Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

2024.RRGR.207

I 151-2024 Hess (Nidau, FDP) Stationäre Hospizplätze im Kanton Bern: Nach welchen Kriterien werden Pilotprojekte vergeben? Antwort des Regierungsrates

Rubrum

I

Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 151-2024 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2024.RRGR.207

Eingereicht am: 11.06.2024

Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Hess (Nidau, FDP) (Sprecher/in)

Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:

RRB-Nr.: 1049/2024 vom 23. Oktober 2024 Direktion: Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Stationäre Hospizplätze im Kanton Bern: Nach welchen Kriterien werden Pilotprojekte vergeben?

Die Finanzierung von Palliativplätzen in Hospizen entspricht dem in den letzten Jahren mehrfach erteilten Auftrag des Grossen Rates des Kantons Bern an den Regierungsrat. Da sich viele Organisationen für das Angebot vorbereiten, hat der Regierungsrat bei der Beantwortung der Vorstösse wiederholt in Aussicht gestellt, die einschlägigen Entscheide für die Schaffung von Hospizplätzen der Palliativpflege in der Zusammenarbeit mit der IG Hospize Kanton Bern und mit Palliative Bern zu treffen.

Wie nun den Medien vom 17. und 18. Mai 2024 1/2 zu entnehmen ist, wird «La Passerelle» das erste stationäre Hospiz für Palliativpflege im Kanton Bern, das vom Kanton Bern im Rahmen eines Pilotprojekts finanziell unterstützt wird. Diese Einrichtung mit 10 Betten soll Anfang 2026 unter der Leitung des Alters- und Pflegezentrums «Résidence Les Bouleaux» in Corgémont eröffnet werden. Gemäss Medienberichten sollen die Plätze in Zusammenarbeit mit der Stiftung «La Chrysalide» mit Sitz in La-Chaux-de-Fonds (NE) betrieben werden. Damit sollen einerseits Synergien im Bereich Hotellerie genutzt werden, andererseits Erkenntnisse zu finanziellen Synergieeffekten gewonnen werden.

Der Vertragsabschluss mit der «Résidence Les Bouleaux» ist für das Palliativangebot im Berner Jura ein Meilenstein. Allerdings ist laut Medienberichten die Finanzierung durch den Kanton Bern noch nicht konkret ausgearbeitet. Es stellen sich nicht zuletzt deshalb Fragen zu den vorgegebenen Rahmenbedingungen wie auch zu den angewendeten Vergabekriterien.

https://www.rfJ.ch/rfJ/Actualite/Region/20240517-Un-nouveau-centre-de-soins-palliatifs-a-Corgemont.html# https://www.lqj.ch/articles/la-passerelle-structure-dediee-aux-soins-palliatifs-a-corgemont-comblera-unmanque-80065

Der Regierungsrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

Erwägungen

1. Aufgrund welcher Kriterien erhielt das Pilotprojekt «La Passerelle» in Corgémont die Zusage als Pilotprojekt?

2. Wurden die Mitgliedorganisationen der IG Hospize Kanton Bern eingeladen, ein Projekt einzureichen?

3. Falls nein, warum nicht?

4. Wie wurden Fachorganisationen in den Vergabeentscheid einbezogen — wie etwa die IG Hospize Schweiz oder Palliative Bern?

5. Welche verbindlichen Rahmenbedingungen zu Eckpfeilern wie Finanzierung, Dauer, Kooperationen und Evaluationskriterien wurden für das Pilotprojekt definiert?

Antwort des Regierungsrates

Seit dem Konzept für die Palliative Versorgung im Kanton Bern vom Winter 2013/2014 3 ist das Gesundheitsamt der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) bestrebt, die Palliativversorgung im Sinne einer integrierten Versorgung weiterzuentwickeln. Dafür wird die Planung der einzelnen Versorgungsstrukturen sorgfältig aufeinander abgestimmt. Bisher lag der Fokus in der spezialisierten Palliative Care insbesondere auf der ambulanten mobilen Palliativversorgung und der stationären Versorgung im Spital. Die stationäre spezialisierte Palliative Care in Langzeitinstitutionen (Hospize) steckt im Kanton Bern noch in den Kinderschuhen. Auch gilt es, die Rahmenbedingungen bezüglich der Finanzierung mit den nationalen Entwicklungen abzustimmen. So werden auf nationaler Ebene mit der Umsetzung der Motion 20.4264 «Für eine angemessene Finanzierung der Palliative Care»4 klare Rahmenbedingungen erwartet, so dass bestimmte Palliative-Care-Leistungen ins KVG aufgenommen werden und die Kantone die subsidiäre Zusatzfinanzierung mittelfristig einstellen können. Bis auf nationaler Ebene eine Lösung vorliegt, sieht die GSI vor, über den SLG-Rahmenkredit 2024-2027 die Restkosten der Hospize im Rahmen des Pilotprojektes zu finanzieren. Mit dem Pilotprojekt «La Passerelle» in Corgémont sowie dem Pilotprojekt «Mon Soleil» in der Stadt Bern wurden erste Massnahmen ergriffen, um diese Versorgungsstruktur schrittweise in die bestehende kantonale Palliativversorgung einzubetten und zu eruieren, welche Rahmenbedingungen und Finanzierungsmöglichkeiten tragbar sind. Hinsichtlich der pädiatrischen Palliative Care ist das Gesundheitsamt zudem mit dem Kinderhospiz allani in Bern im Gespräch und prüft eine Aufnahme der Institution in das Pilotprojekt. Darüber hinaus ist eine Ausdehnung des Pilotprojekts auf weitere Teilnehmer nicht vorgesehen. Der Regierungsrat nimmt folgendermassen Stellung:

1. Aufgrund welcher Kriterien erhielt das Pilotprojekt «La Passerelle» in Corgémont die Zusage als Pilotprojekt? In der Sommersession 2023 wurde die Motion 299-2022 Amstutz (Sigriswil, SVP), «Hospizplätze im Kanton Bern bewilligen und die Finanzierung regeln» angenommen. Mit den Pilotprojekten «La Passerelle» und «Mon Soleil» prüft die GSI, inwiefern Hospize im Kanton Bern umsetzbar sind.

Vgl: https://www.gsi.be.ch/content/dam/gsi/dokumente-bilder/de/themen/familie-gesellschaft/alter/Konzept-f%C3%BCr-die-palliative-Versor- 20.4264 | Für eine angemessene Finanzierung der Palliative Care | Geschäft | Das Schweizer Parlament

Die Auswahl der Pilotprojekte basierte auf den folgenden sechs Kriterien: 1) Eingabe eines Projekts: Die Projekte «La Passerelle» und «Mon Soleil» wurden der GSI zwischen Dezember 2023 und Juli 2024 eingereicht. 2) Evidenzbasiertes Konzept: Die eingereichten Konzepte basieren auf bereits bestehenden Erfahrungen aus dem Kanton Wallis und sind evidenzbasiert. 3) Regionaler Versorgungsbedarf: Basierend auf der «Konzept für die Palliative Versorgung im Kanton Bern» aus dem Jahr 2013/14 schätzt die GSI den Bedarf in der Region Biel-Seeland-Berner Jura auf rund zehn Plätze und in der Region Bern-Mittelland auf rund 15 Plätze. Mit den beiden Institutionen sind ein urbanes und ein ländliches Hospiz vertreten. Weiter werden durch die beiden Pilotprojekte sowohl der französisch- als auch der deutschsprachige Teil des Kantons abgedeckt. 4) Versorgung im Netzwerk / Synergien mit den Leistungserbringenden: Es gibt eine grosse Unterstützung der lokalen Bevölkerung sowie der lokal tätigen Leistungserbringenden. Bei «La Passerelle» sind dies beispielsweise die Spitalzentrum Biel AG, die Réseau de l’Arc SA und die Equipe Mobile en Soins Palliatifs BEJUNE. Bei «Mon Soleil» sind dies voraussichtlich die Lindenhofgruppe AG und der mobile Palliativdienst Bern-Aare. 5) Synergien mit dem Pflegeheim «Résidence Les Bouleaux» in Corgémont und mit dem Lindenhofspital in der Stadt Bern: Geplant ist, dass beide Hospize ab dem Jahr 2026 jeweils zehn Betten in Betrieb nehmen. «La Passerelle» ist eine integrierte Betriebsform und profitiert vom bestehenden Pflegeheim «Résidence Les Bouleaux», das die Arbeiten hinsichtlich der Hotellerie (Küche, Reinigung usw.) auch für das Hospiz anbieten wird. Das Hospiz und das Pflegeheim sind durch einen unterirdischen Tunnel verbunden. Dadurch können Kosten gespart und Synergien genutzt werden, da bspw. nicht für zehn Betten eine eigene Küche betrieben werden muss. «Mon Soleil» hingegen ist eine stand-alone Betriebsform ohne eine direkte Anbindung an ein Spital oder Pflegeheim. Es ist jedoch geplant, dass das Hospiz bei der Hotellerie (Küche) durch das Lindenhofspital unterstützt wird. Die Betriebsform (integriert, stand-alone) wird ebenfalls Gegenstand der Evaluation sein. 6) Nachhaltigkeit: Sollte das Pilotprojekt «La Passerelle» zum Ergebnis kommen, dass

ein Hospiz nicht betrieben werden kann, besteht aufgrund der Anbindung an das Pflegeheim «Résidence Les Bouleaux» die Möglichkeit, diese Plätze auch in Pflegeheimplätze umzugestalten. «Mon Soleil» wurde bis anhin als Pflegeheim geführt und könnte die Plätze ebenfalls wieder umnutzen. Somit ist eine nachhaltige Nutzung der neu geplanten Strukturen – unabhängig vom Erfolg des Pilotprojektes – sichergestellt.

2. Wurden die Mitgliedorganisationen der IG Hospize Kanton Bern eingeladen, ein Projekt einzureichen? Nein. Das Gesundheitsamt der GSI steht jedoch im engen Austausch mit der IG Hospize im Kanton Bern.

3. Falls nein, warum nicht? Gemäss Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe c des Gesundheitsgesetzes5 kann der Kanton Projekte durchführen oder Beiträge an Institutionen und für Projekte gewähren, die besondere Behandlungsmodelle und vernetze Versorgung anbieten. Der Regierungsrat ist nicht verpflichtet, Organisationen einzuladen, ein Projekt einzureichen.

Gesundheitsgesetz vom 2. Dezember 1984 (GesG; BSG 811.01)

4. Wie wurden Fachorganisationen in den Vergabeentscheid einbezogen — wie etwa die IG Hospize Schweiz oder Palliative Bern? Wie in der Antwort auf Frage 3 wird darauf hingewiesen, dass die GSI auch nicht verpflichtet ist, Fachorganisationen in den Vergabeentscheid miteinzubeziehen. Als zuständige Direktion verfügt sie über Fachmitarbeitende, die diese Eingaben prüfen und Entscheidfindungen sogfältig vorbereiten. Diese sind regelmässig mit den unterschiedlichen Organisationen im Austausch.

5. Welche verbindlichen Rahmenbedingungen zu Eckpfeilern wie Finanzierung, Dauer, Kooperationen und Evaluationskriterien wurden für das Pilotprojekt definiert? Die beiden Hospize werden erst ab dem Zeitpunkt finanziell unterstützt, ab dem sie operativ tätig sind. Dies ist derzeit ab dem Jahr 2026 vorgesehen und bedeutet, dass bis dahin die nationalen Strukturkriterien für sozialmedizinische Institutionen 6, die spezialisierte Palliative Care anbieten, erfüllt sein müssen. Im SLG-Rahmenkredit 2024–2027 sind jährlich 2,5 Millionen Franken für Pilotprojekte budgetiert, doch wurden diese Mittel bisher nicht ausgeschöpft. Die Finanzierung orientiert sich an einer Tagespauschale von 635 Franken und beinhaltet auch die Restkostenfinanzierung der Pflege gemäss KVG. Bei einem mittleren Szenario (Berücksichtigung der unterschiedlichen Pflegestufen) wird von einem Gesamtbetrag von 11 Millionen Franken für drei Hospize über drei Jahre ausgegangen. Es wird angenommen, dass mit den bereits eingestellten Mittel die Finanzierung sichergestellt ist. Allfällige weitere Betriebskosten sind durch «La Passerelle», «Mon Soleil» und allenfalls «Allani» selbständig zu decken. «La Passerelle» und «Mon Soleil» kooperieren mit den zentralen und bestehenden Leistungserbringenden der Palliative Care in der Region (siehe hierzu die Antwort zu Frage 1). Werden die Hospize nach Abschluss der Pilotphase in die Regelfinanzierung überführt, so müssten die notwendigen finanziellen Mittel via den SLG-Rahmenkredit 2028–2031 gesprochen werden, über den der Grosse Rat entscheiden wird.

Die zuständige Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion überprüft die nachfolgenden Evaluationskriterien für beide Institutionen des Pilotprojektes: 1) Eignung: Die Eignung wird anhand der geltenden nationalen Struktur- und Prozesskriterien für sozialmedizinische Institutionen 7 beurteilt. 2) Bedarf: Der regionale Bedarf wird basierend auf dem «Konzept für die Palliative Versorgung im Kanton Bern»8 geprüft. Darüber hinaus wird jährlich die Auslastung der bewilligten Hospizplätze mit Bernerinnen und Bernern überprüft. 3) Finanzierung: Die Finanzierung wird basierend auf der Kostenrechnung evaluiert. Es ist geplant, die Tagespauschale von 635 Franken, die sich an der Tagespauschale des Kantons Wallis orientiert, mit den effektiven Kosten- und Leistungszahlen von «La Passerelle» und «Mon Soleil» abzugleichen und die Tagespauschale an bernische Verhältnisse anzupassen. 4) Vernetzung: Es wird evaluiert, ob und in welcher Form eine Zusammenarbeit der regionalen Leistungserbringenden der Grundversorgung und der spezialisierten Versorgung stattgefunden hat. Auch werden Erfolgskriterien und Herausforderungen analysiert.

Verteiler ‒ Grosser Rat

BAG, GDK und palliative.ch (2014): Versorgungsstrukturen für spezialisierte Palliative Care in der Schweiz. Bern. Vgl. Fussnote 3. Vgl. Fussnote 1.