Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

2024.GSI.899

Verein Tortuga; Darlehen zur Finanzierung dringlicher Investitionen zur erstmaligen Einrichtung von Wohnplätzen mit integrierter Beschäftigung für Menschen mit Behinderungen und intensivem Betreuungsbedarf. Objektkredit 2025

Rubrum

Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 60/2025 Datum RR-Sitzung: 29. Januar 2025 Direktion: Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion Geschäftsnummer: 2024.GSI.899 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Verein Tortuga; Darlehen zur Finanzierung dringlicher Investitionen zur erstmaligen Einrichtung von Wohnplätzen für Menschen mit Behinderungen und intensivem Betreuungsbedarf; Objektkredit 2025

Erwägungen

1. Gegenstand

Der 2024 gegründete Verein Tortuga (nachfolgend nur Verein) erhielt per 1. September 2024 eine Betriebsbewilligung für 16 Wohnplätze mit Beschäftigung für Menschen mit Behinderungen und intensivem Betreuungsbedarf. Der Verein hat per 1. September 2024 mit drei Klienten den Betrieb aufgenommen. Inzwischen werden neun Klienten und Klientinnen betreut. Die restlichen Plätze werden im ersten Quartal 2025 besetzt. Finanziert wird das Angebot bis zur voraussichtlichen Umstellung auf die Subjektfinanzierung im Jahr 2026 über einen Leistungsvertrag für 16 Plätze.

Das Angebot stellt der Verein in einem ehemaligen Pflegeheim in Seftigen bereit. Die bestehenden Einzelzimmer entsprechen dem besonderen Angebot des Vereins nicht. Es gilt zu berücksichtigen, dass die mehrheitlich autistischen Klientinnen und Klienten des Vereins ein stark herausforderndes und häufig selbst- und fremdgefährdendes Verhalten aufweisen. Aus diesem Grund sind insbesondere bei den Individualzimmern bauliche Anpassungen notwendig.

Mit vorliegendem Beschluss wird dem Verein zur Finanzierung der notwendigen Massnahmen ein Darlehen in der Höhe von CHF 710’000 gewährt. Das Darlehen hat eine Gesamtlaufzeit von 5 Jahren. Das Darlehen wird zum Referenzzinssatz des Bundesamtes für Wohnungswesen zuzüglich eines Laufzeit- und Risikozuschlags von 1.25% verzinst. Das Darlehen ist ab dem ersten Jahr mit fünf Rückzahlungsraten von je CHF 142'000 zurückzuerstatten.

Das Darlehen wird unter Auflagen gewährt. Insbesondere berichtet der Verein Tortuga regelmässig über seine Liquiditätsplanung und Vergütungen. Der Verein Totuga wird zudem dazu angehalten keine Verpflichtungen einzugehen, keine weiteren Investitionen zu tätigen und sein Angebot nicht anzupassen, ohne dies vorgängig mit der GSI vereinbart zu haben.

2. Rechtsgrundlagen

‒ Art. 33 Abs. 1 und Art. 44 des Gesetzes über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen vom 13. Juni 2023 ‒ Art. 88 der Verordnung über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen vom 22. November 2023 ‒ Art. 19 ff. des Gesetzes über die sozialen Leistungsangebote vom 9. März 2021 ‒ Art. 10 ff. der Verordnung über die sozialen Leistungsangebote vom 24. November 2021

‒ Art. 21 Abs. 1 und 3 Bst. b Ziffer 1 sowie Art. 27 und 30 Abs.1 des Finanzhaushaltsgesetzes vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0) ‒ Art. 21, Art. 27 und Art. 30 der Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1)

3. Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe

Neue einmalige Ausgabe (Art. 27 und 30 Abs. 1 FHG). Es handelt sich um einen Verpflichtungskredit für neue einmalige Ausgaben im Rahmen eines Darlehens. Die Ausgabe liegt gemäss den allgemeinen Bestimmungen des Finanzhaushaltsrechts in der abschliessenden Kompetenz des Regierungsrats.

4. Massgebende Kreditsumme

Die massgebliche Kreditsumme entspricht der Darlehenshöhe von CHF 710'000.

5. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr

Kreditart: Objektkredit Konto: 545000000 Darlehen an private Unternehmungen Produktgruppe: Integration und Soziales Rechnungsjahr: 2025

6. Begründung

Der Verein Tortuga reagiert mit seinem Angebot für Menschen mit Behinderungen und intensivem Betreuungsbedarf auf einen Engpass im Versorgungssystem des Kantons Bern. Der Verein unterstützt mit seiner Betriebsaufnahme die GSI auf relevante Weise dabei, die Bereitstellung von Intensivbetreuungsplätzen zu sichern. Der Verein bringt mit seinem Personal die erforderliche Erfahrung und Expertise mit, um in diesem herausfordernden Feld erfolgreich sein zu können. Die Kosten von CHF 710’000 für die Anpassung bestehender Pflegeheimplätzen zu 16 Wohnplätzen, die eine intensive Betreuung erlauben, erachtet das AIS als plausibel und angemessen. Das Darlehen kann mit den voraussichtlichen Erträgen des Vereins in den nächsten 5 Jahre refinanziert werden.

Aus diesen Gründen beschliesst der Regierungsrat, dem Verein Tortuga in Seftigen ein Darlehen im Umfang von CHF 710'000 und zu den vorangehend spezifizierten Konditionen zu gewähren.

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Auer Staatsschreiber

Verteiler ‒ Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion