2024.RRGR.173
M 117-2024 PS-JS (Riesen, Neuenstadt) Mehr Prävention für eine bessere Gesundheit und eine langfristige Senkung der Gesundheitskosten. Antwort des Regeirungsrates
Rubrum
M
Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 117-2024 Vorstossart: Motion Richtlinienmotion: ☒ Geschäftsnummer: 2024.RRGR.173
Eingereicht am: 03.06.2024
Fraktionsvorstoss: Ja Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: SP-JUSO (Riesen, La Neuveville) (Sprecher/in) SP-JUSO (Kocher Hirt, Worben) Weitere Unterschriften: 0
Dringlichkeit verlangt: Ja Dringlichkeit gewährt: Ja 06.06.2024
RRB-Nr.: 791/2024 vom 14. August 2024 Direktion: Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Punktweise beschlossen Ziffer 1: Annahme Ziffer 2: Ablehnung Ziffer 3: Annahme als Postulat
Mehr Prävention für eine bessere Gesundheit und eine langfristige Senkung der Gesundheitskosten
Der Regierungsrat wird beauftragt:
Erwägungen
1. eine echte Politik der Gesundheitsförderung und Prävention zu erarbeiten, die den sozialen, umwelt-, ernährungs- sowie berufsbedingten Aspekten der Gesundheit Rechnung trägt;
2. den Prozentsatz der im Jahresbudget für das Gesundheitswesen für Gesundheitsförderung und Prävention vorgesehenen Mittel bis auf zehn Prozent des Gesundheitsbudgets zu erhöhen;
3. mit diesen finanziellen Mitteln die bestehenden Präventionsprogramme zu stärken und neue kosteneffiziente Programme einzuführen.
Begründung: Die Prävention ist eine rentable Investition für das Gesundheitswesen. Zahlreiche wissenschaftliche Studien und Fallbeispiele bestätigen diese Erkenntnis.12 Die Kantone Neuenburg, Zug, Waadt und Basel-Stadt investieren einen Anteil von 8,9 bis 12,4 Prozent ihres Jahresbudgets für das Gesundheitswesen in die Gesundheitsförderung und die Prävention (Zahlen des Obsan für 2020 3). Bern befindet sich mit 4,6 Prozent an 19. Stelle von 26 im interkantonalen Vergleich.
Masters R, Anwar E, Collins B, et al, Return on investment of public health interventions: a systematic review, J Epidemiol C ommunity Health
2017;71:827-834. WHO, 2018, Using economic evidence to help make the case for investing in health promotion and disease prevention policy brief Siehe https://ind.obsan.admin.ch/de/indicator/monam/ausgaben-fuer-gesundheitsfoerderung-und-praevention-nach-finanzierungsregime, aktualisiert am 14.12.2023, Stand vom 15.01.2024
Der Kanton Bern würde in finanzieller und gesundheitlicher Hinsicht von einer Erhöhung seines Budgets für die Prävention und Gesundheitsförderung profitieren. Die zusätzlichen finanziellen Mittel sollten unter anderem Folgendes ermöglichen:
– Finanzierung einfacher kostenloser Untersuchungen für Bevölkerungsgruppen, die keinen oder wenig Kontakt mit dem Versorgungssystem haben (z. B. alle zehn Jahre); – Stärkung integrierter Versorgung und der Koordinationen zwischen den Akteuren des Gesundheitswesens; – Stärkung und Erweiterung bestehender Präventionsprogramme, insbesondere für die Früherkennung von Krebserkrankungen (Brust-, Darm- und nach Möglichkeit Lungenkrebs), Impfprogramme, Gesundheitserziehung, ausgewogene Ernährung und Bewegung, Suchtprävention und Prävention im Zusammenhang mit den Risiken bei Hitzewellen; – Durchführung anderer Präventionsprogramme, insbesondere im Berufsumfeld (psychische Gesundheit/Burnout, extreme Klimaereignisse), in Gastronomiebetrieben (gesunde Ernährung fördern) und bei gefährdeten Bevölkerungsgruppen (Zugang zu Verhütungsmitteln erleichtern, bei Jugendlichen mit Migrationshintergrund Problemen der psychischen Gesundheit vorbeugen); – Aktive Teilnahme an Biomonitoringprojekten, um den Gesundheitszustand und potenzielle Risiken für die Bevölkerung zu messen (Weiterführung des Pilotprojekts Schweizer Gesundheitsstudie). Diese Elemente müssen im Rahmen der Teilstrategie «Gesundheitsförderung und Prävention» berücksichtigt werden, zu der die GSI ein Konsultationsverfahren durchführt. 4
Begründung der Dringlichkeit: Die GSI hat soeben ein Konsultationsverfahren zur Teilstrategie «Gesundheitsförderung und Prävention» begonnen (Mai 2024) und die Forderung en dieser Motion haben direkte Auswirkungen auf diese Strategie.
Antwort des Regierungsrates
Bei Ziffer 1 der vorliegenden Motion handelt es sich um eine Motion im abschliessenden Zuständigkeitsbereich des Regierungsrates (Richtlinienmotion), da ihre Umsetzung in der Vollzugs-, Entscheidungs- und Aufgabenkompetenz des Regierungsrates liegt (Art. 90 Abs. 1 Bst. d, f und h KV). Der Regierungsrat hat bei Richtlinienmotionen einen relativ grossen Spielraum hinsichtlich des Grades der Zielerreichung, der einzusetzenden Mittel und der weiteren Modalitäten bei der Erfüllung des Auftrages, und die Entscheidverantwortung bleibt beim Regierungsrat.
Der Regierungsrat setzt sich dafür ein, dass durch Massnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention die Berner Bevölkerung befähigt ist, über die ganze Lebensspanne eigenverantwortlich ein gesundes und weitgehend selbstbestimmtes Leben zu führen 5. Gesundheitsförderung und Prävention ist in der kantonalen Verwaltung ein Schnittstellenthema. Die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI), die Sicherheitsdirektion (SID), die Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion (WEU), die Bildungs- und Kulturdirektion sowie die Direktion für Inneres und Justiz (DIJ) haben im Bereich der Gesundheitsförderung und Prävention Zuständigkeiten.
Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI, Mai 2024): Teilstrategie – Gesundheitsförderung und Prävention, Version für das Konsultationsverfahren Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI, Mai 2024): Teilstrategie Gesundheitsförderung und Prävention, Konsultationsversion (PDF)
Die verschiedenen Elemente der Motion sollen im Rahmen der Teilstrategie Gesundheitsförderung und Prävention berücksichtigt werden. Da die Teilstrategie den Fokus auf die vom Gesundheitsamt der GSI verantworteten Bereiche legt6, wird nachfolgend auf den Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes fokussiert.
Zu Ziffer 1 Der Kanton Bern setzt sich seit vielen Jahren für die Gesundheitsförderung und Prävention im Kanton ein: So wird das Kantonale Aktionsprogramm Ernährung, Bewegung und psychische Gesundheit bei Kindern, Jugendlichen und älteren Menschen (KAP) in Zusammenarbeit mit Gesundheitsförderung Schweiz sowie das kantonalen Tabak- und Nikotinpräventionsprogramms (kTNPP) in Zusammenarbeit mit dem Tabakpräventionsfonds umgesetzt. Die GSI ist zudem Teil des interkantonalen Mandats im Bereich der Prävention von Geldspielsucht, das Sucht Schweiz im Auftrag der Nordwest- und Innerschweizer Kantone führt. Weitere Leistungen (u. a. Suchtprävention, sexuelle Gesundheit) werden bei der Aids Hilfe Bern, der Berner Gesundheit, dem Blauen Kreuz Bern-Solothurn-Freiburg und der Pro Senectute Kanton Bern eingekauft. Der Regierungsrat anerkennt die Anliegen der Motionärinnen und Motionäre und trägt mit der Gesundheitsstrategie 2020–2030 sowie den 6 Teilstrategien, die derzeit durch das Gesundheitsamt der GSI erarbeitet werden, dem Anliegen einer echten Politik der Prävention und Gesundheitsförderung weitgehend Rechnung. Der Regierungsrat beantragt daher die Annahme der Ziffer 1.
Zu Ziffer 2 Der Rahmenkredit 2024–2027 für Leistungsangebote der Gesundheitsförderung und Suchthilfe gemäss Artikel 129 Absatz 2 Buchstabe a SLG 7 wurde vom Grossen Rat in der Sommersession 2023 beschlossen. Der darin enthaltende Teilbereich der Gesundheitsförderung und Suchtprävention ist vergleichsweise knapp bemessen. In den Jahren 2024–2027 umfasst der Rahmenkredit für Leistungsangebote der Gesundheitsförderung und Suchtprävention jährlich rund 2,9 Millionen Franken plus rund 1,9 Millionen Franken an mehrheitlich zweckspezifisch zu verwendenden Mitteln aus dem Fonds für Suchtprobleme. Diese Mittel unterstützen die Finanzierung der in der Antwort zur Frage 1 aufgezählten Angebote und Programme. Zusätzliche Mittel für neue Angebote und Programme wurden nicht eingestellt. Der Regierungsrat teilt die Ansicht der Motionärinnen und Motionäre, dass Massnahmen im Bereich Gesundheitsförderung und Prävention wichtig sind und die Kosten im Gesundheits-, Sozial- und Strafrechtswesen verringern. Der Anteil der Ausgaben für Gesundheitsförderung und Prävention am Total der Gesundheitsausgaben im schweizweiten Vergleich in der Höhe von 4,6 Prozent für den Kanton Bern ist jedoch dahingehend zu relativieren, dass das Angebot an gesundheitsfördernden und präventiven Leistungen in der Schweiz sehr vielfältig ist. Auch erfolgt die Finanzierung der Gesundheitsförderung und Prävention in den 26 Kantonen autonom. Zudem gibt es keine einheitlich gehandhabte Definition darüber, was unter Gesundheitsförderung und Prävention abzurechnen ist. Dies beeinträchtigt die Vergleichbarkeit dieser Zahlen. Der von den Motionärinnen und Motionären angeführte Indikator basiert gemäss der Definition des Obsan auf einer Statistik des Bundesamtes für Statistik (BfS), welche eine Synthese aus sämtlichem verfügbarem Zahlenmaterial zur Schätzung der Finanzströme rund um die Produktion, den Konsum und die Finanzierung von Gütern und Dienstleistungen des schweizerischen Gesundheitswesens während eines Jahres darstellt. 8 Unter dem vom Obsan zusammengefass-
Kapitel 3.1 der Teilstrategie Gesundheitsförderung und Prävention, Konsultationsversion (PDF) Regierungsratsbeschluss 238 vom 1. März 2023 (RRB & Vortrag) Definition Obsan Indikator Ausgaben für Gesundheitsförderung und Prävention nach Finanzierungsregime | MonAM | BAG (admin.ch)
ten Angebot an Gesundheitsförderungs- und Präventionsleistungen werden folglich alle Aufgaben der verschiedenen kantonalen Direktionen zusammengefasst (also DIJ, GSI, SID und WEU). Der Indikator bezieht sich damit explizit nicht auf die Leistungsangebote der Gesundheitsförderung und Suchtprävention gemäss Artikel 129 Absatz 2 Buchstabe a SLG. Die Leistungsangebote der Gesundheitsförderung und Suchtprävention machen im aktuellen Budget mit 2,9 Millionen Franken circa 0,2 Prozent in Relation zur Produktgruppe der Gesundheitsversorgung mit 1,8 Milliarden Franken aus. Aufgrund des nicht möglichen Nachvollzugs des angeführten Indikators, erscheint es dem Regierungsrat nicht sinnvoll, diesen für die Bemessung der im Budget und Aufgaben-/Finanzplan des Kantons einzustellenden Mittel zu nutzen. Vor diesem Hintergrund beantragt der Regierungsart die Ablehnung der Ziffer 2.
Zu Ziffer 3 Die Stärkung der bestehenden Präventionsprogramme und die Einführung von neuen Massnahmen können dann umgesetzt werden, wenn die finanziellen Mittel vorhanden sind. Der Regierungsrat ist bereit, bei der Erarbeitung des Rahmenkredits 2028–2031 für Leistungsangebote der Gesundheitsförderung und Suchtprävention gemäss Artikel 129 Absatz 2 Buchstabe a SLG im Bereich der Gesundheitsförderung und Prävention eine sinnvolle Erhöhung der Budgetmittel zu prüfen. Eine Erhöhung des Kostenanteils von 0,2 Prozent auf 10 Prozent des Budgets der Gesundheitsausgaben erachtet er aufgrund der aktuellen Finanzlage des Kantons jedoch als nicht realistisch. Die Einführung neuer Massnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention setzt zudem voraus, dass konkrete Vorhaben vorliegen, welche den Zielen, Handlungsfeldern und Massnahmen der «Teilstrategie Gesundheitsförderung und Prävention» entsprechen (vgl. Ziffer 1). Inwieweit ein sinnvoller Mehrbedarf später im Rahmenkredit 2028–2031 sowie im Budget und Aufgaben-/Finanzplan eingestellt werden kann, wird unter Berücksichtigung der dann vorliegenden finanzpolitischen Situation des Kantons und den verschiedenen sich bereits heute abzeichnenden Mehrbelastungen und finanziellen Risiken in allen kantonalen Aufgabenbereichen zu beurteilen sein. Eine sinnvolle Erhöhung des Rahmenkredits 2028–2031 für Leistungsangebote der Gesundheitsförderung und Suchtprävention gemäss Artikel 129 Absatz 2 Buchstabe a SLG bedarf daher nicht zuletzt auch der Zustimmung des Grossen Rates. Dieser hat gemäss Artikel 6 Absatz 2 des kantonalen Finanzhaushaltsgesetzes (FHG9) die Kompetenz, das Kantonsbudget zu beschliessen. In diesem Sinn ist der Regierungsrat bereit, die Ziffer 3 als Postulat anzunehmen.
Verteiler ‒ Grosser Rat
Finanzhaushaltsgesetz des Kantons Bern vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0).