2024.RRGR.100
I 078-2024 Schneider (Biel, SVP) Steuersenkung für natürliche Personen. Antwort des Regierungsrates
Rubrum
I
Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 078-2024 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2024.RRGR.100
Eingereicht am: 14.03.2024
Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Schneider (Biel/Bienne, SVP) (Sprecher/in) Fuchs (Bern, SVP) Weitere Unterschriften: 0
Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:
RRB-Nr.: 699/2024 vom 26. Juni 2024 Direktion: Finanzdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Steuersenkung für natürliche Personen
Die Schweizerische Nationalbank (SNB) schliesst erneut mit einem Defizit ab, weshalb Bund und Kanton wiederum keine Gewinnausschüttungen erhalten.
Für den Kanton Bern bedeutet dies in der Folge, dass die angedachte Steuersenkung von 0,5 Zehntel für natürliche Personen einmal mehr auf einen späteren Zeitpunkt verschoben wird. Der Regierungsrat hat in den Medien sein Ziel erklärt, die Steuerbelastung mittelfristig in Richtung Mittelfeld der Kantone senken zu wollen.
Die angedachte Steuersenkung hätte Mindereinnahmen von rund 80 Millionen Franken zur Folge gehabt, was rund 0,7 Prozent des Gesamtbudgets entspricht.
Der Regierungsrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
Erwägungen
1. Der Regierungsrat scheint seine Steuersenkungspläne von SNB-Ausschüttungen abhängig zu machen. Arbeitet er alternative Strategien aus, um seine Ziele auch ohne diese Einnahmen zu erreichen?
2. Ist es für den Regierungsrat ebenfalls eine Option, diese Steuersenkung auch mit (zusätzlichen) Sparmassnahmen zu bewerkstelligen?
3. Plant der Regierungsrat, den Anteil gebundener Ausgaben zu senken, um mehr Handlungsspielraum für Steuersenkungen zu erhalten?
Antwort des Regierungsrates
1. Der Regierungsrat scheint seine Steuersenkungspläne von SNB-Ausschüttungen abhängig zu machen. Arbeitet er alternative Strategien aus, um seine Ziele auch ohne diese Einnahmen zu erreichen?
Der Regierungsrat hat in Kapitel 6.2 der Steuerstrategie 2023 vom 15. November 2023 aufgezeigt, welche Möglichkeiten theoretisch zur Gegenfinanzierung von steuerlichen Entlastungen zur Diskussion stehen. Diese entsprechen letztlich den durch die Interpellantin angesprochenen «alternativen Strategien».
Die Erträge aus den Gewinnausschüttungen der SNB werden in den in Kapitel 6.2 aufgeführten Möglichkeiten nicht explizit erwähnt. Sollten die Gewinnausschüttungen in Zukunft allerdings eine Verstetigung erfahren (die Aktualisierung der bisherigen Gewinnausschüttungsvereinbarung erfolgt im Hinblick auf das Geschäftsjahr 2026 der SNB), so schliesst der Regierungsrat nicht aus, diese beispielsweise auch zur Finanzierung von steuerlichen Entlastungen einzusetzen. Andererseits ist die Ausschüttung der SNB-Gewinne nicht allein entscheidend für die Erreichung der Ziele, welche in der Steuerstrategie 2023 formuliert wurden. Vielmehr basiert das Vorgehen des Regierungsrats auf einer politischen Auslegeordnung, welche auch sozial- und staatspolitische Aspekte berücksichtigt (vgl. Antwort zu den Fragen 2 und 3).
Zu den Fragen 2 und 3:
2. Ist es für den Regierungsrat ebenfalls eine Option, diese Steuersenkung auch mit (zusätzlichen) Sparmassnahmen zu bewerkstelligen?
3. Plant der Regierungsrat, den Anteil gebundener Ausgaben zu senken, um mehr Handlungsspielraum für Steuersenkungen zu erhalten?
Sowohl die Frage 2 wie auch die Frage 3 zielen auf einen Abbau von staatlichen Leistungen zur Finanzierung von Steuersenkungen.
Der Regierungsrat hat in der Steuerstrategie dargelegt, dass es seines Erachtens wenig realistisch sei, zur Finanzierung von steuerlichen Entlastungen ein Sparpaket zu schnüren. So wurden bereits die beiden letzten Entlastungspakete in den Jahren 2014 («Angebots- und Strukturüberprüfung ASP 2014») und 2018 («Entlastungspaket EP 2018») politisch sehr kontrovers diskutiert. Diese dienten allerdings nicht zur Gegenfinanzierung von steuerlichen Entlastungen, sondern in erster Linie zur Einhaltung der beiden Schuldenbremsen. Die Erarbeitung eines Entlastungspaketes – alleine zur Finanzierung von steuerlichen Entlastungen – dürfte somit noch deutlich kritischer beurteilt werden.
Für den Regierungsrat stand die Erarbeitung eines Entlastungspakets zur Gegenfinanzierung von steuerlichen Entlastungen somit bislang nicht im Vordergrund. Anlässlich der Beratung der Steuerstrategie in der Frühlingssession 2024 hat der Grosse Rat indes mit 92 zu 59 Stimmen eine Planungserklärung überwiesen. Darin wird verlangt, dass der Regierungsrat bei der Gegenfinanzierung von steuerlichen Entlastungen alle der in Kapitel 6.2 der Steuerstrategie erwähnten Szenarien in der Planung mit zu berücksichtigen hat. Dazu gehören u.a. auch die Reduktion oder der Abbau des staatlichen Leistungsangebots, ein Personalabbau oder der Verzicht/die Reduktion von geplanten Gehaltsmassnahmen sowie der Verzicht bzw. die Redimensionierung auf Investitionsvorhaben (welche die Erfolgsrechnung durch entsprechende Betriebskosten und Abschreibungen belasten) 1.
vgl. Kapitel 6.2 der Steuerstrategie vom 15. November 2023
Mit Blick auf die durch den Grossen Rat überwiesene Planungserklärung schliesst der Regierungsrat einen allfälligen Abbau von staatlichen Leistungen zugunsten von steuerlichen Entlastungen – unter dem Vorbehalt einer sorgfältigen Abwägung von u.a. finanz- und staatspolitischen Überlegungen – nicht zum Vorneherein aus.
Verteiler ‒ Grosser Rat