Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

2024.RRGR.175

M 119-2024 Aebi (Hellsau, SVP) Die Domaine Witzwil soll als Gesamtbetrieb erhalten bleiben. Antwort des Regierungsrates

Rubrum

M

Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 119-2024 Vorstossart: Motion Richtlinienmotion: ☒ Geschäftsnummer: 2024.RRGR.175

Eingereicht am: 03.06.2024

Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Aebi (Hellsau, SVP) (Sprecher/in) Schilt (Utzigen, SVP) Ritter (Burgdorf, GLP) Bösiger (Niederbipp, SVP) Grupp (Biel/Bienne, GRÜNE) Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit verlangt: Ja Dringlichkeit gewährt: Ja 06.06.2024

RRB-Nr.: 779/2024 vom 14. August 2024 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Ablehnung

Die Domaine Witzwil soll als Gesamtbetrieb erhalten bleiben

Der Regierungsrat wird wie folgt beauftragt:

Erwägungen

1. Der Landwirtschaftsbetrieb der Strafanstalt Witzwil soll als Einheit mit der gesamten landwirtschaftlichen Fläche weiter bewirtschaftet werden.

2. Es sollen dazu geeignete Geschäftsmodelle zwischen JVA und Gesamtbetrieb entwickelt werden.

Begründung:

Die Domäne Witzwil (Landwirtschaftsbetrieb) hat in den letzten Jahren ein Bewirtschaftungssystem entwickelt, das sowohl eine landwirtschaftliche Nutzung erlaubt als auch auf Natur- und Landschaftsschutz und die speziellen Böden der Domäne Rücksicht nimmt.

Eine Verpachtung von Teilen der Fläche würde eine massive Desinvestition von Gebäuden und Maschinen nach sich ziehen.

Eine Verpachtung oder Aufteilung der Fläche würde sich massiv negativ auf Landschaft und Natur auswirken.

Natur- und Landschaftsschutz

Die Domäne Witzwil ist ein Naturreservat von nationaler und europäischer Bedeutung. Aktuell

liegen mindestens acht verschiedene Schutzzonen auf der gesamten Fläche der Anstalt. Im

Landschaftskonzept Seeland wird das Grosse Moos als regional bedeutendes Förderungsgebiet aufgeführt.

Bodenproblematik

Scherbenland:

In der Zeit von 1912 bis 1954 wurden auf der gesamten Domäne 48 000 t Kehricht in den Boden eingearbeitet. Glasscherben, Blech- und Metallteile, aber auch Schlacke sind auch heute noch auf sämtlichen Parzellen sichtbar.

Torfboden:

Untersuchungen kommen zum Schluss, dass durch den Torfboden die Bodensackung weitergeht, aktuell werden Zahlen von 1 bis 2cm Humusverlust pro Jahr genannt.

Witzwil sorgt mit einer extensiven und bodenschonenden Bewirtschaftung („no till“) für Nachhaltigkeit.

Begründung der Dringlichkeit: Mit dem Neubau der JVA Witzwil wurde die landwirtschaftliche Fläche des Betriebes für den Justizvollzug neu definiert. Zurzeit laufen die Diskussionen um die Verteilungen der nicht benötigten Flächen. Die Motion soll auf diese Verteilung Einfluss nehmen.

Antwort des Regierungsrates

Bei der vorliegenden Motion handelt es sich um eine Motion im abschliessenden Zuständigkeitsbereich des Regierungsrates (Richtlinienmotion), da ihre Umsetzung in der Vollzugs-, Entscheidungs- und Aufgabenkompetenz des Regierungsrates liegt (Art. 90 Abs. 1 Bst. d, f und h KV). Der Regierungsrat hat bei Richtlinienmotionen einen relativ grossen Spielraum hinsichtlich des Grades der Zielerreichung, der einzusetzenden Mittel und der weiteren Modalitäten bei der Erfüllung des Auftrages, und die Entscheidverantwortung bleibt beim Regierungsrat.

Die Justizvollzugsanstalt (JVA) Witzwil befindet sich in einer Phase bedeutender Veränderungen. Seit ihrer Gründung hat die Anstalt neben der klassischen Strafvollzugsarbeit auch auf landwirtschaftliche Tätigkeiten gesetzt, um die Insassen zu beschäftigen. Im Strafvollzug besteht Arbeitspflicht. In der jüngsten Vergangenheit hat sich der Bedarf an Landwirtschaftsland für den Strafvollzug drastisch verringert. Die für den Strafvollzug nicht mehr benötigten Flächen, 275 ha Landwirtschaftsland in Witzwil und 110 ha Alp am Chasseral, gehen deshalb zwecks Neuverpachtung zurück ans Amt für Grundstücke und Gebäude.

Gleichzeitig wird im Rahmen des geplanten Neubaus des Fussballcampus Rörswil der heutige Pächter der betroffenen Grundstücke seinen Betrieb in Ostermundigen aufgeben und im Rahmen eines Landabtausches nach Witzwil wechseln. Der neue Pächter wird rund 115 ha der zurückgegebenen Fläche in Witzwil übernehmen. Die Bodenqualität ist am neuen Standort geringer als dies im Raum Ostermundigen war, was es zu kompensieren gilt. In Witzwil verbleiben 160 ha Landwirtschaftsland zur Neuverpachtung. Im Gegenzug werden im Raum Ostermundigen / Ittigen / Bolligen rund 55 ha Landwirtschaftsland zur Neuverpachtung frei. Das Land, das die JVA behält, wird wie bis anhin landwirtschaftlich genutzt. Die Massnahmen des Naturschutzes und zur Biodiversitätsförderung werden auf diesen Flächen wie bisher weitergeführt. Für die Verpachtung der Flächen an den bisherigen Pächter Ostermundigen sowie für die restlichen Flächen gelten die gleichen Auflagen.

Die Neuverpachtung des Landwirtschaftslands der Justizvollzugsanstalt Witzwil bietet zahlreiche Chancen und Herausforderungen. Durch eine sorgfältige und strategische Planung können

sowohl wirtschaftliche als auch ökologische und soziale Ziele erreicht werden. Neben der Landwirtschaft sind Naturschutz und Biodiversitätsförderung im Perimeter Witzwil sehr relevante Themen. Das ganze Gebiet liegt im Wasser- und Zugvogelreservat von internationaler Bedeutung «Fanel» und teilweise im gleichnamigen kantonalen Naturschutzgebiet. In unmittelbarer Nachbarschaft zur JVA Witzwil, am Südufer des Neuenburgersees, befindet sich das grösste Flachmoorgebiet der Schweiz. Das ganze Gebiet liegt an einer der wichtigsten Vogelzugsrouten und ist mit den Biotopen für Brut- und Gastvögel von internationaler Bedeutung.

Gleichzeitig ist der Boden in Witzwil an vielen Stellen kontamini ert, weil zwischen 1914 und 1954 tonnenweise Kehricht der Stadt Bern auf dem Areal abgelagert wurden. Als Folge davon befinden sich bis heute Glas- und Keramikscherben in der Kulturschicht, zudem ist eine Anreicherung von Schwermetallen feststellbar, was die Bewirtschaftung des Bodens teilweise deutlich erschwert. Es wird im weiteren Verlauf situativ zu prüfen sein, wo welche Art der landwirtschaftlichen Nutzung möglich sein wird. So ist zum Beispiel auf einigen Parzellen die Kupferbelastung so hoch, dass auf eine Beweidung mit Schafen verzichtet werden muss. Der Anbau von Nahrungspflanzen muss jedoch nicht eingeschränkt werden, selbst der biologische Anbau ist zulässig.

Aufgrund der grossen Fläche, die vergeben wird, ist die politische Bedeutung der Neuverp achtung gross. Aus diesem Grund erfolgt die Bedarfserhebung und Landvergabe in einem Projekt durch einen kantonalen Ausschuss unter der Leitung von Regierungsrat Christoph Neuhaus und unter Beisein von Regierungsrat Christoph Ammann. Damit sollen kantonsinterne Anforderungen erfasst, bewertet und priorisiert, die Strategie für die Landvergabe festgelegt und davon abgeleitet die Vergabekriterien definiert werden.

Den erwähnten Besonderheiten in Witzwil soll bei der künftigen Verwendung der frei gewordenen Landflächen ausdrücklich Rechnung getragen werden. Die massgebenden kantonalen Fachstellen (AJV, LANAT) sowie die interessierten Kreise (Umweltverbände, Landwirtschaftsbetriebe usw.) werden in den Prozess involviert. und deren Bedürfnisse bestmöglich berücksichtigt. Das Ziel ist es, im Grossen Moos eine tragfähige Balance zwischen einer nachhaltigen Landwirtschaft und den Schutzbedürfnissen des Natur- und Tierschutzes sowie der Biodiversität zu finden.

Im Rahmen der Rückweisung des Kreditgeschäftes «Ins, Lindenhof, Amt für Justizvollzug (AJV), Neubau Regionalgefängnis und Justizvollzugsanstalt. Verpflichtungskredit für Gesamtleistungswettbewerb inklusive Vorprojekt» (2022.BVD.5236) in der Sommersession 2023 hat sich der Grosse Rat u. a. für eine Überprüfung der Auslastung der Arbeitsplätze sowie für eine Neuausrichtung des Landwirtschaftsbetriebes ausgesprochen. Die Abklärungen haben gezeigt, dass mittelfristig mehr als die Hälfte der Landwirtschaftsfläche in Witzwil nicht mehr für den Landwirtschaftsbetrieb der JVA benötigt wird. Dem Grosse Rat wurden die Ergebnisse zur Kenntnis gebracht, worauf er in der Sommersession 2024 dem vorerwähnten Verpflichtungskredit mit 140 Stimmen zustimmte.

Vor diesem Hintergrund lehnt der Regierungsrat die weitere Bewirtschaftung der gesamten landwirtschaftlichen Fläche wie bis anhin alleinig durch die Justizvollzugsanstalt (JVA) ab.

Der Hauptzweck der JVA besteht im Vollzug von Strafen. Landwirtschaft wird aus Gründen der Agogik, zwecks Beschäftigung der Gefangenen und zu ihrer beruflichen (Re-) Integration betrieben. Eine Vermischung dieser Vollzugsaufgaben mit der Landwirtschaft durch den notwendigen zusätzlichen Beizug von Landwirten zur gemeinsamen Bewirtschaftung der gesamten landwirtschaftlichen Fläche der JVA wäre organisatorisch und aus Gründen der Sicherheit nicht zielführend. Es wäre aber auch wirtschaftlich ineffizient und nicht sinnvoll, produktives Landwirtschaftsland nicht zu bewirtschaften.

Die freiwerdende Fläche soll deshalb an Landwirtinnen und Landwirte verpachtet werden, die das Land unabhängig von der JVA bewirtschaften. Das Verpachten von Teilen der Gesamtfläche hat keine Devestition von Gebäuden und Maschinen zur Folge. Diese Befürchtung, dass sich eine Pacht negativ auf die Landwirtschaft und die Natur auswirkt, ist unbegündet. Die Verpachtung an eine Vielzahl an Bewirtschaftenden kann jedoch negative Auswirkungen auf Natur und Landschaft haben. Aus diesem Grund wird angestrebt, die Anzahl Pächterinnen und Pächter möglichst gering zu halten.

Den von den Motionären erwähnten Besonderheiten in Witzwil soll mittels entsprechender ökologischer Auflagen im Rahmen der Vergabe Rechnung getragen werden. Ferner befindet sich ein relevanter Teil der Vogelpopulation auf der Fläche, die weiterhin durch die JVA bewirtschaftet wird resp. nicht zur Neuverpachtung zur Disposition steht.

Verteiler ‒ Grosser Rat