2024.FINGS.216
Vernehmlassung des Bundes: Teilrevision Verrechnungssteuergesetz / Verlängerung Ausnahmebestimmungen Too-big-to-fail-Instrumente. Stellungnahme des Kantons Bern
tt Kanton Bern Canton de Berne
Regierungsrat
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RRB Nr.: 1093/2024 6. November 2024 Direktion: Finanzdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Vernehmlassung des Bundes: Teilrevision Verrechnungssteuergesetz / Verlängerung Ausnahmebestimmungen Too-big-to-fail-Instrumente. Stellungnahme des Kantons Bern
Sehr geehrte Frau Bundesrätin Sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben vom 21. August 2024 lädt das Eidgenössische Finanzdepartement die Kantone zur Vernehmlassung zum oben genannten Geschäft ein. Der Regierungsrat des Kanton Bern dankt Ihnen für die Gelegenheit zur Stellungnahme.
Der Bundesrat ist gemäss Artikel 52 des Bankengesetzes verpflichtet, die Regulierung systemrelevanter Banken regelmässig zu überprüfen. Im letzten Bericht zur Bankenstabilität vom 10. April 2024 schlägt er ein gesetzliches Massnahmenpaket vor, welches frühestens am 1. Januar 2027 in Kraft treten soll. Ein Bestandteil dieses Paketes ist die unbefristete Verlängerung der Ausnahmebestimmungen im Verrechnungssteuergesetz. Diese sehen heute eine Befreiung der Too-big-to-fail-Instrumente (TBTF-Instrumente) von der Verrechnungssteuer bis Ende 2026 vor.
Das vorgesehene Massnahmenpaket des Bundesrates zur Bankenstabilität, welches auch die unbefristete Befreiung der TBTF-Instrunnente von der Verrechnungssteuer beinhaltet, soll als Gesamtpaket vom Parlament beurteilt werden. Um eine Gesetzeslücke bis zum Inkrafttreten des Massnahmenpaketes zu vermeiden, sieht die hier zu beurteilenden Vorlage eine befristete Verlängerung der Ausnahmebestimmungen bis längstens 31. Dezember 2031 vor.
Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 16.09.2024 I Version: 2 I Dok.-Nr.: 295217 I Geschäftsnummer: 2024.FINGS.216 1/2
Kanton Bern Canton de Berne
Der Regierungsrat kann das geplante Vorgehen nachvollziehen und sieht keinen Anlass zu weiteren Bemerkungen.
Freundliche Grüsse
Im Namen des Regierungsrates
Evi Allemann Christoph Auer Regierungspräsidentin Staatsschreiber
Verteiler - Finanzdirektion
Nicht klassifiziert Letzte Bearbeitung: 16.09.2024 I Version: 10 I Dok.-Nr.: 99104828 I Geschäftsnummer: 2024.FINGS.216 2/2