2024.GSI.3017
Vernehmlassung des Bundes: Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) (Bezug von Mitteln und Gegenständen im EWR). Stellungnahme des Kantons Bern
Kanton Bern Canton de Berne
Regierungsrat
Postgasse 68 Postfach 3000 Bern 8 Staatskanzlei, Postfach, 3000 Bern 8 info.regierungsrat@be.ch www.be.ch/rr
Bundesamt für Gesundheit
per E-Mail (als pdf- und docx-Datei) an:
Leistungen-Krankenversicherung@bag.admin.ch
gever@bag.admin.ch
RRB Nr.: 306/2025 26. März 2025 Direktion: Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Vernehmlassung des Bundes: Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) (Bezug von Mitteln und Gegenständen im EWR). Stellungnahme des Kantons Bern
Sehr geehrte Frau Bundesrätin Sehr geehrte Damen und Herren
Der Regierungsrat dankt für die Möglichkeit zur Stellungnahme.
Er begrüsst die Vorlage grundsätzlich, erachtet jedoch als unabdingbar, dass die Versorgungssicherheit für Mittel und Gegenstände in der Schweiz aufgrund einer möglichen Reduktion der Abgabestellen in der Schweiz weiterhin gewährleistet bleibt. Daher ist sicherzustellen, dass die inländischen Abgabestellen im Rahmen einer konkreten Umsetzung der Lockerung des Territorialitätsprinzips nicht diskriminiert werden. Personen, die Mittel und Gegenstände benötigen, dürfen nicht von Abgabestellen und Bezugsmöglichkeiten im EWR abhängig sein. Der Bund erläutert, dass eine Gefährdung der Versorgung mittels Anpassung der Liste der im EWR beziehbaren Produkte vorgebeugt werden könnte, sofern er über die entsprechenden Informationen zur Versorgungslage verfügen würde. Es gilt somit sicherzustellen, dass der Bund im Zeitpunkt der Umsetzung der Vorlage über die nötigen Informationen verfügt und die Versorgungslage überwacht.
Bei der konkreten Ausgestaltung der Regelungen auf Verordnungsstufe ist es dem Regierungsrat zudem ein zentrales Anliegen, dass keine Risiken betreffend Sicherheit und Qualität entstehen. Die korrekte Anwendung der Produkte muss trotz möglicher fehlender fachlicher Beratung und trotz möglichen Produktinformationen in einer anderen Sprache als den drei Amtssprachen ohne Einschränkungen gewährleistet sein.
Ob schlussendlich Nutzen (mögliche Kostenersparnisse beim Bezug von Mitteln und Gegenständen durch versicherte Personen im EWR) und Aufwand (z.B. bei den Krankenversicherern) in einem angemessenen Verhältnis stehen und ob die Ziele der Vorlage insgesamt überhaupt realistisch sind, lässt sich nicht beantworten, zumal vieles von der konkreten Ausgestaltung der
Lösung auf Verordnungsebene abhängt.
Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 29.01.2025 I Version: 2 I Dok.-Nr.: 302070 I Geschäftsnummer: 2024.GSI.3017 1/2
Kanton Bern Canton de Berne
Allerdings stellt sich die Frage, ob nicht an anderer Stelle die Ziele der Vorlage — Kostendämpfung im Bereich der OKP, verstärkter Wettbewerb — angegangen werden müssten: so sind gemäss erläuterndem Bericht zwischen 2016 bis 2021 die Kosten für MiGeL-Leistungen von 582 auf 626 Mio. Franken gestiegen. Diese im Vergleich zur Kostenentwicklung in der OKP zwar moderateren Kostensteigerung führt das BAG auf Mengenausweitung und strukturelle Änderungen im Zuge der MiGeL-Revision zurück.1 Weitere Gründe können aber sicherlich auch darin gesehen werden, dass die in der MiGeL festgelegten Höchstvergütungsbeträge nicht immer den tatsächlichen Marktpreisen entsprechen und dass mit der Liste die Preise fixiert werden.2 Verhandlungsspielraum besteht so nicht mehr. Daher müsste zumindest die Vergütung von Mitteln und Gegenständen, die Leistungserbringer, insbesondere Pflegeheime, im Rahmen der Pflege nach Artikel 25a KVG verwenden, überdacht werden (bspw. mit einem fixen Betrag pro Pflegestufe).
Ergänzende Bemerkungen des Regierungsrats sind dem beigelegten Antwortformular zu entnehmen.
Der Regierungsrat dankt für die Berücksichtigung seiner Anliegen.
Freundliche Grüsse
Im Namen des Regierungsrates
Ce-u-LA Evi Allemann Christoph Auer Regierungspräsidentin Staatsschreiber
Beilagen — Antwortformular
Vgl. Monitoring der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) 2016-2021, BAG, Oktober 2024 2 Vgl. dazu auch 16.419 Parlamentarische Initiative: Wettbewerbspreise bei Medizinalprodukten der Mittel- und Gegenständeliste
Nicht klassifiziert 1 Letzte Bearbeitung: 29.01.20251 Version: 91 Dok.-Nr.: 2429151 I Geschäftsnummer: 2024.GSI.3017 2/2