoph Auer Regierungspräsidentin Staatsschreiber

Verteiler — Finanzdirektion

Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 09.07.2024 I Version: 3 I Dok.-Nr.: 99104194 I Geschäftsnummer: 2024.FINGS.162 2/2