2024.RRGR.119
I 094-2024 Reinhard (Thun, FDP) Aktuelle Situation Spital STS AG / Richtungsentscheid mit Medaxo AG. Antwort des Regierungsrates
Rubrum
I
Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 094-2024 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2024.RRGR.119
Eingereicht am: 25.04.2024
Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Reinhard (Thun, FDP) (Sprecher/in)
Weitere Unterschriften: 0
Dringlichkeit verlangt: Ja Dringlichkeit gewährt: Ja 06.06.2024
RRB-Nr.: 797/2024 vom 14. August 2024 Direktion: Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Aktuelle Situation Spital STS AG / Richtungsentscheid mit Medaxo AG
Der Regierungsrat hat am 21. März 2024 in einer Kurzmitteilung über das Vorgehen des Medaxo-Projekts informiert.1 Bisher hat die Spital STS AG das Spital Zweisimmen alimentiert. Der Kanton wollte sich bisher nicht am Defizit beteiligen, das jährlich über 5,0 Mio. Franken betrug. Nun will man mit einer privaten Gesellschaft die Gesundheitsversorgung im oberen Simmental neu regeln. Hierfür soll sich der Kanton mit Beiträgen und Darlehen über mehrere Jahre beteiligen. Am 28. März 2024 informierte die Spital STS AG in einer Medienmitteilung, dass man sich vom bisherigen CEO trennt. Zitat: «Auf Grund unterschiedlicher Auffassungen über die Ausrichtung der Geschäftstätigkeit hat Bruno Guggisberg sich entschieden, mit 62 Jahren die operative Leitung abzugeben und die Spital STS AG zu verlassen.» In einem Rinderberg-News-Artikel vom 1. April 20242 unter dem Titel «Kantonsstreit oder Bonus-Bruno? Zum Rücktritt vom STS-CEO Bruno Guggisberg» wird spekuliert, ob wirklich der suggerierte Grund Grund für die überhastete Trennung ist. CEO Guggisberg kündigte seinen vorzeitigen Rücktritt (frühzeitige Pension) ja erst per Spätsommer 2025 an. Liest man den Bericht des News-Portals «Rinderberg-News» und vergleicht diesen mit den öffentlichen Informationen der Regierung und der Spital STS AG (Medienmitteilung vom 28. März 2024), sind diametrale Widersprüche zu erkennen. Ebenfalls haben diverse Spitäler in der Schweiz, aber auch im Kanton Bern, aktuell diverse finanzielle Herausforderungen zu bewältigen. Der Regierungsrat hat bereits angekündigt, Berner Betriebe mit einem 100-Mio.-Franken-Finanzierungspaket zu stützen.
Gesundheitsversorgung im Simmental/Saanenland: Regierungsrat will Medaxo-Projekt umsetzen lassen (be.ch) https://rinderberg-news.ch/2024/04/01/kantonsstreit-oder-bonus-bruno-zum-ruecktritt-vom-sts-ceo-bruno-guggisberg/
Die Spital STS AG geniesst in der Bevölkerung einen guten Ruf und hatte eine solide Finanzbasis. Dennoch sind mit dem oben erwähnten Punkt sowie mit den anstehenden Grossratsgeschäften Fragen offen, die für die anstehende Entscheidungsfindung wichtig sind.
Der Regierungsrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
Erwägungen
1. Warum wird die neue Betriebsgesellschaft vom Kanton für den Betrieb in Zweisimmen durch Beiträge und Darlehen finanziert, was vorher der Spital STS AG nicht zugestanden wurde?
2. Ist der Regierungsrat nicht der Meinung, dass es eine Wettbewerbsverzerrung gibt, wenn die Medaxo AG finanziell durch den Kanton unterstützt wird und andere mögliche Partner nicht?
3. Der Kurzmitteilung des Regierungsrates ist zu entnehmen, dass bis Mitte 2024 ein Abschluss mit der Medaxo AG erfolgen soll. Wenn dies nicht funktioniert, soll ein anderes Projekt der Spital STS AG mit einem Gesundheitszentrum umgesetzt werden. Sind die Projekte «Medaxo AG» und «Spital STS AG» unterschiedlich? Wenn ja, was sind die wesentlichen Vorteile des Medaxo-Projekts, die zu dieser Entscheidung geführt haben?
4. Der Berichterstattung war zu entnehmen, dass die aktuellen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Spital STS AG in Zweisimmen von der Medaxo AG übernommen werden. Ist die Bereitschaft der aktuellen Belegschaft vorhanden, die neue Anstellung anzunehmen (anderer Arbeitgeber, finanzielle Folgen, Unsicherheit usw.)? Wie sind die Anstellungsbedingungen der beiden Projekte der Spital STS AG und der Medaxo AG im Vergleich?
5. In der Medienmitteilung der Spital STS AG wird suggeriert, dass der Abgang des CEO der Spital STS AG mit dem Entscheid des Medaxo-Projekts begründet ist. Gab es einen anderen Grund (Berichterstattung «Rinderberg-News»)?
6. Erfolgte die Trennung seitens des Verwaltungsrates oder hat der CEO selbst gekündigt?
7. Gibt es eine bezahlte Kündigungsfrist oder würde die sofortige Trennung finanziell abgegolten? Oder wurde die Kündigung gar fristlos ausgesprochen und wenn ja, weshalb?
8. Hat der Regierungsrat Kenntnis von der Berichterstattung in den «Rinderberg-News» (publiziert am 28. März 2024), wo die Trennung des CEO der Spital STS AG in diametral anderem Kontext dargestellt wurde, als dass sie seitens der Spital STS AG mittels Medienmitteilung öffentlich kommuniziert wurde?
9. Wenn ja, warum haben weder der Verwaltungsrat, die Geschäftsleitung der Spital STS AG noch der Regierungsrat eine Richtigstellung verlangt bzw. die Vorwürfe gekontert oder wenigstens auf alles reagiert?
10. Gab es in der Zusammenarbeit zwischen Regierung (Eigentümer) und Verwaltungsrat einen Informationsaustausch über das Arbeitsklima auf Stufe Geschäftsleitung im Spital STS AG bzw. sind auf Stufe «Höheres Kader» aussergewöhnliche Fluktuationen beobachtet worden?
11. Aktuell haben viele kantonale Gesundheitsbetriebe im Kanton Bern finanzielle Probleme 3 und der Regierungsrat will mit einem 100-Mio.-Franken-Sanierungspaket den Betrieben beistehen. Gibt es im Kanton Bern gesetzliche Grundlagen oder Reglemente, wann Bonuszahlungen im Verwaltungsrat oder in der Geschäftsleitung nicht mehr ausbezahlt werden dürfen?
12. Wenn es gemäss vorhergehender Frage eine solche Regelung gibt, wie wird dies kontrolliert?
Begründung der Dringlichkeit: Die Regierung und der Grosse Rat haben im Jahr 2024 diverse Entscheidungen im Gesundheitswesen zu treffen, und da sind transparente Informationen für alle Beteiligten entscheidend.
Antwort des Regierungsrates
1. Warum wird die neue Betriebsgesellschaft vom Kanton für den Betrieb in Zweisimmen durch Beiträge und Darlehen finanziert, was vorher der Spital STS AG nicht zugestanden wurde?
2. Ist der Regierungsrat nicht der Meinung, dass es eine Wettbewerbsverzerrung gibt, wenn die Medaxo AG finanziell durch den Kanton unterstützt wird und andere mögliche Partner nicht?
3. Der Kurzmitteilung des Regierungsrates ist zu entnehmen, dass bis Mitte 2024 ein Abschluss mit der Medaxo AG erfolgen soll. Wenn dies nicht funktioniert, soll ein anderes Projekt der Spital STS AG mit einem Gesundheitszentrum umgesetzt werden. Sind die Projekte «Medaxo AG» und «Spital STS AG» unterschiedlich? Wenn ja, was sind die wesentlichen Vorteile des Medaxo-Projekts, die zu dieser Entscheidung geführt haben?
4. Der Berichterstattung war zu entnehmen, dass die aktuellen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Spital STS AG in Zweisimmen von der Medaxo AG übernommen werden. Ist die Bereitschaft der aktuellen Belegschaft vorhanden, die neue Anstellung anzunehmen (anderer Arbeitgeber, finanzielle Folgen, Unsicherheit usw.)? Wie sind die Anstellungsbedingungen der beiden Projekte der Spital STS AG und der Medaxo AG im Vergleich?
Gemeinsame Antwort auf die Fragen 1 - 4: Der Regierungsrat hätte gerne, wie am 20. März 2024 beschlossen, das Projekt zur Übernahme des Spitalstandorts Zweisimmen der Medaxo Gruppe umgesetzt und dabei dem Wunsch der Region nach Aufrechterhaltung eines stationären Angebots Rechnung getragen. Das Projekt hätte sich, was das Leistungsangebote anbelangt, am Projekt der GSS AG orientiert. Die Übertragung des Spitals Zweisimmen an die Medaxo Gruppe wäre aus Sicht des Regierungsrates dabei durchaus im Interesse der Spital STS AG (STS AG) gelegen: Der Spitalstandort Zweisimmen verursacht, gemäss STS AG, ein jährliches Defizit von rund 5 Millionen Franken Das Abstossen defizitärer Bereiche mit einem finanziellen Beitrag ist gängige Praxis bei Firmenabspaltungen. Zudem wäre das Projekt der Medaxo Gruppe vorteilhafter für die STS AG gewesen als das Vorgängerprojekt der GSS AG: – Im Projekt der Medaxo Gruppe war keine Abgabe von Teilen der Alterswohnen STS AG vorgesehen. – Die finanzielle Unterstützung wäre beim Projekt der Medaxo in einem tieferen Rahmen erfolgt, nämlich mittels Beiträgen von 2,5 Millionen Franken jährlich über zwei Jahre (GSS AG: drei Jahre) sowie ohne Unterhalts- und Reparaturkostenbeitrag (GSS AG: 50 Prozent der laufenden Unterhalts- und Reparaturkosten sowie der betriebsnotwendigen Investitionen für das Spital Zweisimmen bis Ende 2025 bis maximal 500 000 Franken).
Gleiches gilt für den Kanton: Auch die kantonalen Unterstützungsleistungen mit Fremdkapital, zusätzlich zum Beitrag an das Gesundheitsnetzwerk, der in beiden Projekten vorgesehen gewesen wäre, hätten beim Projekt der GSS AG höher ausfallen müssen als beim Projekt der Medaxo Gruppe: – GSS AG: Darlehen über 13 Millionen Franken und eine Bürgschaft über 20 Millionen Franken – Medaxo Gruppe: Darlehen über 10,5 Millionen Franken und eine Bürgschaft über 20 Millionen Franken Gemäss Information der STS AG haben die Mitarbeitenden der STS AG am Spital Zweisimmen in persönlichen Gesprächen verschiedene Stellungnahmen abgegeben bezüglich Bereitschaft, eine neue Anstellung bei der Medaxo Gruppe anzunehmen. Dabei gab es neben Zustimmung auch ablehnende und neutrale Haltungen zum Übertritt in die Medaxo Gruppe. Bezüglich Anstellungsbedingungen ist zu betonen, dass unabhängig davon, ob das Projekt der Medaxo Gruppe umgesetzt wird oder nicht, der «Gesamtarbeitsvertrag (GAV) Bernische Spitäler und Kliniken» zur Anwendung kommt. Der Regierungsrat nahm die neusten Entwicklungen mit der Intervention der Finanzkontrolle und des darauffolgenden Rückzugs der Zusagen durch die STS AG zur Kenntnis. Es erfolgte die Wahl einer neuen strategischen Führung der STS AG und diese entschied, das Spital Zweisimmen weiterzuführen und ein Betriebskonzept für die Zukunft zu erarbeiten. Der Regierungsrat nahm diesen Entscheid erfreut zur Kenntnis und beurteilte die Situation neu. Er beschloss am 14. August 2024 den Beschluss vom 20. März 2024 aufzuheben.
5. In der Medienmitteilung der Spital STS AG wird suggeriert, dass der Abgang des CEO der Spital STS AG mit dem Entscheid des Medaxo-Projekts begründet ist. Gab es einen anderen Grund (Berichterstattung «Rinderberg-News»)?
Gemäss STS AG hatte die separate Kommunikation in zwei Medienmitteilungen («CEO der Spital STS AG tritt zurück» 4, «Verwaltungsrat Spital STS AG kann der Übertragung des Spitals Zweisimmen an die Medaxo AG aufgrund fehlender gesetzlicher Grundlagen nicht zustimmen»5) das Ziel, die beiden Themen inhaltlich zu trennen, da der Rücktritt des CEO nicht in Zusammenhang mit dem Medaxo-Projekt stand.
6. Erfolgte die Trennung seitens des Verwaltungsrates oder hat der CEO selbst gekündigt?
Die STS AG erklärt, dass der ehemalige CEO aufgrund «unterschiedlicher Auffassungen über die Ausrichtung der Geschäftstätigkeit» entschieden hat, die STS AG zu verlassen. Es erfolgte keine Kündigung durch die STS AG.
7. Gibt es eine bezahlte Kündigungsfrist oder würde die sofortige Trennung finanziell abgegolten? Oder wurde die Kündigung gar fristlos ausgesprochen und wenn ja, weshalb?
Die Trennung erfolgte gemäss STS AG nicht fristlos, sondern in der ordentlichen Kündigungsfrist gemäss Arbeitsvertrag. Die STS AG äussert sich grundsätzlich nicht zu Personalfragen und -angelegenheiten. Sie respektiert damit den Persönlichkeitsschutz der Arbeitnehmenden auf allen Stufen. Betreffend Trennungsvereinbarung mit dem ehemaligen CEO der STS AG wurde beidseitig Stillschweigen vereinbart.
Vgl. Kommunikation der STS AG,» «Spital Thun: Geschäftsführer Bruno Guggisberg tritt zurück | Berner Zeitung», zuletzt abgerufen am 2. Juli 2024. Vgl. Medienmitteilung der STS AG, «Verwaltungsrat Spital STS AG kann der Übertragung des Spitals Zweisimmen an die Medaxo AG aufgrund fehlender gesetzlicher Grundlagen nicht zustimmen (spitalthun.ch)», zuletzt abgerufen am 2. Juli 2024.
8. Hat der Regierungsrat Kenntnis von der Berichterstattung in den "Rinderberg-News" (publiziert am 28. März 2024), wo die Trennung des CEO Spital STS AG in diametral anderem Kontext dargestellt wurde, als dass sie seitens Spital STS AG mittels Medienmitteilung öffentlich kommuniziert wurde?
Ja, der Regierungsrat hat Kenntnis von den unterschiedlichen Darstellungen 6.
9. Wenn ja, warum haben weder der Verwaltungsrat, die Geschäftsleitung der Spital STS AG noch der Regierungsrat eine Richtigstellung verlangt bzw. die Vorwürfe gekontert oder wenigstens auf alles reagiert?
Beim Organ «Rinderberg-News» handelt es sich nach Ansicht der STS AG um eine Meinungsplattform bzw. ein «privates Informationsangebot» von Herausgeber/Publizist Armin Berger, Zweisimmen. Die STS AG reagiere grundsätzlich nicht öffentlich auf Aussagen auf Meinungsplattformen und kommentiere solche auch nicht.
Es ist nicht Aufgabe des Regierungsrats, zu Personalentscheiden der Verwaltungsräte von Gesellschaften, an deren er beteiligt ist, aktiv zu kommunizieren.
10. Gab es in der Zusammenarbeit zwischen Regierung (Eigentümer) und Verwaltungsrat einen Informationsaustausch über das Arbeitsklima auf Stufe Geschäftsleitung im Spital STS AG bzw. sind auf Stufe «Höheres Kader» aussergewöhnliche Fluktuationen beobachtet worden?
Die GSI führt regelmässige Controlling-Gespräche durch, in welchen als Standardtraktandum die Zusammenarbeit auf den Stufen Verwaltungsrat und Geschäftsleitung thematisiert wird. Weitere Personalthemen wie die Zufriedenheit der Mitarbeitenden, Lohnentwicklung etc. werden bei Bedarf ebenfalls diskutiert.
Im Public Corporate Governance-Reporting (PCG-Reporting) wird der Regierungsrat jährlich unter dem Punkt «Wichtige Ereignisse aus Optik des Eigners» über personelle Änderungen im Verwaltungsrat und in der Geschäftsleitung informiert. Es gab diesbezüglich bei der STS AG keine Auffälligkeiten.
Gemäss STS AG gibt es keine erhöhte Fluktuation auf Stufe «höheres Kader». Auch bezogen auf alle Mitarbeitenden sei eine solche nicht festzustellen. Im Gegenteil: Die Fluktuationsrate der STS AG konnte von 14,8 Prozent (2022) auf 12,5 Prozent (2023) gesenkt werden.
11. Aktuell haben viele kantonale Gesundheitsbetriebe im Kanton Bern finanzielle Probleme 7 und der Regierungsrat will mit einem 100-Mio.-Franken-Sanierungspaket den Betrieben beistehen. Gibt es im Kanton Bern gesetzliche Grundlagen oder Reglemente, wann Bonuszahlungen im Verwaltungsrat oder in der Geschäftsleitung nicht mehr ausbezahlt werden dürfen?
Die Spitäler sind privatrechtliche Aktiengesellschaften. Der Verwaltungsrat ist nach Aktienrecht verantwortlich für die Spitalführung mit der statutarisch geschaffenen Möglichkeit der Delegation. Er regelt mit der Delegation auch die Entschädigung.
Vgl. Rinderberg News, «Kantonsstreit oder Bonus-Bruno? Zum Rücktritt vom STS-CEO Bruno Guggisberg: Rinderberg-News», zuletzt abgerufen am 2. Juli 2024.
Der Regierungsrat hat für die Führung, Steuerung und Aufsicht von anderen Trägern öffentlicher Aufgaben und Beteiligungen im öffentlichen Interesse Public Corporate Governance- Richtlinien (PCG-Richtlinien) beschlossen 8. In Ziffer 13 dieser Richtlinien sind Leitsätze zur Vergütung der operativen und strategischen Führungsorgane beschrieben. Diese gelten unabhängig davon, ob eine Gesellschaft staatliche Unterstützung in Anspruch nehmen muss oder nicht. Unter Ziffer 13.3 spricht sich der Regierungsrat für eine massvolle Entschädigung aus. Die Vergütungsmodelle werden auf Basis der Richtlinien an den Controlling-Gesprächen thematisiert. Es gibt gemäss Richtlinien keine Beschränkungen der Vergütungsmodelle in Bezug auf Bonuszahlungen, allerdings haben die Spitäler von sich aus die variablen Lohnbestandteile bei den Arztlöhnen abgeschafft.
Gemäss STS AG gebe es bei ihr keine variablen Lohnbestandteile. Ausgenommen davon seien Gratifikationen sowie Anerkennungsprämien, um überdurchschnittliche Leistungen honorieren zu können. Hierzu existiere eine Weisung.
Die Gewährung eines Darlehens resp. einer Bürgschaft aus dem Rahmenkredit Liquiditätssicherung Listenspitäler wird mit Auflagen gegenüber dem zu unterstützenden Listenspital erfolgen. Der Regierungsrat wird dabei die Vorgaben des Grossen Rats gemäss seinem Entscheid in der Sommersession berücksichtigen. Demnach ist auch sicherzustellen, dass für die Dauer der finanziellen Unterstützung durch den Kanton das Listenspital keinen Mitarbeitenden Gesamtvergütungen auszahlen darf, die nicht marktüblich sind. Anzumerken bleibt, dass die STS AG keine Leistungen aus dem erwähnten Rahmenkredit beantragt hat.
12. Wenn es gemäss vorhergehender Frage eine solche Regelung gibt, wie wird dies kontrolliert?
Ziffer 13 der PCG-Richtlinien verlangt die Herstellung von Transparenz in Bezug auf die Entschädigungen. Der Regierungsrat prüft bei Bedarf und soweit ihm die hierfür erforderlichen Informationen vorliegen die Angemessenheit der Vergütung der operativen und strategischen Führungsorgane und hat dazu auch einen Bericht erstellt. 9
Bei den Spitälern werden die Entschädigungen des Verwaltungsrats jährlich im Einzelausweis im Geschäftsbericht publiziert. Ebenso werden die Entschädigungen der gesamten Geschäftsleitung aggregiert sowie der CEO-Lohn einzeln veröffentlicht. Grössere Schwankungen in den veröffentlichten Entschädigungen müssen im PCP-Reporting beschrieben und kommentiert werden.
Über die Einhaltung von Auflagen verbunden mit der Gewährung eines Darlehens resp. einer Bürgschaft aus dem Rahmenkredit Liquiditätssicherung Listenspitäler hat das betroffene Listenspital regelmässig zu rapportieren und die GSI erstattet der GSoK und der FiKo dazu Bericht.
Verteiler ‒ Grosser Rat
Einsehbar unter: beteiligungen-pcg-richtlinien-de.pdf), zuletzt abgerufen am 24. Juni 2024. Vgl. hierzu den «Bericht des Regierungsrates über die Vergütung der operativen und strategischen Führungsorgane in kantonalen Beteiligungen vo m Dezember 2020», einsehbar unter: Bericht des Regierungsrates über die Vergütung der operativen und strategischen Führungsorgane in kantonalen Beteiligungen vom Dezember 2020), zuletzt abgerufen am 24. Juni 2024.