Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

2024.RRGR.172

M 116-2024 SP-JUSO (Gabi Schönenberger, Schwarzenburg) Wirksame Massnahme gegen Gewalt an den Berner Schulen: Bündner Standard implementieren und anwenden bei Gewaltprävention und Grenzverletzungen. Antwort des Regierungsrates

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Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 116-2024 Vorstossart: Motion Richtlinienmotion: ☒ Geschäftsnummer: 2024.RRGR.172

Eingereicht am: 03.06.2024

Fraktionsvorstoss: Ja Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: SP-JUSO (Gabi Schönenberger, Schwarzenburg) (Sprecher/in) SP-JUSO (Blum, Melchnau) Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit verlangt: Ja Dringlichkeit gewährt: Nein 06.06.2024

RRB-Nr.: 1017/2024 vom 16. Oktober 2024 Direktion: Bildungs- und Kulturdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Annahme und gleichzeitige Abschreibung

Wirksame Massnahme gegen Gewalt an den Berner Schulen: Bündner Standard implementieren und anwenden bei Gewaltprävention und Grenzverletzungen

Der Regierungsrat wird wie folgt beauftragt:

Das Instrument «Bündner Standard» soll an den Volksschulen des Kantons Bern eingeführt werden.

Begründung:

Zwei von drei Lehrpersonen haben in den vergangenen fünf Jahren Gewalt erlebt. Dies zeigt eine Studie des Dachverbands Lehrerinnen und Lehrer Schweiz LCH, welche vor einem Jahr publiziert wurde. Der Umgang mit Grenzverletzungen ist ein sehr komplexes Thema, häufig stehen Lehrpersonen und Schulleitungen vor grossen ungelösten Fragen. Sie sollten gegenüber den Schülerinnen und Schülern auf effiziente Massnahmen zurückgreifen können und gegenüber den Eltern transparent und nachvollziehbar handeln.

Deshalb sollen den Schulen wirksame und transparente Instrumente zum Umgang mit Gewalt und Grenzverletzungen zur Verfügung gestellt werden.

Ideal hierfür geeignet ist der Bündner Standard . Er umfasst präventive Massnahmen und trägt bei konsequenter Anwendung und Umsetzung wesentlich zum professionellen Umgang mit Grenzverletzungen bei. Es handelt sich um ein bewährtes Werkzeug zur Erfassung und Bearbeitung von Grenzverletzungen und stellt ein praxiserprobtes Instrument zur strukturierten Erfassung und professionellen Bearbeitung von Grenzverletzungen dar. Der Standard umfasst auch präventive Massnahmen und trägt damit wesentlich zur Prävention und zu einem transparenten und nachvollziehbaren Umgang mit Grenzverletzungen bei.

Der Bündner Standard bietet ein differenziertes und dennoch leicht anwendbares Konzept. Mithilfe der Umsetzung von zehn Bausteinen/Kernelementen kann für alle Beteiligten ausreichend Orientierung, Klarheit und Handlungssicherheit erwirkt werden.

Das Instrument kann den spezifischen Bedürfnissen und Notwendigkeiten der einzelnen Schulen und der grossen Vielfalt an unterschiedlichen grenzverletzenden Ereignissen gerecht werden.

Durch Anpassungsmöglichkeiten wird eine massgeschneiderte Implementierung ermöglicht, welche die Akzeptanz zudem wesentlich erhöht.

Die Schulen, insbesondere auch die Schulleitungen, werden durch die Leitplanken des Bündner Standards bei schwierigen Vorfällen, insbesondere bei Grenzverletzungen und Übergriffen sowie der Präventionsarbeit, in ihrer Arbeit optimal und umfassend unterstützt, gestützt und begleitet.

So wird eine flächendeckende Qualität im Umgang mit Grenzverletzungen und Übergriffen an Schulen sowie bei der schulischen Präventionsarbeit ermöglicht. Diese Qualität ist an den Berner Schulen noch nicht in diesem Umfang gewährleistet.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Bündner Standard ein sehr hilfreiches und in der Anwendung einfaches und wirksames Instrument ist, das die Sensibilität, Sicherheit und Klarheit im Umgang mit grenzverletzendem Verhalten fördert. Die positive Rückmeldung von Nutzenden auf verschiedenen Hierarchiestufen bestätigt die Wirksamkeit dieses Standards.

Durch die konsequente Anwendung und Umsetzung können Schulen gezielt präventive Massnahmen ergreifen und einen professionellen Umgang mit Grenzverletzungen sicherstellen. Diese Massnahmen sind entscheidend, um ein sicheres und förderliches Lernumfeld zu schaffen, das sowohl Lehrpersonen und Schulleitungen als auch Schülerinnen und Schüler schützt und unterstützt.

Es ist daher sinnvoll und erforderlich, den Bündner Standard an den Berner Schulen zu implementieren und anzuwenden, um der zunehmenden Gewalt wirksam entgegenzuwirken und den Umgang mit Grenzverletzungen nachhaltig zu verbessern.

Die Implementation an den Berner Schulen stellt eine Entlastung für die Schulen dar, insbesondere für die Schulleitungen und die Lehrpersonen.

Begründung der Dringlichkeit: Durch die konsequente Anwendung und Umsetzung des Bündner Standards können Schulen gezielt präventive Massnahmen ergreifen und einen professionellen Umgang mit Grenzverletzungen sicherstellen. Diese Massnahmen sind entscheidend, um ein sicheres und förderliches Lernumfeld zu schaffen, das sowohl Lehrpersonen, Schulleitungen und auch Schülerinnen und Schüler schüt zt und unterstützt.

Es ist daher dringend erforderlich, den Bündner Standard an den Berner Schulen zu implementieren und anzuwenden, um der zunehmenden Gewalt wirksam entgegenzuwirken und den Umgang mit Grenzverletzungen nachhaltig zu verbessern.

Antwort des Regierungsrates

Bei der vorliegenden Motion handelt es sich um eine Motion im abschliessenden Zuständigkeitsbereich des Regierungsrates (Richtlinienmotion), da ihre Umsetzung in der Kompetenz des Regierungsrates liegt (Art. 87 und Art. 88 Abs. 2 KV, sowie Art. 12 und Art 12a VSG). Der Regierungsrat hat bei Richtlinienmotionen einen relativ grossen Spielraum hinsichtlich des Grades der Zielerreichung, der einzusetzenden Mittel und der weiteren Modalitäten bei der Erfüllung des Auftrages, und die Entscheidverantwortung bleibt beim Regierungsrat.

Die Motionärin fordert, den Bündner Standard an den Berner Schulen zu implementieren und anzuwenden, um der Gewalt wirksam entgegenzuwirken und den Umgang mit Grenzverletzungen im schulischen Umfeld nachhaltig zu verbessern.

Der Regierungsrat geht mit der Motionärin einig, dass Gewalt jeglicher Art und in jeder Form an Schulen nicht toleriert werden darf. Für die gesunde Entwicklung und den Lernerfolg von Schülerinnen und Schülern ist ein gewaltfreies Klima unabdingbar, und auch Lehrpersonen sollen im schulischen Umfeld keiner Gewalt ausgesetzt sein.

Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass das Thema Gewalt und insbesondere auch das Thema Gewaltprävention in den Berner Schulen breit angegangen werden muss. Im Folgenden wird aufgezeigt, was an den Berner Schulen bereits umgesetzt ist:

Die Grundlage für den Unterricht an der Volksschule bilden der Lehrplan 21 und der Plan d’études romand (PER). Die Schule vermittelt innerhalb dieses Rahmens Inhalte der Gesundheitsförderung, insbesondere des physischen und psychischen Wohlbefindens. Mögliche Themen im Unterricht können auch physische oder psychische Gewalt sein.

Die Konfliktfähigkeit und der Umgang mit Vielfalt sind zentrale, überfachliche Kompetenzen, die in den Lehrplänen verankert sind (z. B. NMG.10.1). Die Ausprägung dieser Kompetenzen wird zu einem grossen Teil vom familiären und weiteren sozialen Umfeld der Kinder und Jugendlichen bestimmt. Im schulischen Kontext werden sie weiterentwickelt und ausgebildet: Zum ei nen werden diese Kompetenzen im alltäglichen schulischen Zusammenleben gefördert und erweitert. Zum anderen bietet der Unterricht durch die vertiefte Auseinandersetzung mit Fachinhalten Gelegenheit, an ihnen zu arbeiten.

Die Schülerinnen und Schüler lernen in der Schule

  • Kritik angemessen, klar und anständig mitzuteilen, Kritik anzunehmen und die eigene Position zu hinterfragen,

  • Formen und Verfahren konstruktiver Konfliktbearbeitung anzuwenden,

  • in einer Konfliktsituation einen Konsens zu suchen und diesen zu anerkennen,

  • Konfliktsituationen, die sich nicht lösen lassen, auszuhalten und nach neuen Konfliktlösungsmöglichkeiten zu suchen; wenn nötig, holen sie bei Drittpersonen Unterstützung,

  • die von der Schule bereitgestellten Hilfen zu nutzen und Instrumente zur gewaltfreien Konfliktlösung zu akzeptieren.

Zum Thema Gewalt können die Lehrpersonen bereits heute mit unterschiedlichen Fachstellen zusammenarbeiten. Es besteht beispielsweise von Seiten der Kantonspolizei Bern im Rahmen des Präventionsunterrichts an Schulen für die 7. Klassen resp. im französischsprachigen Kantonsteil für die Klassen der 9H ein Modul zu «Gewalt in der Schule und Freizeit» oder für die 9. Klasse resp. 11H ein Angebot zu sexualisierter Gewalt, zum Thema Hassdelikte und (Cyber-) Mobbing.1 Bei diesem Modul werden die rechtlichen Grundlagen und verschiedenen Handlungsmöglichkeiten diskutiert. Dabei stehen wichtige Grundwerte wie Empathie, Respekt und Toleranz im Fokus. Weiter wird auf mögliche Hilfsangebote verwiesen. Bei diesem Angebot werden auch die Erziehungsverantwortlichen miteinbezogen. Zudem bietet die Fachstelle Sicherheitsberatung der Kantonspolizei Bern den Schulen oder deren Lehrpersonen individuelle Angebote an. Schulen können auch Angebote des Schweizerischen Instituts für Gewaltprävention2 nutzen oder Friedensstifter-Projekte3 einführen.

Präventionsunterricht an Schulen (be.ch) Schweizerisches Institut für Gewaltprävention (SIG) (sig-online.ch) Z. B. Peacemaker-Programm (Peacemaker - NCBI Schweiz) oder Giraffenteam für die Gewaltfreie Kommunikation (GFK und Schule - gfk-biel Webseite!)

Die Kantonspolizei leistet einen wichtigen Beitrag zur Gewaltprävention und Deeskalation an Schulen. Sie sensibilisiert Lehrpersonen im Rahmen der Aus- und Weiterbildung im Bereich Gewalt und vermittelt geeignete Präventions- und Handlungsoptionen. Zur Thematik «Notfälle und Krisen in Schulen» 4 hat sie gemeinsam mit der Bildungsdirektion Empfehlungen zur Prävention, Früherkennung und Bewältigung von Gewaltvorgängen erarbeitet. Dieses Dokument ist Bestandteil des Krisenkompasses 5. Dieser ist ein mit dem Bündner Standard vergleichbares Instrument, das zudem den Vorteil hat, digital zu sein. Er ist speziell für den Bildungsbereich entwickelt. Als digitaler Wegweiser unterstützt er bereits bei der Prävention, aber auch bei der Intervention und Nachbearbeitung eines Notfalls, einer Bedrohung oder einer Krise. Viele Berner Schulen verfügen über Lizenzen für den Krisenkompass und somit über entsprechende Grundlagen. Die Fachstelle Sicherheitsberatung der Kantonspolizei Bern berät zudem Schulen oder deren Lehrpersonen bei Bedarf individuell. Nicht zuletzt tragen Kampagnen wie beispielsweise «Bern schaut hin»6 und Sensibilisierungsmassnahmen der Kantonspolizei Bern gegen häusliche Gewalt zu einer Gewaltminderung im Schulumfeld bei.

Im Rahmen der Wanderausstellung «Stärker als Gewalt / Plus fort que la violence» werden Jugendlichen und jungen Erwachsenen Auswege aus der Gewalt sowie Unterstützungsangebote aufgezeigt.

Mittlerweile haben zudem gut 90 Prozent aller Schülerinnen und Schüler der Volksschule Zugang zur Schulsozialarbeit 7: Schulsozialarbeitende sind Schlüsselpersonen an den Schulen, wenn es um Gewaltprävention, Gesundheitsförderung und Früherkennung geht. Sie arbeiten in institutionalisierter Form mit den Schulleitungen und Lehrpersonen zusammen und bieten Hilfe bei sozialen Problemen und Krisen der Schülerinnen und Schüler.

Aus Sicht des Regierungsrates leistet die Schule hinsichtlich des Umgangs mit Gewalt und der Gewaltprävention bereits ihren Beitrag. Die BKD ist bereit, die Schulen auf dieses weitere nützliche Instrument hinzuweisen. Der Regierungsrat beantragt, die Motion anzunehmen und gleichzeitig abzuschreiben.

Verteiler ‒ Grosser Rat

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