Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

2024.RRGR.210

I 154-2024 Ruch (Bern, GRÜNE) Diskriminierung von LGBTIQ-Lehrpersonen und LGBTIQ-Schüler/-innen verhindern. Antwort des Regierungsrates

Rubrum

I

Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 154-2024 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2024.RRGR.210

Eingereicht am: 11.06.2024

Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Ruch (Bern, GRÜNE) (Sprecher/in) Dubler (Bern, GRÜNE) Widmer (Bern, GRÜNE) Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:

RRB-Nr.: 1248/2024 vom 04. Dezember 2024 Direktion: Bildungs- und Kulturdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Diskriminierung von LGBTIQ-Lehrpersonen und LGBTIQ-Schüler/-innen verhindern

Anfang Jahr wurde publik, dass eine Volksschule in Pfäffikon ZH einen homosexuellen Lehrer entlassen hat, offenbar weil religiös-fundamentalistische Elternkreise sich daran gestört hatten, dass dieser ihre Kinder in Sexualkunde unterrichtete. Dass so etwas im Jahr 2024 passieren kann, ist erschreckend und wirft Fragen auf.

Gleichzeitig zeigt eine neue Umfrage der Pädagogischen Hochschulen Bern und Zürich unter queeren Schülerinnen und Schülern, dass sie regelmässig aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität ausgegrenzt werden.

Die Schule ist also heute weder für queere Lehrpersonen noch für queere Schülerinnen und Schüler ein sicherer Ort. Das ist besorgniserregend, denn gerade in der Schule sollten Kinder und Jugendliche einen offenen und menschlichen Umgang miteinander lernen, sich in Toleranz üben und üben, wie man mit Zivilcourage und Entschlossenheit gegen Diskriminierung vorgehen kann.

Um diese Diskriminierungen und Vorurteile in der Gesellschaft abzubauen, braucht es deshalb ergänzend zum Sexualkundeunterricht spezifische Massnahmen für ein offenes und inklusives Schulklima. Dafür sind Unterstützungs- und Weiterbildungsangebote zum Thema sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität für Lehrpersonen und Schulleitungen notwendig.

Der Regierungsrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

Erwägungen

1. Wie werden Lehrpersonen vor Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität geschützt? Welche Richtlinien bestehen dazu?

2. Welche Weiterbildungs- und Unterstützungsangebote (z. B. durch externe Fachorganisationen) im Thema sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität bestehen für Lehrpersonen und Schulleitungen im Kanton Bern und wie werden diese unterstützt?

3. Mit welchen Massnahmen und finanziellen Mitteln sorgt der Regierungsrat für den Abbau von Diskriminierungen und Vorurteilen gegenüber LGBTQ+-Personen in der Gesellschaft?

Antwort des Regierungsrates

Dem Regierungsrat ist der Schutz von Personen, welche sich dem LGBTQ+-Spektrum zuordnen, ein grosses Anliegen. Vulnerable Gruppen wie beispielsweise Minderjährige, sollen in besonderem Masse vor Diskriminierung und Ausgrenzung geschützt werden. Der Regierungsrat geht mit den Interpellant/-innen einig, dass Aufklärung, Toleranz und Zivilcourage wichtige Bausteine sind, um dieses Ziel zu erreichen.

Gemäss der IPSOS-Studie «LGBT+ Pride. Global Advisor Survey 2023» sind in der Schweiz 13 Prozent der Bevölkerung dem LGBTQ+-Spektrum zuzuordnen1. Es kann davon ausgegangen werden, dass sich dieser Anteil auch auf die Schülerschaft übertragen lässt. Wie hoch der Anteil bei den Lehrpersonen ist, ist nicht bekannt, da die Situation der LGBTQ+-Lehrpersonen noch wenig erforscht wurde.

Wie im Folgenden dargelegt wird, sind bereits heute für diese Personengruppe verschiedene Beratungsangebote und Schutzmechanismen vorhanden.

1. Wie werden Lehrpersonen vor Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität geschützt? Welche Richtlinien bestehen dazu?

Lehrpersonen sind vor jeglicher Form der Diskriminierung zu schützen. Personen, welche dem LGBTQ+-Spektrum zuzuordnen sind, sind dabei selbstverständlich im Sinne der fürsorgerischen Pflicht des Arbeitgebers eingeschlossen. Wie dies bei konkreten Vorkommnissen umgesetzt wird, ist Aufgabe der Anstellungsbehörde.

Als Richtlinien gelten die bestehenden rechtlichen Grundlagen zum Diskriminierungsschutz auf Bundes- und Kantonsebene: ‒ Bundesverfassung Artikel 8 Absatz 1 und 2: Rechtsgleichheit, keine Diskriminierung u.a. aufgrund des Geschlechts oder Lebensform ‒ Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel Artikel 6 Absatz 1: Arbeitgeber ist zum Schutz der Gesundheit und der persönlichen Integrität der Arbeitnehmenden verpflichtet ‒ Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann Artikel 3, 4 und 13ff: Diskriminierungsverbot, insbesondere Diskriminierungsverbot durch sexuelle Belästigung sowie Rechtsschutz bei öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnissen ‒ Obligationenrecht Artikel 328: Allgemein Schutz des Arbeitnehmers ‒ Volksschulgesetz Kanton Bern Artikel 59 Absatz 1: Der Gesundheitszustand der Lehrkräfte wird periodisch durch den schulärztlichen Dienst überprüft. ‒ Personalgesetz Kanton Bern Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe g und Artikel 6 Absatz 1: Der Kanton trifft Vorkehrungen zum Schutz der persönlichen Integrität der Mitarbeitenden und schafft Instrumente zu deren Umsetzung ‒ Personalverordnung Kanton Bern Artikel 5 Absatz 1: Schutz der Würde, die Direktionen ergreifen nötige Massnahmen gegen sexuelle Belästigung und Mobbing

Quelle: https://www.ipsos.com/sites/default/files/ct/news/documents/2023- 05/Ipsos%20LGBT%2B%20Pride%202023%20Global%20Survey%20Report%20-%20rev.pdf, Stand 14.11.2024

2. Welche Weiterbildungs- und Unterstützungsangebote (z. B. durch externe Fachorganisationen) im Thema sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität bestehen für Lehrpersonen und Schulleitungen im Kanton Bern und wie werden diese unterstützt?

Die Pädagogische Hochschule PHBern stellt unter anderem folgende Weiterbildungsangebote zur Thematik Bekämpfung von Diskriminierung aufgrund von sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität zur Verfügung: ‒ Gender in Bilderbüchern und Lesestoffen ‒ Mobbing – verstehen, erkennen und handeln ‒ No-Blame Approach ‒ Gendern – Möglichkeitsräume eröffnen für Schülerinnen und Schüler ‒ Bildungsmedien aktuell: Unterrichtsatelier «Queer - natürlich vielfältig» ‒ Geschlechtliche Vielfalt: ein Thema für Schule und Unterricht | PHBern ‒ Im CAS «Diversität als Chance nutzen» ist das Thema Geschlechtsidentität ebenfalls ein Thema.

Es handelt sich dabei teilweise um Angebote, bei denen LGBTQ+-Themen nicht explizit beschrieben werden, aber inhaltlich vorkommen. Ausserdem gibt es ein Ideen-Set zum Thema geschlechtliche und sexuelle Vielfalt. Die PHBern bietet zudem in Einzel- und Teamcoachings unter anderem zu den Themenbereichen Gesunderhaltung, Konflikte / Krisen und persönliche Herausforderungen kostenlose Beratung für Lehrpersonen und Schulleitungen an.

Nebst diesen Angeboten der PHBern ist die Kantonspolizei Bern seit 2023 in der Aus - und Weiterbildung an der PHBern vertreten. Angehende und erfahrene Lehrpersonen in Bezug auf das Thema Gewalt werden sensibilisiert und im Rahmen des Austauschs mit den Studierenden werden geeignete Präventions- und Handlungsoptionen vermittelt sowie auf HiIfs- und Unterstützungsangebote Dritter hingewiesen.

Die Haute École Pédagogique BEJUNE bietet verschiedene Kurse an, in denen unter anderem auch die Bekämpfung von Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität behandelt werden, beziehungsweise die für die Thematik sensibilisieren. Es handelt sich dabei unter anderem um folgende: ‒ Introduction aux Droits de l’Enfant : des droits humains au quotidien ‒ Créer un climat de classe bienveillant par le soutien au comportement positif ‒ La violence en classe, les troubles du comportement des élèves, un outil spécifique pour les traiter

Auch in den CAS «Médiation en milieu scolaire et éducationnel» und «Gestion de l’hétérogénéité de la classe régulière» der Haute École Pédagogique BEJUNE werden Fragen im Zusammenhang mit der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität besprochen.

Zudem können Schulen oder deren Lehrpersonen gestützt auf individuelle Bedürfnisse in verschiedenen Phasen der Gewaltprävention und in Bezug auf verschiedene Gewaltsituationen das Angebot der Fachstelle Sicherheitsberatung (FS Sibe) der Kantonspolizei Bern in Anspruch nehmen. Dies insbesondere auch in Bezug auf die Gewalt gegen Lehrpersonen. Überdies hat die Kantonspolizei Bern gemeinsam mit der Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern für Bildungseinrichtungen Empfehlungen für «Notfälle und Krisen in Schulen» erarbeitet, namentlich zur Prävention, Früherkennung und Bewältigung von Gewaltvorfällen. Nicht zuletzt können auch Sensibilisierungsmassnahmen gegen häusliche Gewalt einen Beitrag zur Gewaltminderung im Schulumfeld leisten. Im Rahmen der Wanderausstellung «Stärker als Gewalt / Plus fort que la violence» werden Jugendlichen und jungen Erwachsenen (Tertiärstufe) Auswege aus der Gewalt sowie Ansprechstellen und Unterstützungsangebote aufgezeigt.

Ergänzend zu diesen Angeboten stehen den kantonal angestellten Lehrpersonen zusätzliche Beratungsangebote zur Verfügung (Konzept gegen Mobbing und Konzept gegen sexuelle Belästigung). Diese wurden vom Regierungsrat mit RRB 0531/2019 resp. RRB 0539/2019 verabschiedet.

3. Mit welchen Massnahmen und finanziellen Mitteln sorgt der Regierungsrat für den Abbau von Diskriminierungen und Vorurteilen gegenüber LGBTQ+-Personen in der Gesellschaft?

Wie eingangs erwähnt, ist es dem Regierungsrat ein grosses Anliegen, jegliche Formen der Diskriminierung abzubauen.

Hervorzuheben ist der flächendeckende Präventionsunterricht der Kantonspolizei Bern an Schulen im Kanton Bern, insbesondere das Modul in der 9. Klasse (resp. 11H) welches nebst der sexualisierten Gewalt und (Cyber-)Mobbing auch zum Thema Hassdelikte sensibilisiert, rechtliche Grundlagen aufzeigt und Handlungsmöglichkeiten und Hilfsangebote diskutiert. Im Rahmen des Unterrichts stehen dabei zentrale Grundwerte wie Empathie, Respekt und Toleranz im Fokus. Zu erwähnen sind auch die Massnahmen gegen Diskriminierung von LGBTQ+-Personen, welche die Kantonspolizei Bern seit 2023 u. a. in Zusammenarbeit oder in Absprache mit den LGBTQ+-Dachorganisationen (Pink Cross, TGNS, LOS und Interaction) umgesetzt hat. Dazu gehören beispielsweise: – Erarbeitung von Informationsunterlagen für Betroffene von Hasskriminalität – Schulung der Mitarbeitenden der Kantonspolizei Bern – Organisation der Fachtagungen zum Thema Hate Crime (Uni Bern) – Mitwirkung der Kantonspolizei Bern bei LGBTQ+-Anlässen, z. B. Pride 2023 und 2024, IDAHOBIT 2024 – Unterstützung von Kampagnen gegen Sexismus und Queer-Feindlichkeit, z. B. «Bern schaut hin» – Sensibilisierung der Bevölkerung in den sozialen Medien

Verteiler ‒ Grosser Rat