2024.RRGR.113
M 091-2024 Kullmann (Thun, EDU) Kantonale Bitcoin-Strategie IV: Bitcoin als langfristige Anlage für Kanton und Pensionskasse. Antwort des Regierungsrates
Rubrum
M
Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 091-2024 Vorstossart: Motion Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2024.RRGR.113
Eingereicht am: 14.03.2024
Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Kullmann (Thun, EDU) (Sprecher/in) Rashiti (Gerolfingen, SVP) Müller (Orvin, SVP) Ryser (Seftigen, GLP) Reinhard (Thun, FDP) Amstutz (Sigriswil, SVP) Weitere Unterschriften: 0
Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:
RRB-Nr.: 853/2024 vom 21. August 2024 Direktion: Finanzdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Ablehnung
Kantonale Bitcoin-Strategie IV: Bitcoin als langfristige Anlage für Kanton und Pensionskasse
Der Regierungsrat wird beauftragt,
Erwägungen
1. zum nächstmöglichen Zeitpunkt Bitcoin im Umfang von mindestens einem Bitcoin pro Woche zu kaufen und langfristig in der Bilanz des Kantons zu halten; falls nötig, werden dafür die rechtlichen Grundlagen geschaffen
2. sich bei der Bernischen Pensionskasse (BPK) dafür einzusetzen, dass Bitcoin als Anlageform berücksichtigt wird (z. B. im Umfang von 0,5 bis 2 Prozent der Anlagesumme)
Begründung:
Dieser Vorstoss ist Teil einer Serie von Vorstössen aus den Reihen der überparteilichen «Parlamentarischen Gruppe Bitcoin». Die Vorstösse beabsichtigen, dass sich der Kanton Bern angesichts der enormen Veränderungen in der Finanzwelt, gerade im Hinblick auf Digitalisierung, frühzeitig zukunftsorientiert positioniert. Wir erwarten, dass Bitcoin eine zentrale Rolle im Finanzsystem der Zukunft einnehmen wird und es sehr vorteilhaft ist, wenn der Kanton Bern mit einer innovativen Bitcoin-Strategie ein attraktiver Standort für Bitcoin-Unternehmen wird.
Bitcoin stellt die Entdeckung der digitalen Knappheit dar und ist auf 21 Millionen Franken unterteilbare Einheiten beschränkt. Mit dieser garantierten Knappheit ist Bitcoin eine sehr interessante Alternative für immer mehr Menschen, die Schutz vor Geldmengenausweitung suchen.
Das Bitcoin-Netzwerk ist dezentral und funktioniert nach festen Regeln, die allgemein bekannt
sind und sich der Manipulation durch einflussreiche Akteure entziehen. Kurz zusammengefasst: Bitcoin ist knappes, dezentrales und elektronisches Geld.
Zu Forderung 1: Bitcoin hat aufgrund seiner einzigartigen und innovativen Eigenschaften das Potenzial, den US-Dollar als Weltreservewährung abzulösen oder zumindest langfristig weiterhin stark im Wert zu steigen. Nach mehr als 15 Jahren hat sich Bitcoin immer wieder am Markt behauptet, obwohl Bitcoin schon fast 500-mal von Experten und Medien für gescheitert erklärt wurde. Bitcoin dient inzwischen nicht nur als alternatives Wertaufbewahrungsmittel, sondern das Bitcoin-Lightning-Netzwerk ermöglicht auch sehr günstige Alltagszahlungen. Ja sogar staatliche Währungen können über das Lightning-Netzwerk viel günstiger verschickt werden als z .B. Zahlungen mit Kreditkarte oder Twint.
Aktuell gibt es noch fast keine staatlichen Akteure, die Bitcoin gezielt kaufen, dies dürfte sich in den nächsten paar Jahren jedoch schon bald ändern. El Salvador fing damit im Jahr 2021 an und kauft seit 2023 jeden Tag einen Bitcoin. Diese Strategie glättet die starken Preisschwankungen, die man angesichts der frühen Phase der weltweiten Bitcoin-Adoption noch beobachtet, und sie ist bisher sehr gut aufgegangen. Angesichts der schwierigen finanziellen Lage, die der Kanton Bern seit einigen Jahrzehnten hat, könnte auch schon eine bescheidene Bitcoin-Allokation dem Kanton helfen, eines Tages z. B. den Schuldenberg in spürbarem Masse reduzieren zu können, was wiederum fiskalpolitischen Spielraum schaffen würde. Uns Motionären ist bewusst, dass die Tresorerie eine Strategie der leeren Kassen verfolgt und dass die Forderung in Punkt 1 dem etwas entgegensteht. Nichtsdestotrotz sind wir der Ansicht, dass sich der Kanton Bern diese Chance nicht entgehen lassen sollte.
Zu Forderung 2: Bitcoin wies in der Vergangenheit meistens eine tiefe Korrelation zu traditionellen Anlageklassen wie Aktien, Obligationen und Immobilien auf. Dies führt bei einer Beimischung zu einem traditionellen Portfolio zu verbesserten Risiko-Rendite-Profilen in Form einer besseren Sharpe-Ratio. Bereits eine sehr geringe Bitcoin-Allokation in einem Portfolio von 0,5 Prozent bis 2 Prozent hat in der Vergangenheit die Performanz eines Portfolios massiv gesteigert – bei geringem zusätzlichem Risiko.
Seit die Bitcoin-ETFs in den USA im Januar 2024 bewilligt wurden, sind viele grosse institutionelle Anleger für die Möglichkeit einer Bitcoin-Allokation sensibilisiert worden und haben diese Chance auch in beträchtlichem Ausmass wahrgenommen. Im Februar 2024 hat sich der Senat des US-Bundesstaates Arizona für eine Aufnahme von Bitcoin-ETFs in den Pensionskassen des Bundesstaates ausgesprochen. Aus unserer Sicht ist es an der Zeit, dass auch die Bernische Pensionskasse das ausserordentlich interessante Chancen-Risiko-Verhältnis bei Bitcoin nicht länger ignoriert.
Antwort des Regierungsrates
Zu Ziffer 1:
Einleitend ist festzuhalten, dass der Kanton Bern generell keine Anlagen zu Spekulationszwecken erwirbt. So wäre ein allfälliger Kauf von Bitcoins nach Auffassung des Regierungsrates mit hohen finanziellen Risiken verbunden, was nicht im Interesse des Kantons und seiner Bevölkerung wäre. Für den Regierungsrat bleibt im Übrigen offen, inwieweit sich der Bitcoin oder andere Kryptowährungen als «Weltreservewährung» durchsetzen oder «zumindest langfristig weiterhin stark im Wert steigen» werden, wie dies die Motionäre und die Motionärin prognostizieren. Mit der Argumentation von «steigenden Kursen» wären im Übrigen auch der Kauf von Edelmetallen, Aktien oder anderen Wertpapieren denkbar. Diese wären – je nach Anlage – für den
Kanton zudem mit weniger hohen Risiken im Vergleich zum Kauf von Bitcoins verbunden. Hierfür erkennt der Regierungsrat aber auch deshalb keinen Bedarf, weil der Kanton eine Verschuldung und kein Vermögen ausweist.
Der Kauf von Bitcoins aus Spekulationsüberlegungen würde nach Auffassung des Regierungsrates in Widerspruch zu bestehenden rechtlichen Grundlagen und mit diesen einhergehenden Grundsätzen stehen. Zu erwähnen sind namentlich Art. 101 der Kantonsverfassung (KV, BSG 101.1) und Art. 3 des Finanzhaushaltsgesetzes (FHG, BSG 620.0) mit den darin festgehaltenen Grundsätzen der Sparsamkeit und der Wirtschaftlichkeit. Im Weiteren macht der Regierungsrat darauf aufmerksam, dass für Geschäfte, die Preis-, Kurs- oder Zinsunterschiede zwischen verschiedenen Märkten zum Gegenstand der Gewinnerzielung machen und nicht den allgemein anerkannten kaufmännischen Grundsätzen in Bezug auf Sicherheit und Ertrag entsprechen, die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen fehlen.
Aus diesen Gründen lehnt der Regierungsrat die Ziffer 1 der Motion ab.
Zu Ziffer 2:
Die Verwaltungskommission der Bernischen Pensionskasse (BPK) beschliesst die Anlagestrategie (wie im Übrigen auch die Verwaltungskommission der Bernischen Lehrerversicherungskasse, BLVK). Sie achtet dabei darauf, dass der Sicherheit, der Risikoverteilung, dem Ertrag, der Liquidität, der Nachhaltigkeit und der Ethik Rechnung getragen wird. Sie überprüft periodisch die mittel- und langfristige Übereinstimmung zwischen der Anlage des Vermögens und den Verpflichtungen (ALM-Analyse). Anlagen in Kryptowährungen kommen aus folgenden Gründen nicht als Vermögensanlagen im Sinne des Anlagereglements BPK in Frage:
– Kryptowährungen sind keine Kapitalgüter und werfen deshalb keine Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden) ab. – Kryptowährungen unterliegen gegenüber traditionellen Anlagen verschiedenen zusätzlichen Risiken wie z. B. fehlender Investorenschutz, Marktmanipulationen, regulatorische und technologische Risiken, Cyberkriminalität. – Vorsorgeeinrichtungen bezahlen die Renten ihrer Versicherten in Schweizer Franken und nicht in Kryptowährung (auch nicht in Gold oder in US-Dollar). Deshalb eignen sich Kryptowährungen aus ALM-Sicht auch nicht als Wertaufbewahrungsmittel. – Aufgrund der relativ kurzen Historie lassen sich über allfällig positive Diversifikationseigenschaften von Kryptowährungen keine erhärteten Aussagen treffen. – Zudem sind Anlagen in Kryptowährungen aus Nachhaltigkeitsüberlegungen (Energieverbrauch) nicht zu empfehlen.
Aus den oben ausgeführten Gründen lehnt der Regierungsrat auch Ziffer 2 der Motion ab.
Verteiler ‒ Grosser Rat