2024.RRGR.117
I 093-2024 de Quervain (Bern, GRÜNE) Was bedeutet das Urteil des EGMR zur Klage der Klimaseniorinnen für den Kanton Bern? Antwort des Regierungsrates
Rubrum
I
Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 093-2024 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2024.RRGR.117
Eingereicht am: 15.04.2024
Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: de Quervain (Bern, GRÜNE) (Sprecher/in) Vanoni (Zollikofen, GRÜNE) Lindegger (Roggwil, GRÜNE) Weitere Unterschriften: 0
Dringlichkeit verlangt: Ja Dringlichkeit gewährt: Ja 06.06.2024
RRB-Nr.: 823/2024 vom 14. August 2024 Direktion: Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Was bedeutet das Urteil des EGMR zur Klage der Klimaseniorinnen für den Kanton Bern?
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am 9. April 2024 eine Klage der Klimaseniorinnen gutgeheissen. Im Urteil des Gerichts des Europarats wird unter anderem eine Verletzung von Artikel 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) der Menschenrechtskonvention festgestellt.
Artikel 8 hält das Recht auf effektiven Schutz durch den Staat vor den schädlichen Folgen des Klimawandels auf Leben, Gesundheit, Wohlergehen und Lebensqualität fest. Die Schweiz wurde gemäss der Feststellung des Gerichts ihren diesbezüglichen Pflichten nicht gerecht; sie kommt insbesondere auch den Verpflichtungen nicht ausreichend nach, die sich aus dem 2017 ratifizierten und damit ins Schweizer Recht übernommenen Klimaabkommen von Paris ergeben. Das Urteil wird als wegweisend betrachtet. Obwohl es zunächst nur die Schweiz bindet, hat es auch eine Wirkung auf die 46 Mitgliedstaaten des Europarats. Diese werden sich künftig nach dem Urteil ausrichten.
Das Urteil zieht nach sich, dass die Schweiz ihre Klimamassnahmen überdenken und verstärken muss. Im Juni 2019 hat der Grosse Rat des Kantons Bern in einer «Erklärung zur Klimapolitik» den Willen bekundet, «das in seinem Einflussbereich Mögliche zu tun, um dem Klimawandel entgegenzutreten». Weiter hat er angekündigt, bei den zu behandelnden Geschäften die Auswirkungen auf das Klima zu berücksichtigen und jene Geschäfte prioritär zu behandeln, die den Klimawandel oder dessen Folgen abschwächen können. Mit der Annahme des Klimaschutzartikels der Kantonsverfassung haben sich auch die Stimmberechtigten des Kantons Bern klar dafür ausgesprochen, der Klimaerwärmung entschlossen entgegenzutreten: Der Kanton und die Gemeinden haben ausreichende Massnahmen zum Erreichen der Klimaneutralität bis 2050 zu treffen.
Aufgrund der föderalistischen Struktur und Aufgabenteilung (auch im Bereich des Klimaschutzes) betrifft die Kritik des EGMR an der ungenügenden Klimapolitik nicht allein den Bund, sondern auch den Kanton Bern und seine Gemeinden.
Der Regierungsrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
Erwägungen
1. Wie schätzt der Regierungsrat die Wirkungen des Urteils des Europarats ein?
2. Welche Lehren zieht er daraus für den Kanton Bern und die Gemeinden?
3. Wie beeinflusst das Urteil des EGMR zeitlich und inhaltlich die Erarbeitung der Klimastrategie und des Aktionsplans Klima, die in den Regierungsrichtlinien 2023 bis 2026 angekündigt worden sind? Wann legt der Regierungsrat die Klimastrategie und den Aktionsplan vor?
4. Wird die Umsetzung parlamentarischer Aufträge (z. B. für einen Masterplan Klima und einen Green New Deal für den Kanton Bern) beschleunigt und allenfalls inhaltlich auf Anforderungen aus dem EGMR-Urteil ausgerichtet?
5. Werden in Planung befindliche Massnahmen, Grossratsgeschäfte und grosse Infrastrukturprojekte neu auf ihre Klimawirksamkeit überprüft?
6. Mit welchen Informationen stellt der Regierungsrat in seinen Anträgen an den Grossen Rat sicher, dass dieser sein Versprechen zur Priorisierung und Berücksichtigung des Klimaschutzes einhalten kann?
7. Unternimmt der Kanton Bern aus Sicht des Regierungsrats genug, um die Bevölkerung wirksam vor den Auswirkungen der Klimaerhitzung auf das Leben, die Gesundheit, das Wohlergehen und die Lebensqualität zu schützen?
8. In welchen Bereichen sieht der Regierungsrat Möglichkeiten für eine Verbesserung und Beschleunigung bestehender Klimaschutz- und Klimaanpassungsmassnahmen?
9. Setzt sich der Regierungsrat nach dem Urteil des EGMR in interkantonalen Gremien wie auch gegenüber dem Bund für klare Konsequenzen für mehr Klimaschutz ein?
Begründung der Dringlichkeit: Das EGMR-Urteil hat – wie in letzter Zeit kaum ein anderes Urteil – in der Bevölkerung riesige Beachtung gefunden, öffentliche Debatten ausgelöst und grosse Fragen nach den Konsequenzen aufgeworfen. Angesichts des dringlichen Handlungsbedarfs im Klimaschutz und der bereits laufenden Bemühungen ist es ratsam, die Konsequenzen für den Kanton Bern rasch aufzuzeigen und Klarheit über die Haltung der Regierung zu schaffen.
Antwort des Regierungsrates
1. Wie schätzt der Regierungsrat die Wirkungen des Urteils des Europarats ein?
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am 9. April 2024 eine Klage des Vereins Klimaseniorinnen gegen die Schweiz (teilweise) gutgeheissen. Dabei hat der EGMR festgehalten, dass die Schweiz ihre Pflicht, Massnahmen gegen den Klimawandel zu ergreifen, ungenügend wahrgenommen und dadurch gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verstossen hat.
Die EMRK und die Urteile des EGMR sind auch für den Kanton Bern verbindlich (vgl. Art. 5 Abs. 4 der Schweizerischen Bundesverfassung). Welche konkreten Handlungsvorgaben
vorliegend daraus abgeleitet werden können, ist allerdings unklar. So lässt das Urteil – welches sich zunächst an den Bundesgesetzgeber richten dürfte – offen, welche Klimaschutzmassnahmen zu ergreifen sind.
Auf Bundesebene haben der Stände- und der Nationalrat am 5. bzw. am 12. Juni 2024 je eine Erklärung zuhanden des Bundesrats verabschiedet. Darin vertreten sie die Ansicht, dass die Anforderungen des Urteils durch den Erlass des (voraussichtlich am 1. Januar 2025 in Kraft tretenden) Bundesgesetzes über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (KlG) mittlerweile erfüllt sind. Der Bundesrat nimmt voraussichtlich im August dazu Stellung.
Der Regierungsrat wartet bei dieser Ausgangslage mit der Analyse der Wirkungen des Urteils und der Prüfung von allfälligen Massnahmen zu, bis die Auswirkungen auf Bundesebene klar sind. Bereits heute bekräftigt er aber seinen Willen, die Verpflichtungen zum Schutz des Klimas aus dem Bundes- und dem kantonalen Recht zu erfüllen und die nötigen Massnahmen zur Erreichung der gesteckten Ziele zu ergreifen.
2. Welche Lehren zieht er daraus für den Kanton Bern und die Gemeinden?
Unabhängig vom Gerichtsurteil des EGMR steht der Kanton zusammen mit den Gemeinden, auf Basis des kantonalen Verfassungsartikels 31a in der Pflicht, die gesteckten Ziele zu erreichen. Kanton und Gemeinden leisten im Rahmen ihrer Kompetenzen den erforderlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2050 und stärken die Fähigkeit zur Anpassung an die nachteiligen Auswirkungen der Klimaveränderung. Dabei sind die zu ergreifenden Massnahmen insgesamt auf eine Stärkung der Volkswirtschaft auszurichten sowie umwelt- und sozialverträglich auszugestalten.
Auf Ebene Kanton erfolgt dies zum Beispiel mit der Umsetzung der Motion 265-2021 «Klimaschutz als Chance nutzen – Green New Deal für den Kanton Bern» und der «Rahmenstrategie Anpassung Klimawandel».
In Übereinstimmung zu dem in der Sommersession 2024 vom Grossen Rat überwiesenen Postulat 179-2023 «Für ein Klimaprogramm mit Anreizen für Berner Gemeinden» richtet sich der Kanton mit seiner Förderung («Berner Klimaprogramm für Gemeinden») explizit an die Gemeinden und bietet Unterstützung bei der Erarbeitung und Verankerung von kommunalen Klimastrategien und Massnahmen auf Stufe der Gemeinden.
3. Wie beeinflusst das Urteil des EGMR zeitlich und inhaltlich die Erarbeitung der Klimastrategie und des Aktionsplans Klima, die in den Regierungsrichtlinien 2023 – 2026 angekündigt worden sind? Wann legt der Regierungsrat die Klimastrategie und den Aktionsplan vor?
Die Arbeiten an der Klimastrategie und am Aktionsplan Klima sind in Gang und geniessen eine hohe Priorität. Ergebnisse sind per Ende 2025 zu erwarten. Diese Arbeiten laufen unter dem Dach der Motion 265-2021 «Klimaschutz als Chance nutzen – Green New Deal für den Kanton Bern». Der Grosse Rat hat hier in der Frühlingssession 2024 aufgrund des Personalmangels im Amt für Umwelt und Energie (AUE) eine Fristerstreckung gewährt und ist sich bewusst, dass ein entsprechender Aktionsplan Klimaschutz (unter Vorbehalt zusätzlicher Personalressourcen) erst Ende 2025 erwartet werden kann. Im Bereich Klimaanpassung sind die Arbeiten etwas weiter vorangeschritten (vgl. die Antwort zu Frage 7).
4. Wird die Umsetzung parlamentarischer Aufträge (z. B. für einen Masterplan Klima und einen Green New Deal für den Kanton Bern) beschleunigt und allenfalls inhaltlich auf Anforderungen aus dem EGMR-Urteil ausgerichtet?
Die Arbeiten im Rahmen des «Green New Deals» inklusive dem «Masterplan Klima» laufen unabhängig vom Urteil des EGMR weiter und werden mit hoher Priorität bearbeitet (vgl. die Antwort zu Frage 3).
5. Werden in Planung befindliche Massnahmen, Grossratsgeschäfte und grosse Infrastrukturprojekte neu auf ihre Klimawirksamkeit überprüft?
Ein Instrument für die Beurteilung der Auswirkungen von Grossratsgeschäften auf das Klima (Schutz und Anpassung) ist in Erarbeitung und wird Ende 2024 vorliegen.
Diese Arbeiten wurden durch die Motion 231-2019 «In allen Grossratsgeschäften die Auswirkungen auf das Klima aufzeigen (Klimafolgenabschätzung)» ausgelöst, die am 03. Juni 2020 als Postulat überwiesen wurde. Das Instrument wird dem Grossen Rat ermöglichen, alle Erlasse und die Kreditgeschäfte in seiner Kompetenz auf ihre Relevanz für das Klima zu prüfen, die Auswirkungen auf Klimaschutz und -anpassung einzuschätzen und klimarelevante Geschäfte zu priorisieren.
6. Mit welchen Informationen stellt der Regierungsrat in seinen Anträgen an den Grossen Rat sicher, dass dieser sein Versprechen zur Priorisierung und Berücksichtigung des Klimaschutzes einhalten kann?
Der Kanton hat mit dem Aufbau der Energie- und Klimadatenplattform des Kantons Bern (EKDP Bern) das Werkzeug zur Verfügung, um ein Monitoring über alle relevanten Sektoren betreffend Emissionsreduktion und Zielerreichung zu erstellen. Diese Daten werden zweijährlich aktualisiert und erlauben es, die Fortschritte auf dem Weg zu «Netto-Null 2050» zu überprüfen. Dieser Monitoring-Prozess wird als wichtiger Baustein in die Arbeiten des Green New Deals einfliessen. Basierend darauf lassen sich Massnahmen planen, evaluieren und priorisieren.
Zudem werden beispielsweise im Rahmen der Berichterstattung zur kantonalen Energiestrategie, die Ziele im Bereich Energie auf Kompatibilität mit der übergeordneten Zielsetzung «Netto-Null 2050» überprüft. Wo notwendig werden die Ziele und Massnahmen dahingehend angepasst, damit das übergeordnete Ziel erreicht werden kann.
7. Unternimmt der Kanton Bern aus Sicht des Regierungsrats genug, um die Bevölkerung wirksam vor den Auswirkungen der Klimaerhitzung auf das Leben, die Gesundheit, das Wohlergehen und die Lebensqualität zu schützen?
Die Erarbeitung einer kantonalen Rahmenstrategie Anpassung an den Klimawandel (RAK) erfolgt unter dem Dach der Motion 121-2017 «Klimafolgenabschätzung Kanton Bern: Massnahmenplan und Anpassungsstrategie: kantonale Handlungsfelder zum Schutz von Bevölkerung und Naturraum» (Ziffer 1: Annahme als Postulat: Erarbeiten einer kantonalen Anpassungsstrategie Klimawandel). Die RAK wird Anpassungsmassnahmen in verschiedenen Sektoren enthalten, die auch den Schutz der Bevölkerung betreffen (z. B. Gesundheit, Naturgefahren, Raumplanung). Zudem unterstützt der Kanton Bern mit dem «Berner Klimaprogramm für Gemeinden» die Gemeinden u. a. bei der Erarbeitung von kommunalen Klimastrategien (Schutz und Anpassung), die ebenfalls Anpassungsmassnahmen zum Schutz der Bevölkerung in verschiedenen Sektoren enthalten sollten. Deshalb ist der Regierungsrat der
Meinung, dass sowohl der Kanton wie auch die Gemeinden in naher Zukunft gut aufgestellt sein werden, um in ihren Kompetenzbereichen die Bevölkerung vor den Auswirkungen des Klimawandels zu schützen.
8. In welchen Bereichen sieht der Regierungsrat Möglichkeiten für eine Verbesserung und Beschleunigung bestehender Klimaschutz- und Klimaanpassungsmassnahmen?
Die Arbeiten zu Klimaschutz und Klimaanpassung laufen unter dem Dach des «Green New Deal» in teils separaten «Gefässen» mit hoher Priorität zur Erfüllung des Verfassungsauftrages (Art. 31a KV). Im Themenkreis «Klimaanpassung» wird aktuell die «Rahmenstrategie Anpassung an den Klimawandel (RAK)» und die «Wasserstrategie» mit Massnahmenplan erarbeitet. Die Arbeiten der RAK sind schon weit fortgeschritten. Erste Resultate liegen als Entwurf intern vor und Mitte Juni hat der Regierungsrat den neuen «Hitzeaktionsplan» zum Schutz der Bevölkerung veröffentlicht 1. Im Bereich «Klimaschutz» wird mit der aktuellen Umsetzungsplanung zur Energiestrategie und der Aktualisierung des Massnahmenplans Luft bereits ein grosser Teil abgedeckt.
Eine Beschleunigung der laufenden Arbeiten ist unter den gegebenen finanziellen und personellen Ressourcen nicht zu erwarten. Neben den für die Emissionsminderung zu erarbeitenden sektoralen Zwischenzielsetzungen wird es die grosse Herausforderung sein, diese mit griffigen, mehrheitsfähigen Massnahmen zu untermauern.
9. Setzt sich der Regierungsrat nach dem Urteil des EGMR in interkantonalen Gremien wie auch gegenüber dem Bund für klare Konsequenzen für mehr Klimaschutz ein?
Basierend auf dem kantonalen Verfassungsartikel (Art. 31a KV) und unabhängig vom Urteil des EGMR setzt sich der Regierungsrat für den Klimaschutz ein. Dabei ist der Kanton Bern beispielsweise als assoziiertes Mitglied der Nordwestschweizer Regierungskonferenz in die «Klima-Charta der Nordwestschweizer Regierungskonferenz» eingebunden und engagiert sich in diesem Rahmen für eine klare und ambitionierte Klimapolitik.
Zudem ist der Kanton Bern auf Regierungs- und Verwaltungsebene in diversen Gremien aktiv in den Dialog mit Bund und anderen Kantonen entlang der Themenfeldern Klimaanpassung, Klimaschutz, Energie und Luftreinhaltung.
Verteiler ‒ Grosser Rat https://www.gsi.be.ch/de/start/themen/gesundheit/gesundheitsfoerderung-und-praevention/gesundheit-und-hitze.html